Der „Mantelerlass“, also die abgestimmte Revision von Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz, ist ein nächster Schritt zur Zementierung des Neubauverbots für Kernkraftwerke. Da sind die Grünen ehrlich, wie man auf ihren Verlautbarungen zum „Mantelerlass“ nachlesen kann. Und offiziell läuft das Revisionsvorhaben bekanntlich unter dem Titel „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ – ein Oxymoron zwar, aber wer möchte nicht „den Fünfer und das Weggli“!
Doch der Bevölkerung wird einmal mehr suggeriert, eine sichere Stromversorgung allein mit erneuerbaren Energien sei auch ohne Kernenergie möglich. Die unterstützenden Gefälligkeitsstudien liefert unsere Spitzen-Hochschule ETHZ. Mit ihrem „Energy Science Center“ profiliert sie sich als getreue Erfüllungsgehilfin der offiziellen Energie- und Klimapolitik. Die Kernenergie ist dort tabu.
Zu den Beschlüssen des Ständerats zum Energiegesetz vom September 2022 gab es eine extrem knappe SDA-Meldung: Für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke wird kein Investitionsbeitrag geleistet. Im Nationalrat äusserte sich Roger Nordmann, SP-Nationalrat und Präsident von Swisssolar, im Namen der Kommission zur Vorlage wie folgt (original in Französisch): „Ich komme zur Frage des Kernenergiegesetzes, wo es mehrere Vorschläge der SVP-Fraktion, einen der Grünen und einen Einzelvorschlag gibt……. Nach Ansicht der Kommission hat es keinen Sinn, eine neue Debatte über die Kernenergie anzustossen…… Im Grunde ist die Atomfrage in der Schweiz erledigt. Es gab eine Volksabstimmung mit einem Kompromiss: Wir bauen keine neuen Atomkraftwerke, aber wir können bestehende betreiben, solange sie sicher sind. Es gibt keinen Grund, von diesem Kompromiss abzuweichen, der vom Volk mit 58 Prozent Ja angenommen wurde.“
Ist die Atomfrage in der Schweiz tatsächlich als erledigt zu betrachten, nur weil im Energiegesetz, dem das Stimmvolk im Mai 2017 zugestimmt hatte, ein Neubauverbot für Kernkraftwerke steht?
„Wenn die Fakten ändern, ändere ich meine Meinung.“
Dieses berühmte Zitat des berühmten John Maynard Keynes scheint das Verhalten in den Führungszirkeln unserer politischen Elite nicht zu beeinflussen. Dort hält man an Positionen fest, auch wenn sich die Umstände deutlich verändert haben, was seit dem Referendum vom Mai 2017 sicher der Fall ist. Man unterschätzt dort auch, wie sich die Meinungen in der Bevölkerung ändern können, und zwar ganz im Sinne des Bonmots von Keynes. Umfragen zum Neubauverbot weisen genau in diese Richtung. Gemäss einer jüngsten repräsentativen Umfrage ist heute erstmals eine Mehrheit der Stimmberechtigten für eine Aufhebung des Neubauverbots für KKW. Und so käme mit grösster Wahrscheinlichkeit heute bei einer Neuvorlage des Energiegesetzes vom Mai 2017 ein anderes Resultat heraus.
Für diese Annahme sprechen noch andere Punkte. Das Energiegesetz wurde dem Stimmvolk nach einer beispiellosen Propagandakampagne der Behörden vorgelegt. Vollmundige Behauptungen haben sich mittlerweile als nachweislich falsche Versprechungen entpuppt, so etwa zum Ausbau der Erneuerbaren, zur Reduktion der Importabhängigkeit, zum Speicherbedarf oder zur Kostenbelastung der Haushalte. Zudem lockte das Referendum, obwohl inhaltlich mit dem „Atomausstieg“ eine äusserst wichtige energiepolitische Weichenstellung, nur 43 Prozent der Stimmberechtigten an die Urnen. Ausgerechnet die SVP, also die Partei, die das Referendum als einzige Partei unterstützte, vermochte ihre Anhängerschaft nicht zu mobilisieren. Unter den SVP-nahen Stimmenden betrug die Stimmbeteiligung bloss 38 Prozent, der geringste Wert aller Parteien.
Der Volkswille und das Neubauverbot
Was dem Energiegesetz in einer anderen Abstimmungskonstellation hätte passieren können, zeigte gut vier Jahre später das erfolgreiche Referendum gegen das revidierte CO2-Gesetz. Dort mobilisierte ein ganzes Fünfer-Abstimmungspaket mit agrarpolitisch „heissen“ Volksinitiativen die Stimmbevölkerung sehr viel stärker, was erstens zu einer weit über dem Durchschnitt liegenden Stimmbeteiligung von rund 60 Prozent führte. Zweitens beteiligte sich dieses Mal insbesondere die sogenannte Landbevölkerung. Genau dies schlug sich auch in der Stimmbeteiligung nach Parteisympathie nieder. Im Kontrast zum Energiegesetz erreichten dieses Mal die SVP-Sympathisanten mit 73 Prozent die höchste Stimmbeteiligung. Vermutlich entsprach die parteipolitische Zusammensetzung der aktiv Stimmenden beim CO2-Referendum dem Gesamtbild aller Stimmberechtigten besser als beim Energiegesetz. Dieses mobilisierte Sympathisanten der politischen Linken überdurchschnittlich.
Der von Nationalrat Nordmann sakral überhöhte Volkswille bezüglich „Atomausstieg“ stimmt heute kaum mehr mit den Verhältnissen vom Mai 2017 überein. Wenn Demokratie bedeutet, dass die Regierenden das tun, was die Mehrheit des Stimmvolkes wünscht, dann müsste es möglich sein, über die Zukunft der Kernenergie in der Schweiz ein neues Plebiszit abzuhalten. Gegenwärtig läuft die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative, die Technologieoffenheit fordert, die Kernenergie aber nicht explizit erwähnt. Weil der „Mantelerlass“ das Neubauverbot zu zementieren droht, könnte man das kommende Referendum über den „Mantelerlass“ bereits als Plebiszit über die Kernenergie betrachten. Denn mit dem Ziel einer gesicherten Energieversorgung ohne Kernenergie befinden wir uns auf dem Holzweg.