Ein Schritt hin zu einem optimalen Steuersystem?

ZUSAMMENFASSUNG
Der Beitrag diskutiert die zunehmend ungleiche Vermögensverteilung und stellt den Vorschlag des Milliardärs Fredy Gantner (Partners Group) für eine progressive Vermögenssteuer für Superreiche vor. Gantner ist ein Self-made-Unternehmer und kein Erbe, was seinem Vorschlag Authentizität verleiht. Versuchsweise nennt Gantner folgende Steuersätze: 1 Prozent ab CHF 200 Mio.: 1,2 Prozent ab CHF 500 Mio.: 1,5 Prozent ab CHF 1 Mrd. Solch bescheidene Sätze hätten kaum verzerrende oder wohlfahrtsmindernde Wirkungen.
Als allgemeine Hauptursache der Vermögenskonzentration wird die Politik der Zentralbanken (Geldschwemmen, Niedrig-/Nullzinsen) in Reaktion auf die staatliche Verschuldung genannt. Superreiche halten dank ihrer extrem hohe Sparquote langfristige Anlagen. Wer in den letzten Jahrzehnten in Aktien, Immobilien, Unternehmen und Edelmetalle investiert war, profitierte überdurchschnittlich. Durchschnittlich Wohlhabende haben dagegen eine niedrigere Sparquote und legen ihre Ersparnisse oft auf fast zinslosen Sparkonten oder in Schweizer Obligationen an, was kaum Rendite bringt.
Der Vorschlag wirft Fragen zur kantonalen Steuerhoheit auf, falls eine neue Bundessteuer eingeführt werden sollte. Auch die Abgrenzung zwischen reich und superreich liefert Diskussionsstoff. Die JUSO müssten eigentlich den Ball aufnehmen und eine Gantner-inspirierte Initiative lancieren. Sie hätten Argumente wie den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder die degressive Besteuerung ab sehr hohen Einkommen und Vermögen (da Reiche oft in Niedrigsteuerkantonen wohnen). Allerdings müssten gleichzeitig schädlichere Steuern reduziert werden.
HAUPTTEXT
Haushoch verwarf Ende November das Stimmvolk – im Umfang von 43 Prozent der Stimmberechtigten – die rabiate JUSO-Erbschaftssteuer. Noch kurz zuvor liess sich der politisch engagierte Milliardär Fredy Gantner von der Partners Group mit einem Vorschlag für eine progressive Vermögenssteuer für sogenannt superreiche Steuerzahler vernehmen. Sein Motiv für diesen Vorschlag besteht in der Einsicht, dass die ungleicher gewordene Vermögensverteilung einer Korrektur bedarf. In einem Interview mit dem „Tages-Anzeiger“ sprach Gantner von einer „fortschreitenden Vermögenskonzentration“.
Verschuldungsorgien und Niedrigzinspolitik der Zentralbanken
Eine der Ursachen für diese Entwicklung mit sozialem Sprengstoff liegt in staatlichen Verschuldungsorgien. Darauf reagierten die Notenbanken – um Staatsbankrotte „whatever it takes“ zu verhindern – mit einer opportunistischen Politik der Geldschwemmen und Niedrig- oder Nullzinsen. Wer sein Vermögen in den vergangenen Jahren hauptsächlich in Unternehmen, Aktien, Edelmetallen und Immobilien angelegt hatte, profitierte von einem überdurchschnittlichen Wertzuwachs. Die sehr Reichen an der Spitze der Einkommens- und Vermögenspyramide geben nur einen kleinen Teil ihres Einkommens für den Konsum aus, haben also eine extrem hohe Sparquote. Dies erlaubt ihnen langfristige Anlagen, was gleichzeitig renditesteigernd und risikomindernd wirkt.
Dagegen liegt die Sparquote bei bloss durchschnittlich wohlhabenden Personen viel niedriger. Die Konsum- und die staatlichen Zwangsabgaben lassen nur beschränkten Spielraum zum Sparen und Anlegen. Diese Steuersubjekte neigen dazu, der Sicherheit der angelegten Ersparnisse viel grössere Aufmerksamkeit zu schenken als der Rendite. Und so landen die restlichen Ersparnisse, die nicht schon zwangsweise in die Zweite Säule der Altersvorsorge abgezweigt wurden, oft auf fast zinslosen Sparkonten, höchstens noch in Schweizer Obligationen, die seit Jahren kaum mehr bringen als ein Sparkonto. Kein Wunder, strebt die Vermögensverteilung auseinander.
Ab 200 Millionen ist man „superreich“
Fredy Gantner nannte zur Illustration seines Vorschlags konkrete Zahlen, wie die Progression aussehen könnte:
Ab einem Vermögen von CHF 200 Mio.: Steuersatz 1%
Ab einem Vermögen von CHF 500 Mio. : Steuersatz 1,2%
Ab einem Vermögen von CHF 1 Mrd.: Steuersatz 1,5%
Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätten derart bescheidenen Steuersätze nur marginale verzerrende und wohlfahrssenkende Wirkungen. Trotzdem stellen sich natürlich Fragen. Die bestehende Vermögenssteuer ist kantonal geregelt. Wäre die Gantner-Vermögenssteuer eine neue Bundessteuer, würde der Bund in die Steuerhoheit der Kantone eingreifen. Oder wie begründet man, dass eine Person mit einem Vermögen von CHF 190 Mio. von dieser Steuer befreit wäre? Selbstverständlich handelt es sich bei Gantners Vorschlag bloss um eine Anregung, die man nicht schon in diesem Stadium allzu kritisch auseinandernehmen sollte.
Eine Gantner-JUSO-Volksinitiative?
Wenn die JUSO-Initianten, politisch geschickter als bisher, ihre beschädigte Reputation nach ihrer krachend gescheiterten Volksinitiative aufpolieren möchten, könnten sie den Ball aufnehmen und eine neue, Gantner-inspirierte progressive Vermögenssteuer ins Spiel bringen.1 Sie könnten sich auf den vom Bundesgericht gestützten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berufen, mit Gantners Floskel von der „fortschreitenden Vermögenskonzentration“ als Hauptargument. Bekanntlich werden in der Schweiz Kapitalgewinne auf Vermögensanlagen, mit Ausnahme der Grundstückgewinnsteuer, nicht besteuert, was bei steigenden Kursen an den Finanzmärkten immer wieder entsprechende Forderungen auslöst.
Für eine Gantner-artige Vermögenssteuer könnten sich die JUSO auch auf den Lausanner Ökonomen Marius Brüllhart berufen. Dieser hat empirisch geschätzt, dass die Einkommens- und Vermögensbesteuerung in der Schweiz ab höheren Einkommen degressiv wird. Der Grund dafür ist, dass sehr wohlhabende Personen überdurchschnittlich häufig in Niedrigsteuerkantonen wohnhaft und steuerpflichtig sind.
Mit einem letzten Argument empfehle ich mich schliesslich noch endgültig als fiskalpolitischer Berater der JUSO. Der erfolgreiche Stadler-Rail-Unternehmer Peter Spuhler ist ein untypischer Vertreter der Superreichen. Ein Grossteil der hohen Vermögen in der Schweiz sind vererbte und nicht selbst erarbeitete Vermögen. Wo mir allerdings die JUSO nicht folgen dürften: Aus grundsätzlicher ökonomischer Sicht sollte eine Gantner-inspirierte Vermögenssteuer die Fiskalquote nicht erhöhen. Aufgrund der erwarteten Erträge müssten andere Steuern entsprechend reduziert werden. Kandidatin wäre zum Beispiel die progressive, wirtschaftlich schädlichere Einkommenssteuer, wo eine breite Entlastung, verteilt auf alle Einkommensgruppen, möglich wäre.
Zum Vorschlag von Fredy Gantner schliesslich noch dies: Gantner ist kein Milliardenerbe, der sein ungutes Gefühl, für seinen Reichtum nichts selbst getan zu haben, mit einem solchen Vorschlag ein wenig mildern möchte. Er gehört zu den Self-made-Unternehmern mit einem selbst erarbeiteten Vermögen. Aber er scheint sich darauf nicht so viel einzubilden, denn er liess auch durchblicken, die Anhäufung solch hoher Vermögen sei immer auch ein wenig Glückssache.
Besteuerung nach der „Optimal Tax Theory“
Doch statt immer nur an einer einzelnen Steuer herumzubasteln, könnte man sich auch einmal fragen, wie weit entfernt die meisten westlichen Wohlfahtsstaaten mit ihren komplizierten Steuersystemen von einem optimalen Steuersystem entfernt sind, so wie es führende Ökonomen einrichten würden.
Nach Ansicht international anerkannter Finanzökonomen unterscheidet sich das optimale Steuersystem mit Fokus auf Effizienz und Minimierung von Verzerrungen deutlich von den Systemen, die die meisten Länder derzeit anwenden. Der ökonomische Konsens stützt sich massgeblich auf die ‚Optimal Tax Theory‘, die am besten im wegweisenden Bericht ‚Mirrlees Review‘ aus dem Jahr 2011 zusammengefasst ist. Was als Goldstandard für ein modernes, effizientes Steuersystem gilt, trägt, schematisch zusammengefasst, folgende Hauptmerkmale:

Diese schematische Darstellung erfordert einen längeren Kommentar. Ich werde mich dazu in einem später folgenden Beitrag äussern.
- Gestern war ich voll mit diesem neuen Blogartikel beschäftigt. Heute lese ich in der Weltwoche, dass Kolumnist Peter Bodenmann den JUSO Ähnliches empfiehlt. Ob wir bei den anzuwendenden Steuersätzen auch übereinstimmen, bezweifle ich allerdings. ↩︎
