Auf kurzem Weg in die energie- und klimapolitische Sackgasse

Im Jahr 2008 reichen die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von drei neuen Kernkraftwerken ein. Am 11. März 2011 kommt es in Japan zu einem gewaltigen Erdbeben mit einem verheerenden Tsunami und der Reaktorkatastrophe im KKW Fukushima Dai-ichi. Unmittelbar nach dem Unfall beschliesst das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die laufenden Verfahren für die Bewilligungsgesuche der neuen KKW zu sistieren. Danach geht alles unschweizerisch schnell, bevor auch nur eine erste Analyse des japanischen KKW-Unfalls vorliegt.

Eine weibliche Viererbande beschliesst den Atomausstieg
Am 25. Mai 2011 fällt der Bundesrat mit der Mehrheit der vier Bundesrätinnen Leuthard, Sommaruga, Calmy Rey und Widmer-Schlumpf einen Richtungsentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. In der Wintersession 2011 beauftragt das Parlament den Bundesrat mit der Erarbeitung einer umfassenden Energiestrategie. Diese soll eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung ohne Kernenergie sicherstellen. Am 18. April 2012 stellt der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest, dass der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie technisch und wirtschaftlich machbar ist. Das UVEK wird mit der Erarbeitung eines ersten Massnahmenpakets beauftragt.

Am 4. September 2013 verabschiedet der Bundesrat seine Botschaft zum neuen Energiegesetz als Teil des ersten Massnahmenpakets zur „Energiestrategie 2050“. Am 30. September 2016 nehmen National- und Ständerat nach Abschluss der dritten Beratung das neue Energiegesetz in der Schlussabstimmung an. Im Anhang zum Gesetz findet sich das Verbot zum Bau von neuen KKW. Am 31. Januar 2017 meldet die Bundeskanzlei, dass das Referendum gegen das neue Energiegesetz zustande gekommen ist. Am 21. Mai 2017 nimmt das Stimmvolk das neue Energiegesetz mit 58.2 Prozent der Stimmen an. Am 1. Januar 2018 tritt das Gesetz als erstes Massnahmenpaket der „Energiestrategie 2050“ in Kraft.

Am 26. Mai 2021 entscheidet der Bundesrat, die Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen (InstA) zu beenden. Damit ist ein Stromabkommen mit der EU zur Sicherung von Stromimporten vom Tisch. Anfang 2022 spricht Energieministerin Simonetta Sommaruga zum ersten Mal von der Notwendigkeit, Strommangellagen mit neu und rasch zu bauenden Gaskraftwerken zu überbrücken.

Man stelle sich vor, Sommarugas UVEK-Vorgängerin Doris Leuthard hätte vor der Abstimmung über das Energiegesetz die Möglichkeit erwähnt, dass in wenigen Jahren Gaskraftwerke gebaut werden müssten! Die Abstimmung wäre kaum zum Triumph geworden, den Leuthard so sehr angestrebt hatte, um sich Ende 2018 als strahlende Siegerin in den bundesrätlichen Ruhestand verabschieden zu können.

Ohne Plan B gilt das Prinzip Hoffnung
Der Erfolg der „Energiewende“ wurde in den offiziellen Verlautbarungen zum Energiegesetz von vier Bedingungen abhängig gemacht:

  • von einem massiven Ausbau von Solar- und Windstromanlagen sowie von Wasserkraft
  • von Energieeinsparungen durch Effizienzsteigerungen
  • von Stromimporten aufgrund eines Stromabkommens mit der EU
  • von technologischen Quantensprüngen, insbesondere in der Speichertechnologie, um wegfallende Bandenergie aus KKW ohne Einbusse an Versorgungssicherheit durch volatilen Strom aus Solar- und Windanlagen zu substituieren.

Alle vier dieser wackeligen Annahmen müssten für das Gelingen der „Energiewende“ eintreffen. Es sind kumulative Bedingungen, und jede einzelne beruhte von Beginn weg auf dem Prinzip Hoffnung. Der erwartete massive Ausbau der Erneuerbaren erwies sich schon bald als illusorisch. Bei der Wasserkraft kannte man längst die beschränkten Ausbaureserven; zudem hätte der jahrzehntelange Konflikt mit Umweltschutzorganisationen um die Erhöhung der Grimsel-Staumauer Warnung genug sein können. Und selbst mit höherer Effizienz kann von Einsparungen beim Stromverbrauch keine Rede sein, wenn man gleichzeitig auf die möglichst weitgehende Elektrifizierung der Mobilität und der Gebäude setzt.

Bezüglich Stromimporten waren die offiziellen Botschaften widersprüchlich. Einerseits wurde vor dem Referendum über das Energiegesetz behauptet, dank der geplanten Massnahmen könne die Schweiz ihre Abhängigkeit von Stromimporten senken. Anderseits kam bald nach der Abstimmung eine vermutlich bewusst zurückgehaltene BFE-Studie heraus, welche die entscheidende Rolle von Stromimporten und eines Stromabkommens mit der EU unterstrich. Man musste aber nüchtern damit rechnen, dass es ohne institutionelles Rahmenabkommen auch kein Stromabkommen geben würde.

Ohne Stromabkommen verschärft sich die Herausforderung der notorischen Winterstromlücke. Die Abschaltung der KKW wird das Problem potenzieren. Die Speicherkapazität der Pumpspeicheranlagen ist viel zu gering für den saisonalen Ausgleich. Wirtschaftlich umsetzbare technologische Quantensprünge in der Speicherung zur Glättung der unregelmässig anfallenden Stromproduktion aus Sonne und Wind sind bei weitem noch nicht in Sicht. Laufende technische Entwicklungen auf diesem Gebiet entpuppen sich bald einmal als Scheinlösungen, sobald man die notwendigen Grössenordnungen und die Kosten ins Kalkül einbezieht.

Wer eine solche auf Sand gebaute „Energiestrategie“ entwirft, sollte zumindest einen Plan B haben. Aber das hätte den unerwünschten Eindruck erwecken können, man glaube selbst nicht an den Erfolg der „Energiewende“. Wenn jetzt die UVEK-Vorsteherin der Bevölkerung zähneknirschend unpopuläre Gaskraftwerke schmackhaft machen muss, für deren rechtzeitige Inbetriebnahme noch gewaltige Schwierigkeiten zu meistern sind, ist dies das Eingeständnis, dass die „Energiewende“ gescheitert ist. Wenn an den Steckdosen in Wirtschaft und Haushalten „netto null Strom“ droht, rückt „netto null CO2“ in den Hintergrund.