Formularpflicht: Fünf mal mehr Anfechtungen im Kanton Zürich

Wohlwollend kommentiert heute der Zürcher „Tages-Anzeiger“ den „Erfolg“ der sogenannten Formularpflicht für Wohnungsvermieter. Die Anfechtungen des Anfangsmietzinses hätten sich im Kanton Zürich seit Einführung der Formularpflicht Anfang November 2013 verfünffacht. Für den unbefangenen Betrachter der Szene ist dies allerdings ein fragwürdiger Erfolg.

Worum geht es? Heute müssen Vermieter einem neuen Mieter per Formular den Mietzins bekanntgeben, der für den Vormieter gegolten hatte. Die zündende Idee der zahlreichen von links bis weit in sogenannt bürgerliche Kreise reichenden politischen Bewirtschafter der „Wohnungsnot“ dahinter: Solche Transparenz ermöglicht dem neuen Mieter, einen nach seiner Ansicht zu hohen Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsstelle anzufechten  –  notabene den Mietzins aus dem Vertrag, den der Mieter zuvor unterzeichnet hatte. Da fragt man sich natürlich, wie sich dies auf die Zuteilung von Wohnraum auswirkt: Kommen jetzt vor allem die Unverfrorenen zum Zug, die schon zum voraus wissen, dass sie keine Hemmungen haben, vor der Schlichtungsbehörde einen vermeintlich zu hohen Mietzins anzufechten? Die Zahlen scheinen diese Vermutung zu stützen.

Von den Medien mit Meldungen über den Wohnungsmangel dauerversorgt, hatte das Zürcher Stimmvolk dieser weiteren Drehung an der Regulierungsschraube mit grosser Mehrheit zugestimmt. Kein Wunder, lernt man doch in unseren Staatsschulen in der obligatorischen Schulzeit nie etwas über die Vorteile des Preismechanismus zur Bewältigung von Knappheit. Aus politischem Opportunismus wurde die Formularpflicht zuvor auch schon in anderen Kantonen mit „Wohnungsmangel“ eingeführt. Nun droht auch die gesamtschweizerische Einführung. Damit will der Bundesrat dazu beitragen, die angeblichen mietzinssteigernden Folgen der hohen Zuwanderung abzuschwächen.

Solche Symbolpolitik ist Opium für das Volk, denn selbstverständlich ändert die Formularpflicht am weitgehend politisch verschuldeteten Wohnungsmangel nichts. Eher wird sie ihn noch verschärfen. Unter der Fuchtel einer immer strikter durchgesetzten Ideologie der Kostenmiete verschärft ein künstlich gedrücktes Mietzinsniveau nur den Nachfrageüberhang. Wer die Markt- und Preismechanismen willentlich ausser Kraft setzt, erntet noch mehr Marktverzerrung und noch stärkere Rufe nach neuen Regulierungen. Die Spirale dreht sich weiter, am Wohnungsmangel ändert sich nichts, aber man kann den Unmut der Leute über die bösen „Immobilienhaie“ weiter politisch bewirtschaften.