Ein wenig Motivforschung anhand von Volksabstimmungen

(Bildquelle: Webseite Schweizerischer Gewerkschaftsbund)
«Das grösste Übel der Welt ist die Denkfaulheit des Volkes.»
Für einen kleinen Paukenschlag zu Beginn eines Artikels braucht es nicht immer ein Zitat aus prominentestem Mund. Manchmal genügt auch eine Provinzpolitikerin wie die Zürcher Kantonsrätin Gabi Petri, mit der ich aus Anlass meiner Avenir-Suisse-Studie über das Verbandsbeschwerderecht im Umweltschutz vor langen Jahren Kontakt hatte. Es war sie, die sich in einem NZZ-Interview im Februar 2020 den oben zitierten elitären Anfall zuschulden kommen liess.
Ich frage mich allerdings, ob die Grünen von einem weniger denkfaulen Volk tatsächlich profitieren würden. Ich hatte in einem kürzlichen Blogbeitrag das Buch mit dem Titel ‹Grün und dumm› des deutschen Physikers Hans Hofmann-Reinecke erwähnt. Mit dem anschliessenden Blogartikel hatte ich es auch noch mit den beiden Parteien ‹Die Mitte› und ‹FDP.Die Liberalen› verscherzt, indem ich ihren opportunistischen Mangel an Widerstand gegen die Leuthard-Energiewende mit Atomausstieg als ‹noch dümmer› taxierte. Nun bleibt als letzte und höchste anzurempelnde Instanz nur noch das Stimmvolk. Das würde dann auf eine Art Publikumsbeschimpfung hinauslaufen.
Keine Polemik gegen das Stimmvolk!
Mache ich aber nicht, denn bei diesem Thema fällt Polemik auf den Autor zurück. Das hätte sich Frau Petri auch überlegen sollen. Immerhin erlaube ich mir noch ein Zitat des deutschen Aphoristikers Erwin Koch mit polemischem Unterton: «Die Leute haben zwar meist keine Ahnung, dafür aber in der Regel eine ganz dezidierte Meinung.» Klingt erst einmal schön, weil man sich selbst nicht betroffen fühlt. Nur ist in diesem Zitat der Satzteil ‹in der Regel› sachlich überzogen. Es gibt zwei Gruppen von Menschen, auf die Kochs Urteil nicht zutrifft.
Die erste Gruppe hat zwar eine dezidierte Meinung, aber diese beruht auf hoher Informiertheit. Zudem sind die Leute dieser Gruppe bereit, ihre Meinung aufgrund neuer Fakten zu revidieren. Und dann ist da auch noch eine Gruppe von Menschen, die zwar keine oder wenig Ahnung haben, aber sie wissen es und geben es zu. Damit gelangt man zum Unterschied zwischen Vorurteilsbeladenen – der Gruppe Kochs – und den Ignoranten.
Die ehrlichen Ignoranten kommen in den Nachabstimmungs-Analysen (VOX, früher auch VOTO) bei schwierigeren Themen immer wieder vor. Die VOTO-Studie zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II vom Februar 2008 erwähnt eine Aussage eines Befragten stellvertretend für viele solcher Aussagen: «Ich habe das Bundesbüchlein drei Mal gelesen und bin immer noch nicht draus gekommen, um was es geht». Unternehmenssteuerreformen stellen besonders hohe Ansprüche an das Verständnis der Stimmberechtigten.
«Das kann man den Leuten nicht erklären»
Ich habe dieses Zitat in Erinnerung und bin fast sicher, dass es vom früheren Finanzminister und Bundesrat Ueli Maurer stammt, der es im Zusammenhang mit dem Referendum vom Februar 2017 gegen die Unternehmenssteuerreform III benützte.1 Bei dieser Reform, die klar verworfen wurde, sagten drei Viertel der Befragten, die Vorlage sei schwierig zu verstehen gewesen.
Schon beim früheren Referendum über die Unternehmenssteuerreform II bezeichneten viele VOTO-Befragte ihren Entscheid als schwierig. Das tabellarische Glossarium im Abstimmungsbüchlein füllte eine ganze Seite. Zum Kapitaleinlageprinzip, einem zentralen Punkt der Vorlage, stand die folgende, für Normalbürger kaum verständliche Erläuterung:
Die von Aktionären oder Genossenschaftern an die Gesellschaft oder Genossenschaft geleisteten Kapitaleinlagen sind künftig auch dann steuerfrei rückzahlbar, wenn es sich um Aufgelder (Agio) oder Zuschüsse handelt. Von der Einkommensteuer erfasst wird nur noch, was die Gesellschaft mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschaftet und an den Beteiligungsinhaber ausschüttet. Heute ist die Rückzahlung von Einlagen in Form von Aufgeldern oder Zuschüssen als Einkommen zu versteuern, was einer Kapitalbesteuerung gleichkommt.
Die Reformvorlage wurde schliesslich bei einer geringen Stimmbeteiligung von 38,2 Prozent mit bloss 50,5 Prozent Jastimmen angenommen. Die Verständnisschwierigkeiten führten dazu, dass sich viele erst spät auf ein Ja oder Nein festlegten. In der Endphase vor der Abstimmung hätte die gegnerische Propaganda das Resultat mit emotionalen Argumenten fast noch gedreht. Es hiess, nur die Reichen würden von der Reform profitieren, und eine auf Unternehmen beschränkte Steuersenkung sei prinzipiell ungerecht.
Sachargumente schwierig zu vermitteln
Die dynamischen Wachstumseffekte von Unternehmenssteuerreformen haben in der Abstimmungspropaganda gegen die Schreckbotschaft drohender Steuerausfälle einen schweren Stand. Zwischen 2009 bis 2023 nahm der Anteil der Unternehmenssteuern an den gesamten Staatseinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden von 9,3 Prozent auf 11,7 Prozent zu. Oder in absoluten Zahlen von rund 18,5 Mrd. CHF auf 29,9 Mrd. CHF (siehe Grafik unten). In diesem Aufschwung sind bestimmt auch solche positiven Wirkungen auf das Gewinnsteuersubstrat enthalten.
Giesskanne 13. AHV-Monatsrente
Seit der Volksabstimmung zur Einführung einer 13. AHV-Monatsrente im März 2024 wird über die Finanzierung gestritten. Das Thema ist also weiterhin brandaktuell – und wird es angesichts der düsteren Aussichten der längerfristigen AHV-Rechnung auch noch weiter bleiben.
Es gibt kaum ein Projekt, für das der Vorwurf einer Sozialpolitik mit der Giesskanne berechtigter wäre. Es lohnt sich deshalb, den Gründen vertieft nachzugehen, weshalb das ‹gewöhnlich klug entscheidende Stimmvolk› (Kaspar Villiger) einer solchen Frivolität mehrheitlich zugestimmt hat. Die VOX-Befragungen nach Volksabstimmungen enthalten viel aufschlussreiches Material, das in den Medien nur ungenügend beachtet wird. Dort dominieren oberflächliche Schnellschüsse.
Egoistische Motive altruistisch verpackt?
Gemäss VOX-Befragung war für zwei Drittel der Stimmenden ihr Entscheid von Anfang an klar. Kein Wunder, wird man sagen, denn die Primärwirkung war leicht zu prognostizieren: mehr Geld auf dem Konto. Ein egoistisches Motiv war aber aus den VOX-Daten nicht so einfach herauszulesen. Immerhin stimmten die wirklich Bedürftigen mit Haushaltseinkommen bis CHF 3’000 am deutlichsten mit Ja. Erwartungsgemäss sank die Bedeutung egoistischer Motive mit höherem Einkommen. Doch sogar in der obersten Einkommenskategorie traf die gewerkschaftliche Initiative auf viel Sympathie. Vermutlich beeinflussten hier altruistische Motive und der Wohlfühlfaktor der guten Tat das Abstimmungsverhalten.
Deutlicher erscheinen egoistische Motive im Anteil Jastimmen nach Alter. Bei weitem den höchsten Wert mit einer 75 Prozent-Zustimmung zeigt die Kategorie der 60- bis 69-Jährigen. Sie befinden sich kurz vor oder nach der Pensionierung zeitlich in bester Lage, um bald oder bereits und noch möglichst lange vom Segen der zusätzlichen Monatsrente zu profitieren.
Die wichtigsten Gründe für ein Ja bzw. ein Nein wurden mit einer offenen Frage erhoben. Als wichtigste Gründe wurden von den Jastimmenden genannt: Nötiger Ausgleich für Teuerung – AHV muss Existenz sichern – Solidarität mit/Würde für die ältere Generation. Nur wenige gaben persönliche Gründe an wie ‹ich profitiere davon›.
Bei den Gegnern der Initiative spielten ‹systemische› Motive eine viel grössere Rolle. Kritisiert wurden ganz klar diese Punkte: das Giesskannen-Prinzip (es profitieren auch diejenigen, die es nicht nötig haben) – unsolidarisch gegenüber der jungen Generation – Finanzierung ist nicht definiert/unsicher.
Den VOX-Befragten wurden auch verschiedene Pro- und Kontra-Argumente zur Beurteilung vorgelegt. Einerseits diese Pro-Argumente: Es ist wichtig, die finanzielle Lage der Rentnerinnen und Rentner zu verbessern. Durch die 13. AHV-Rente wird die Rentenlücke für Frauen ausgebessert. Die 13. AHV-Rente gleicht den Zerfall der 2. Säule aus. Anderseits diese Kontra-Argumente: Es entstehen höhere Mehrwertsteuern und Lohnabgaben. Die unfaire Verteilung der Zusatzrente verstärkt soziale Ungleichheiten. Die finanzielle Belastung dieser Initiative setzt das Wohl kommen der Generationen aufs Spiel.
Auffallend ist, dass in diesen Argumenten kein wirklich egoistisches Motiv angesprochen wird, zum Beispiel bei den Jastimmenden: Ich profitiere von mehr Geld auf meinem Konto und kann mir damit schönere Ferien leisten. Die Neigung, egoistische Motive in altruistischer Verpackung zu verstecken, ist bei Umverteilungsabstimmungen typisch.
Altruistisches Überschiessen
Wenn weit über die Hälfte der Leute, die nicht auf eine 13. AHV-Monatsrente angewiesen wären, dieser maximalen systembelastenden Giesskannen-Initiative zugestimmt haben, muss man sich fragen, was für altruistische Motive dabei allenfalls eine Rolle gespielt haben. Ein echtes Mitgefühl für die wirklich Bedürftigen lässt sich aus deren Zustimmung kaum ablesen. Wir treffen hier auch auf die Frage, wie rational eigentlich Stimmbürger entscheiden und was Rationalität in diesem Zusammenhang bedeutet. Man landet dann beim Erklärungskonstrukt der ‹begrenzten Rationalität› (bounded rationality). Dieses Thema ist uferlos und kann hier nur kurz angetippt werden.
In seiner bahnbrechenden Arbeit von 1977 mit dem Titel ‹Rational Fools: A Critique of the Behavioural Foundations of Economic Theory› liefert Nobelpreisträger Amartya Sen eine tiefgreifende Kritik an der Annahme des ‹rationalen Akteurs› in den Wirtschaftswissenschaften. Mit dem ‹homo oeconomicus› bleibe kein Raum für eine Person, aus moralischen oder sozialen Gründen etwas zu wählen, das ihren unmittelbaren Eigeninteressen zuwiderläuft.
Es gebe aber auch eine menschliche Neigung zu Verpflichtung (‹‹commitment›). Menschen entscheiden sich auch für eine Handlung, weil sie glauben, dass sie richtig, moralisch oder pflichtgemäss ist, selbst wenn sie wissen, dass dies zu einem geringeren persönlichen Wohlbefinden führen wird. Nach Sen benützen Menschen ein ‹Meta-Ranking›, wenn sie auf eigene Kosten ein höheres Ziel verfolgen.
So etwas ist allerdings in Bezug auf die 13. AHV-Monatsrente bei den meisten wohlbestallten Zustimmenden nicht zu vermuten. Nur um den Bedürftigen zu helfen, aber gleichzeitig das ganze System noch stärker in Schieflage zu bringen, ist wohl nicht das ‹commitment›, das Sen gemeint hat. Die Wohlhabenden leisten ja keinen Verzicht, sondern erhalten die zusätzliche Rente auch.
Schliesslich dürften bei dieser Volksabstimmung auch Vorurteile aus Unwissenheit eine Rolle gespielt haben. In Umfragen zur Wohnsituation und zur Arbeitsplatzsicherheit bewerten die Befragten ihre eigene Lage überwiegend als positiv. Dagegen halten sie die allgemeine Situation aller Anderen im Mittel für schwierig. Aggregiert man die positive individuelle Befindlichkeit zu einem Gesamtbild, ergibt sich ein Konflikt mit der negativen Einschätzung der allgemeinen Lage aller. Daraus resultiert ein altruistisches Überschiessen aus Unwissenheit.
Es ist anzunehmen, dass viele Stimmende nicht daran dachten, dass die überwiegende Mehrzahl der Rentner dank genügend hohem Einkommen und Vermögen genau nicht so dreinschaut wie das Paar auf dem eingangs gezeigten Abstimmungsplakat.
- Google Gemini konnte mir jedoch diese Erinnerung nicht bestätigen. ↩︎




Im Vorfeld dieser Initiative fiel mir damals auf, dass die Proargumente zu dieser Initiative hauptsächlich auf der teils verschwenderischen Geldpolitik des Bundes beruhen und nur am Rande etwas mit der Einkommenssituation der einzelnen Rentnerinnen u. Rentnern zu tun hatten. Nach dem Motto; nun wollen auch wir wiedermal etwas davon abbekommen. Andererseits wurde auch ersichtlich, dass leider halt vielen auch nicht geläufig ist, dass die AHV durch ein Umlagerungsverfahren finanziert ist. Ich wage zu erwähnen, wenn die Finanzierung dieser 13. AHV Rente damals schon geklärt gewesen wäre, diese wahrscheinlich eine Absage erhalten hätte. Die fehlende resp. unklare Finanzierung war und ist immer noch ein riesiger Fehler!
Zum Umlagerungsverfahren der AHV sehr vereinfacht:
Man bezahlt während 40 Arbeitsjahren 10% seines Einkommens ein und erwartet dass die AHV während 20 Pensionsjahren 80% des Einkommens decken soll. Da bräuchte es ganz einfach die 4-fache Zahl der Einzahlenden gegenüber den Bezügern.
Die Denkfaulheit der Eliten ist ebenso unbeweisbar wie unbestreitbar.
Anmerkung: Eine Abstimmung dient dazu, eine Entscheidung zu treffen, und nicht dazu, eine Ordnung oder eine Wahrheit festzulegen.
Ich kenne eine wohlbetuchte und gut verdienende Person, die aus Protest für die 13.Monatsrente gestimmt, wei ihr wenige AHV-Beitragsjahre fehlen und sie deshalb keine volle AHV-Rente erhält, obwohl sie deutlich überdurschnittliche Beiträge bezahlen musste….