Dogma Personenfreizügigkeit

Zur Selbstbestimmungs-, Begrenzungs- oder Kündigungsinitiative der SVP

Die Bilateralen Verträge I von 1999 mit der EU enthalten als ersten Vertrag von sieben sektoriellen Abkommen die Personenfreizügigkeit. Die Volksinitiative der SVP, in den eigenen Kreisen positiv als Selbstbestimmungsinitiative bezeichnet, will den Vertrag über die Personenfreizügigkeit kündigen, um danach mit der EU eine neue Regelung auszuhandeln, die der Schweiz das Recht geben soll, die Zuwanderung wieder nach eigenen Interessen zu steuern. In gegnerischen Kreisen spricht man vorzugsweise in einem negativen Tonfall von der Begrenzungs- oder der Kündigungsinitiative. Kündigungsinitiative deshalb, weil die sieben Abkommen als Paket verhandelt und unterzeichnet wurden und ein einzelner Vertragsteil nicht gekündigt werden kann, ohne dass dies die Kündigung des ganzen Vertragspakets auslöst. (sog. Guillotine-Klausel).

Keine zwingende Grundfreiheit
Vielleicht ist es nützlich, einmal einen ökonomischen Blick auf die Personenfreizügigkeit im Rahmen der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes zu werfen. Der EU-Binnenmarkt ist der Idee nach ein klar wirtschaftsliberales Freihandelsprogramm. Um einen unverfälschten Wettbewerb zu ermöglichen, enthält das Binnenmarkt-Projekt als wichtigen Bestandteil eine Rechtsangleichung durch Rechtsharmonisierung oder gegenseitige Anerkennung nationaler Regeln. Die Harmonisierung von Regulierungen birgt jedoch immer die Gefahr, dass sich eine Koalition von EU-Ländern mit höherer Regulierungsdichte durchsetzt, die den anderen, lies liberaleren Mitgliedsstaaten, ihre Regulierungen aufzwingt, zum Beispiel im Bereich der Sozial-, der Steuer- oder der Umweltpolitik. Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU hat diese Gefahr zugenommen, weil sich die Machtverhältnisse zuungunsten der liberalen EU-Länder verschoben haben. Diesen Aspekt muss man auch bei der Beurteilung des hängigen Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz berücksichtigen.

Unter den vier Grundfreiheiten hatte die Personenfreizügigkeit für die Identität der EU seit je auch einen dogmatischen Einschlag. Es ging ja beim Projekt Binnenmarkt nie nur um Wirtschaft. Gerade die unbeschränkte Mobilität sollte in der Bevölkerung das Gefühl einer EU-Bürgerschaft fördern. Demselben ideellen Zweck diente auch die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro ab 1999. Mit dem Euro verstärkte sich der Druck zur Verteidigung des Dogmas Personenfreizügigkeit. Denn mit der Abschaffung der nationalen Währungen schaffte man im Euro-Raum den wichtigen Mechanismus von Währungsauf- und abwertungen zum Ausgleich von wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen den Volkswirtschaften ab. Danach bedurfte es mit wachsenden Diskrepanzen zwischen südlichen und nördlichen Euroländern eines Ersatzausgleichs, und dieser fand zunehmend über die Migration statt. Mit der Euro-/Verschuldungskrise erhöhte sich der Migrationsdruck. Arbeitslos gewordene Bürger der Schuldnerländer suchten sich in grosser Zahl neue Arbeit nördlich der Alpen.

Fehlkonstruktion Euro
Der Euro erwies sich somit auch aus dieser Perspektive als Fehlkonstruktion. Statt dass die erhoffte konvergierende Wohlstandsentwicklung eintrat, verstärkten sich die ökonomischen Ungleichgewichte zwischen wirtschaftlich starken und schwächeren Euro-Staaten, was zu erhöhten Spannungen und zu teils unappetitlichen gegenseitigen Beschuldigungen führte. Zudem begann mit der Euro- und Schuldenkrise die Geldschwemmen-Politik der Europäischen Zentralbank als verzweifelter Versuch, Staatspleiten zu verhindern. Heute erweist sich diese Politik immer mehr als Schrecken ohne Ende.

Unter einem Regime mit nationalen Währungen müsste die Personenfreizügigkeit keine zwingende Grundfreiheit eines offenen Binnenmarktes sein. Es gibt zwar libertäre Ökonomen, etwa den US-amerikanischen Wirtschaftsprofessor Bryan Caplan, die für unbeschränkt offene Grenzen plädieren. Dies mit dem Argument, es sei volkswirtschaftlich für beide Seiten der Migration vorteilhaft und ökonomisch effizient, wenn Menschen aus weniger produktiven Volkswirtschaften in solche mit hoher Arbeitsproduktivität einwanderten. Dort seien die Zugewanderten produktiver als in ihren Herkunftsländern. Caplan denkt dabei sicher primär an die riesige Volkswirtschaft der USA und den Migrationsdruck aus den lateinamerikanischen Ländern.

Die europäische Situation ist aber in verschiedener Hinsicht völlig anders. Erstens sind viele Länder Europas, anders als die USA oder gar Kanada, klein und sehr dicht besiedelt. Zweitens produzieren die ausgebauten Sozialsysteme Europas Migrationsanreize, die es in den USA so nicht gibt. Drittens kommt zur Migration innerhalb Europas der enorme Druck der Flüchtlingsmassen aus Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten hinzu. In der Migrationsproblematik die emotionalen Aspekte auszuklammern, wie dies Caplan tut, wird der europäischen Situation, inklusive der schweizerischen, sicher nicht gerecht.

Berechtigtes Schlagwort „Dichtestress“
Dass das Schlagwort „Dichtestress“ für die Schweiz zunehmend passt, müssten eigentlich alle merken, deren Gedächtnis länger als ein Jahrzehnt zurück reicht. Und wer alt genug ist, um sich sogar noch an die offiziellen Schätzungen der erwarteten Zuwanderung vor der Volksabstimmung über die Bilateralen I zu erinnern, könnte sich schon etwas verschaukelt vorkommen. Der Bundesrat lag rund sieben mal zu tief. Wer auf diese Weise den Volkswillen strapaziert, muss sich über spätere Gegenreaktionen nicht wundern. Den „Abschottern“ von der SVP lieferte man damit auf Jahre hinaus Wahl- und Abstimmungsmunition. Der Popularität des hängigen Rahmenabkommens mit der EU sind diese Erfahrungen mit opportunistischen Fehlprognosen bestimmt auch nicht förderlich.

Wenn sich offizielle Voraussagen, auf deren Grundlage eine Volksabstimmung gewonnen wurde, als derart massiv falsch und irreführend erweisen, ist eine erneute Volksbefragung sicher keine überflüssige Zwängerei. Der enorm hohe, teils alarmistische Einsatz von Wirtschaft und Politik gegen die SVP-Initiative und für die „Rettung der Bilateralen“ ist leicht zu erklären: Die Interessenstrukturen des Wirtschaftssystems Schweiz haben sich über die Jahre an die Verhältnisse unter den bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Der Status-Quo ist bequemer als eine unsichere Zukunft mit der Aussicht auf grössere Anpassungsanstrengungen.

Wenn sich bei jeder Volksabstimmung über das Verhältnis zur EU stets wieder die Status-Quo-Interessen der traditionellen Bilateralisten durchsetzen, drohen wir immer mehr Spielräume zu verlieren. Das pendente Rahmenabkommen birgt die Gefahr, dass ein schleichender Automatismus einer immer engeren Anbindung an eine institutionell und materiell überforderte und nur beschränkt handlungsfähige EU einsetzt. Ein solcher Prozess würde für die Schweiz zunehmend zu einer Belastung. 

Demokratie gleich Populismus

Von der Leyen: „Die Menschen sind auf unserer Seite

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist überzeugt, dass die Menschen in Europa hinter ihrem „Green Deal“ zur Dekarbonisierung der EU stehen. „Die Menschen sind auf unserer Seite“, sagte sie gemäss NZZ. Worauf stützt sich vor der Leyen bei dieser Aussage? Gibt es dazu EU-weite Umfragen? Oder gar Volksabstimmungen? Und selbst wenn, wüssten die Menschen dann, worauf sie sich über die nächsten 30 Jahre konkret einlassen?

Dieser Text erschien als Kolumne in der NZZ vom 14. Februar 2020.

Unsoziale SNB-Frankenmanipulation – wie lange noch?

Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses von CHF 1.20 durch die Schweizerische Nationalbank SNB hat sich der Schweizer Franken auf einem Niveau zwischen 1.11 und 1.14 eingependelt. Allerdings geschah dies nicht ohne Interventionen der SNB, Einführung von Negativzinsen inklusive. Der Kurs wurde und wird also „gepflegt“. SNB-Präsident Thomas Jordan wiederholt in öffentlichen Auftritten rituell seine Begründung, der Franken sei immer noch latent überbewertet, und bei Verunsicherung der Märkte drohe jederzeit eine Flucht in den Franken. Diese Begründung überzeugt allein schon deswegen nicht, weil die SNB in ihrer bisherigen Praxis gegenüber dem Euro nicht „symmetrisch“ intervenierte. Als der Franken nach der Einführung des Euro mit Kursen im Bereich von deutlich über CHF 1.50 jahrelang stark unterbewertet war, was den Interessen der Schweizer Exportwirtschaft entgegenkam, blieb die SNB still sitzen. Daraus lässt sich unschwer die Vermutung ableiten, die SNB bediene mit ihrer Politik der Frankenschwächung eigentlich uneingestanden vor allem auch die Interessen der Exportwirtschaft. Dies in einer Volkswirtschaft, die seit Jahren massive Leistungsbilanzüberschüsse erzielt.

Die Kollateralschäden der SNB-Negativzinspolitik sind bekannt und schon vielerorts beschrieben worden. Die unsozialen Folgen verdienen aber besondere Aufmerksamkeit. Kleinsparer, die sich riskantere Anlagen mit positiven Renditen nicht leisten können, erleiden wegen der Teuerung Jahr für Jahr auf ihren Nullzins-Sparkonten reale Verluste. Weil die meisten Leute nominell denken (Geldillusion), ignorieren sie reale Verluste. Am anderen Ende des Einkommens- und Vermögensspektrums verdienen Anleger als Profiteure der Geldschwemmenpolitik der Zentralbanken und der resultierenden „asset price inflation“ Vermögenserträge aus Dividenden und Vermögenszuwächse. Wer also die zunehmende Ungleichheit anprangert, sollte die Verantwortlichkeit der Zentralbanken, SNB eingeschlossen, nicht übersehen.

Eine weitere unsoziale Folge beobachten wir auf dem Wohnungsmarkt. Zwar haben wir so niedrige Hypothekarzinsen wie noch nie, aber diese Medaille hat für potenzielle Wohnungskäufer sogar zwei Kehrseiten. Einerseits sind die Liegenschaftspreise in einer Gegenbewegung zu den Kreditzinsen generell beträchtlich gestiegen. Anderseits müssen die kreditgebenden Institute auf Geheiss der SNB äusserst restriktive Tragbarkeitsregeln anwenden. Sie benützen heute, da 10-jährige Hypotheken zu einem Zinssatz von 1 Prozent erhältlich sind, einen kalkulatorischen Zins von sage und schreibe 5 Prozent. Mit einem Jahreseinkommen von „bloss“ CHF 100’000 ist ein Wohnungskauf heute praktisch nur noch mit viel Eigenkapital möglich. Mit anderen Worten: Jüngere Leute, die noch wenig sparen und nicht erben konnten, sind vom Kauf einer Wohnung praktisch ausgeschlossen.

Stossend an diesen Zuständen ist schliesslich, dass die Pensionskassen als Folge der SNB-Negativzinspolitik die Zwangsersparnisse der Versicherten mangels sicherer Alternativen massiv in Immobilien investieren, wo noch eine langfristig akzeptable Rendite winkt. Zuerst schmälert man also durch das 2.Säule-Zwangssparen die privaten Sparmöglichkeiten der Leute. Dann bauen die Pensionskassen mit den Ersparnissen der obligatorisch Versicherten Wohnungen, welche dieselben Leute, denen man den Erwerb einer eigenen Wohnung praktisch verunmöglicht, danach von den Pensionskassen mieten können.

Verstecktes in der linken Agenda der „roten Linien“

In der aufgeregten schweizerischen Debatte um das Rahmenabkommen mit der EU kommt das lauteste Getöse von den Parteien und Organisationen des rechten und des linken Pols. Dabei ist die Haltung der SVP vollkommen konsistent mit ihrer bekannten und seit ewig geltenden Ablehnung einer stärkeren Annäherung an die EU. Dieser klaren Positionierung im Zuge der EWR-Abstimmung von 1992 verdankt die Partei ja auch ihren sagenhaften Aufstieg zur klar wählerstärksten Partei.

Weniger konsequent sieht es auf der linken Seite des politischen Spektrums aus. Die SP führt den EU-Beitritt immer noch in ihrem Parteiprogramm. Nun haben aber die SP und die Gewerkschaften eine Aufweichung von „Lohnschutz“ und „8-Tage-Regel“ zu roten Linien erklärt. Sie lehnen das Rahmenabkommen mit der EU ab, wenn an diesem „Lohnschutz“ nur im geringsten gerüttelt werden sollte. Man könnte dies als deutlichen Hinweis verstehen, dass es sich beim angestrebten EU-Beitritt im Parteiprogramam der SP nur noch um ein leeres Lippenbekenntnis handelt, um gegen die „Abschotter von rechts“ Offenheit zu markieren.

Es gibt aber in der Agenda der Linken auch noch versteckte Motive gegen das Rahmenabkommen. Bekanntlich stehen seit Jahren linke Referendumsdrohnungen gegen eine vollständige Öffnung des Strommarkts im Raum. Das ist auch der Grund, weshalb die Marktöffnung für Haushalte und KMU immer wieder verschoben wurde. Der Bundesrat hatte den Mut nicht, ein Referendum zu riskieren. Die Marktöffnung ist auch bei vielen kommunalen und regionalen Monopol-Versorgern nicht populär, weil der Wettbewerb dort natürlich zu einer strukturellen Bereinigung inklusive Personalabbau führen würde. Die bequeme Verrechnung der gelieferten Leistungen zu „Kosten plus“ würde wegfallen und damit auch die Mittel für fragwürdige Marketingkampagnen für „höhere“ Ziele nach dem Gusto von links-grün. Diese Gemeindewerke sind in den grossen Städten weitgehend in linker Hand und wirken als verlängerter Arm der kommunalen rot-grünen Politik. Zum Beispiel ist das ewz der Stadt Zürich als städtische Dienstabteilung organisiert.

Diese für sie paradiesischen Verhältnisse will die Linke natürlich möglichst nicht aus der Hand geben. Mit einem Rahmenabkommen mit der EU müsste die Schweiz mit grösster Wahrscheinlichkeit auch den Strommarkt vollständig liberalisieren. Die Marktöffnung ist aber auch Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU. Und erst ein solches Stromabkommen sichert die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt. Scheitert diese, weil das Rahmenabkommen scheitert, steht die Zukunft der stromimportabhängigen „Energiewende“ noch um Lichtjahre weiter in den Sternen als jetzt schon. Denn die „Energiewende“ kann aufgrund einer Studie der ETH und der Universität Basel zur künftigen Versorgungssicherheit sogar mit optimistischen Annahmen nur gelingen, wenn die Schweiz in den europäischen Strommarkt integriert ist. Die Linke gefährdet somit mit ihren stur verteidigten roten Linien und den versteckten Motiven gegen ein Rahmenabkommen ihre eigenes Grossprojekt „Energiewende“. Mehr Inkonsistenz ist wohl kaum mehr möglich.

 

Rote Linien entlarven die rote Lebenslüge

Unsere Linke verstand unter der Sozialen Marktwirtschaft seit je etwas anderes als die Schöpfer des Begriffs. Für den legendären früheren deutschen Wirtschaftsminister und Bundeskanzler Ludwig Erhard und die ordoliberalen Ökonomen in dessen Umfeld kamen zuerst der Markt und der Wettbewerb als Motor des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, während der soziale Ausgleich nachgeschaltet war. Unsere Sozialdemokraten sehen es mit dem Primat des regulierenden, umverteilenden Staates über die Wirtschaft umgekehrt. Sie träumen bis zum heutigen Tag von der EU als einem Projekt nach dem SP-Parteiprogramm, wo etwas holprig steht: „Mit ihrem Beitritt zur EU muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Integrationsprozess in Europa weiter voranschreitet, die EU zu einer umfassenden Sozial- und Wirtschaftsunion ausgebaut und demokratisiert wird und den Service public nach den Bedürfnissen der Menschen gestaltet.“

Hier lesen Sie den ganzen Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung

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Welcher Volkswille in Sachen „Brexit“?

Das Brexit-Referendum war wohl mit Abstand die grösste Fehlleistung des früheren Premiers David Cameron – auf jeden Fall eine dramatische Fehlkalkulation. Cameron rechnete fest mit einem Votum für den Verbleib Grossbritanniens in der EU. In erster Linie ging es ihm dabei um die Disziplinierung der ewigen Abweichler in seiner konservativen Partei, der ob der EU-Frage ständig die Spaltung drohte. Der Schuss ging bekanntlich nach hinten raus.

Das Hauptmotiv der Brexit-Anhänger war die Beendigung der Personenfreizügigkeit. Grossbritannien sollte wieder selbst über die Migration bestimmen können. Nun liest man in der seriösen Tagespresse, dieses Motiv habe sich inzwischen deutlich abgeschwächt. Kein Wunder, denn die Situation hat sich diesbezüglich spürbar entschärft. Nun haben meinungsmachende Verlierer der Brexit-Abstimmung schon kurz nach dem Referendum, und seither immer wieder, eine Wiederholung der Abstimmung gefordert. Man sollte dies nicht vorschnell als Zwängerei von Verlierern abtun. Denn offensichtlich haben sich durch die Erfahrung der unerwartet grossen Schwierigkeiten und der schwer verdaulichen Kompromisse die Präferenzen in der Bevölkerung verändert. Es ist doch sonnenklar, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung niemand wusste, was man sich damit einhandeln würde. Eine Wiederholung eines so gearteten Referendums ist umso berechtigter, je knapper die Abstimmung ausging. Und das Brexit-Ja war sehr knapp

Noch knapper hatten wir Schweizer der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt. Und auch hier gilt Ähnliches wie beim Brexit. Erstens zeigen die Zahlen, dass sich der Immigrationsdruck klar abgeschwächt hat. Zweitens wusste niemand, was für Probleme man sich mit der Umsetzung dieser Initiative einhandeln würde. Auch hier könnte eine Wiederholung der Abstimmung im Lichte der veränderten Lage und Präferenzen sehr wohl begründet werden.

Ewige Sommerzeit – nein danke!

Die EU hat sich den Wechsel Winterzeit-Sommerzeit zum Thema gemacht. Der Wechsel habe nicht gebracht, was man erwartet habe. Eine nicht repräsentative Online- Publikumsumfrage brachte als Ergebnis, dass eine klare Mehrheit den Wechsel abschaffen will. Allerdings spielten dort nicht medizinisch-psychologische Überlegungen eine Rolle, sondern vielen Leute gefällt die Sommerzeit wegen der langen hellen Abende. Also will man nicht zurück zur früheren Normalzeit (Winterzeit), was ja eigentlich die naheliegende Lösung wäre.

Nun droht uns also von drei möglichen Varianten die schlechteste, nämlich die „ewige Sommerzeit“. Wir hätten uns dann in den vergangenen drei Jahrzehnten in Europa schrittweise von der besten Variante  –  heutige Winterzeit als (frühere) Normalzeit  – entfernt, um über den Wechsel Winter-Sommerzeit bei der medizinisch schädlichen ewigen Sommerzeit zu landen. Chronobiologen warnen insbesondere vor den schlechten Wirkungen auf Jugendliche. Es wird interessant sein, zu verfolgen, welchen Einfluss wissenschaftliche Einwände gegen die ewige Sommerzeit haben werden.

Falls die ewige Sommerzeit unter dem Druck der öffentlichen Meinung tatsächlich kommt, fühle ich mich bei diesem Thema viel stärker persönlich negativ betroffen als bei anderen politischen Entscheidungen, die ich nicht teile. Vielleicht bleibt mir dann nur noch die Lösung „exit“, also ein markanter Domizilwechsel in östlicher oder westlicher Richtung.

Frau Leuthards Warnung und „rote Linien“

Heute im Tages-Anzeiger eine kurze, aber umso inhaltsschwerere sda-Meldung: Bundesrätin und Energiewende-Ministerin Leuthard macht sich grosse Sorgen. Schon heute müssten die Schweizer Haushalte für Strom jährlich rund CHF 120 Mio. zu viel bezahlen, weil wir bis heute kein Stromabkommen mit der EU zustande gebracht hätten. Und wenn die Schweiz mit der EU wegen innenpolitischen Widerständen kein Rahmenabkommen abschliessen könne, rücke auch ein Stromabkommen in weite Ferne. Und damit wäre dann auch Leuthards hochtrabende „Energiestrategie 2050“ bereits praktisch am Ende, bevor sie richtig begonnen hat. Denn die Energiewende ist, entgegen den Falschinformationen des Bundesrats vor der Abstimmung über das Energiegesetz im Frühling 2017, eine Stromimport-Strategie. Eine Integration der Schweiz in das europäische Stromnetz ist gemäss einer vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Studie der ETHZ und der Universität Basel eine Grundvoraussetzung für die künftige Versorgungssicherheit.

Derweil überbieten sich jetzt die Nicht-SVP-Parteien in der Beschwörung „roter Linien“ bei den Verhandlungen mit der EU. Referendumsdruck von links und rechts sorgt für eine krasse Fehleinschätzung der gegenseitigen Interessenlage und der Machtverhältnisse im Verkehr mit der EU! Man will offensichtlich der SVP ja keinen europapolitischen Steilpass für die Wahlen 2019 liefern. Also nimmt man nicht nur ein Scheitern der Verhandlungen mit der EU in Kauf, sondern brüstet sich sogar mit einer besonders konsequenten Haltung. Was für längerfristige Risiken man dem Land mit dieser kurzsichtigen Haltung auferlegt, wird gerade im Zusammenhang mit Leuthards Warnung klar.

SNB-Coup: Die überraschten Anlageexperten

Vor einer Woche schickte ich meinem professionellen Anlageberater folgendes Mail:

„Sehr geehrter Herr …..

Ich frage mich langsam, wie lange die SNB die Stützung des Euro noch durchhalten kann. Mittlerweile werden mit der Frankenschwächung nur noch wertschöpfungsschwächere Branchen wie Tourismus und gewisse Sektoren der Industrie geschützt. Natürlich ist es für die gesamte Exportwirtschaft angenehm, wenn der Franken schwach gehalten wird, auch im Verkehr mit der übrigen Welt, z.B. USA. Sollte man Euro-Anlagen langsam abbauen oder irgendwie absichern?“

Zwei Tage danach schob ich noch folgendes Mail nach:

„Betreffend Euro darf man nicht vergessen, dass die Aufhebung der Verteidigungslinie durch die SNB natürlich auch meine Dollar-Anlagen treffen würde. Dieser hat sich ja nur wegen der Euro-Anbindung des CHF aufgewertet. Ich bin also weit stärker exponiert als bloss mit den Euro-Anlagen.“

Drei Tage danach sandte ich folgende Einschätzung an meinen Anlageberater:

„Für mich ist klar, dass alle Anzeichen dafür sprechen, dass die Euro-Untergrenze eher früher als später aufgegeben wird oder werden muss. Die Meinung Ihres Beirats in Ehren, aber ich habe meine eigene. Es gibt absolut keine Hinweise darauf, dass der Euro gegenüber dem Dollar und dem Franken stärker werden könnte. Alles spricht für eine weitere Abschwächung, und das wird die Euro-Untergrenze noch mehr unter Druck setzen. Die SNB muss zudem aussteigen, solange dies noch mit akzeptablen Verlusten möglich ist. Je länger sie zuwartet, desto teurer droht der Ausstieg zu werden. Es geht jetzt für mich also nur noch darum, die beste Absicherung gegen Schritte der SNB zu finden, damit ich nicht auch noch Währungsverluste einfahre. Ich möchte möglichst umgehend handeln, um ruhig schlafen zu können.“

Heute, nachdem die SNB noch viel schneller genau das gemacht hat, was ich erwartet hatte, lese ich in den online-Medien all die unzähligen schweizerischen und internationalen Experten, die sich über den Schritt der SNB vollkommen überrascht zeigen. Keiner all dieser famosen Experten hatte damit gerechnet. Deshalb hat wohl auch kaum jemand die Anleger vor dieser Entwicklung gewarnt. Eigentlich hätte man ja als Profi auch auf die Idee kommen können, mit einem Termingeschäft auf die Aufhebung der Euro-Untergrenze zu wetten. Das Verlustrisiko durch eine Aufwertung des Euro wäre praktisch null gewesen, wenn man denkt, dass Draghi nächstens den Euro weiter schwächen will, indem die EZB Staatsanleihen von Problemländern aufkauft.

Was diese Entwicklung an Verlusten für Schweizer Anleger inklusive Pensionskassen mit Währungsdiversifikation bedeutet, ist leicht einzusehen. Ich hatte zum Glück vorgestern mithilfe von Euro-Verkäufen, Optionen und Mini-Futures gerade noch rechtzeitig wenigstens einen Teil meiner „SNB-Risiken“ eliminiert.

Die falschen Prioritäten: EURO-Rettung um jeden Preis

Die führenden Politiker(innen) der EU-Länder und der EU- bzw. Euro-Institutionen wollen um jeden Preis den Euro retten, weil sie das Schicksal der EU oder  –  ganz überheblich  – gar Europas damit verbinden. Da schon die politisch erzwungene Schaffung des Euro eine ökonomische Fehlleistung war, ist die unbedingte Rettung der Gemeinschaftswährung, deren Untauglichkeit inzwischen zur Genüge bewiesen ist, eine weitere Fehlleistung. Ganz aktuell kann man dies an den regierungsinternen Konflikten der aufgelösten französischen Regierung sehen. Die Unmöglichkeit, die eigene Währung abzuwerten, verdammt die Franzosen zur von Deutschland auferlegten wirtschaftlichen Austerität mit einschneidenden Sparprogrammen, was selbstverständlich dem Wirtschaftswachstum schadet. Mit anderen Worten: Mit der Selbstknebelung durch die unbedingte Euro-Rettung verkehren sich die volkswirtschaftlichen Prioritäten ins Absurde.