Meine Abstimmungsparolen

Fast ideologiefreie Abstimmungshilfe für Wankelmütige und Unentschlossene

Gestern lagen die Abstimmungsunterlagen für den 8 März in meinem Briefkasten, inklusive das oben abgebildete Abstimmungsbüchlein. (Der Leopard gelangte mit einem Tiertransport aus dem Piemont in die Schweiz). Die ‹Arena›-Sendungen zu den vier Vorlagen laufen auch schon. Also bin ich mit meinen Abstimmungsparolen etwas spät dran. Ich gehe davon aus, dass meine Leserschaft über die Inhalte der einzelnen Abstimmungsgegenstände informiert ist, sodass ich mich auf ein paar besondere Aspekte beschränken kann. Dafür reichere ich den Text mit ein paar Fussnoten an.

Bundesgesetz Individualbesteuerung
Die ‹Steuergerechtigkeits-Initiative› der FDP-Frauen1 wurde vom Initiativkomitee letztes Jahr ‹bedingt› zurückgezogen2, nachdem das Parlament einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt hatte. Stein des Anstosses ist die angebliche steuerliche ‹Heiratsstrafe› im aktuellen Einkommenssteuersystem. Gegen den Gegenvorschlag ergriffen zehn Kantone das seltene Kantonsreferendum. Das deutet darauf hin, dass die Kantone durch den Wechsel zur Individualbesteuerung stark betroffen wären. Grundsätzlich müssten alle Kantone auch zur Individualbesteuerung wechseln, mit entsprechendem bürokratischem Aufwand.

Zu den Auswirkungen des Systemwechsels gibt es verschiedene Schätzungen, welche Bevölkerungsgruppen mehr bzw. weniger Steuern bezahlen müssten und wieviel. Auch ein positiver Beschäftigungseffekt für Frauen wird als wichtiges Argument immer wieder vorgebracht. Auch dazu gibt es Modellschätzungen. Beim informationsdurstigen Stimmberechtigten hinterlassen jedoch all die unsicheren Prognosen, die in den Medien herumgereicht werden, nichts als Verwirrung. Wie soll ich über etwas abstimmen, dessen Auswirkungen nur derart verschwommen zu vermitteln ist? Ich habe deshalb ein abgekürztes Entscheidungsverfahren gewählt. Denn mit dem Ehegattensplitting gäbe es ein besseres, vor allem einfacheres Modell3, um gegen die angebliche ‹Heiratsstrafe› mit viel weniger Aufwand weitgehend dasselbe zu erreichen. In 14 Kantonen gibt es bereits ein Voll- oder ein Teilsplitting.

Deshalb habe ich ein grosses NEIN auf den Stimmzettel geschrieben. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

SRG-Initiative ‹200 Franken sind genug›
Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats heisst die zweckgebundene Rundfunkgebühr ‹Radio- und Fernsehabgabe›. Viele Leute meinen, sie würden damit für ihren Fernseh- und Radiokonsum bezahlen. Das ist aber voll daneben. Die Gebühr schuldet jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 500´000, unabhängig von der Nutzung der Empfangsmöglichkeit. Der Zweck ist die Finanzierung der Medien, allen voran der SRG-Kanäle.

Ich nutze die Angebote der SRG praktisch nicht (mehr). Die mehr oder weniger subtile Färbung von politischen Informationen und Kommentaren in Richtung links-woke – Gendersprache inklusive – kann ich mir ersparen.4 Das Service public-Argument wird überstrapaziert. Die Dominanz der SRG beeinträchtigt das Geschäft der privaten Medien, also werden sie mit Fördergeldern aus dem Gebührentopf ruhig gestellt. Das Vorhaben des Bundesrats, die Gebühr schrittweise auf CHF 300 zu senken und die kleineren Unternehmen davon zu befreien, scheint mir ungenügend, um bei der SRG angesichts des stark veränderten Medienverhaltens der Bevölkerung endlich die überfällige Wende einzuleiten. Der zuständige Bundesrat Albert Rösti im heutigen NZZ-Interview: «Ich habe die Initiative damals unterschrieben, weil ich wollte, dass sich bei der SRG etwas bewegt und sie nicht weiterwächst.»

Historisches Dokument: Artikel des jüngst verstorbenen Karl Lüönd
aus der NZZaS vom 20. Juli 2003

Es läuft bei der SRG ähnlich wie bei anderen Staatsunternehmen, denen ihr Kernauftrag abhanden kommt, zum Beispiel bei der Post: Sie kompensiert die Verluste im schrumpfenden Kerngeschäft durch Vordringen in neue Geschäftsfelder und macht dort mit Staatsvorteilen privaten Unternehmen Konkurrenz. Die SRG expandierte über die Jahre schleichend in Sendungen und Formate, die mit Service public kaum mehr etwas zu tun haben. Die Anreize sind gross, über publikumsträchtige Sendungen die Werbeeinnahmen zu steigern, weil der politische Widerstand eine Erhöhung der Empfangsgebühren ausschliesst. Nicht zuletzt deshalb läuft auf den SRF-Kanälen so viel Sport, was den angenehmen Nebeneffekt hat, dass sich jetzt alle Sportverbände gegen die ‹200 Franken sind genug›-Initiative engagieren.

Aus all diesen Gründen stimme ich mit JA. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten nur marginal resilienter oder antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

Klimafonds-Initiative›
Links-grün lässt nicht locker. Regelmässig wird mit solchen Volksinitiativen das eigene Lager mobilisiert und bei Laune gehalten. Natürlich hofft man dabei immer, auch über das eigene Lager hinaus Leute für ein Anliegen zu gewinnen.5 Wie üblich, geht es wieder schön emotional zur Sache. Zitat aus dem Abstimmungsbüchlein: «Unsere Gletscher schmelzen, Hitzetage und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Schmelzender Permafrost bringt Hänge ins Rutschen und gefährdet ganze Dörfer. Mit der Klimafonds-Initiative packen wir diese Herausforderungen an.» Da kann man nur hoffen, dass die Chinesen, die Amerikaner, die Inder, die Indonesier, die Brasilianer, die OPEC und all die afrikanischen Länder, die mehr Wohlstand wollen, den Aufruf unserer Klimafonds-Initianten hören und uns helfen, Murgänge zu verhindern oder unsere Gletscher und unseren Wintertourismus zu retten.

Diese Initiative hat allerdings mit der ‹Gletscher-Initiative› (NZZ-Tribüne Spalte ganz rechts) aus gleichen Kreisen einen strategischen Vorläufer. Mit dem damaligen Gegenvorschlag des Parlaments (Klimaschutz-Gesetz) erlangte das ominöse ‹netto null 2050›-Ziel Gesetzeskraft.

Bildausschnitt von der Webseite der Gletscher-Initiative

Darauf können sich jetzt die Klimafonds-Initianten berufen. Das Argument, all die geforderten Massnahmen hätten keine Wirkung auf das Weltklima, stösst ins Leere. Wir haben uns im Rahmen der UNO-Klimapolitik zu CO2-Reduktionszielen – genannt ‹Nationally Determinded Contributions› – verpflichtet. Und ganz wichtig für das links-grüne Lager: Ein behaupteter Verstoss gegen gesetzlich verankerte Klimaziele kann jetzt leichter an Gerichten eingeklagt werden – Klimapolitik an der Politik vorbei.6

Zur Energie- und Klimapolitik habe ich mich in vielen Blogbeiträgen und Zeitungsartikeln bereits ausführlich geäussert (zu finden in den Blogkategorien ‹Klima› und› Energiepolitik› in der Spalte rechts). Das Hauptproblem grüner Klimapolitik ist, dass die religiöse Erhebung des ‹Klimaschutzes› zum wichtigsten Anliegen des Landes und der ganzen Welt jede Frage nach den volkswirtschaftlichen Kosten der geforderten Massnahmen überflüssig erscheinen lässt.

Meine Leser werden sich kaum wundern, dass ich bei diesem Thema ein besonders grosses NEIN auf den Stimmzettel setze. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde, ganz im Gegenteil. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

Initiative ‹Bargeld ist Freiheit›
Direkter Gegenentwurf

Bildausschnitt von der Webseite des Initiativ-Komitees

Mit diesen beiden Vorlagen habe ich mich nicht ausführlich befasst. Sie erscheinen mir auch eher harmlos. Das meinte auch der Bundesrat. Im Abstimmungsbüchlein steht: «Weder die Volksinitiative noch der Gegenvorschlag haben praktische Auswirkungen.» Ich finde es gut, die Pflicht zur Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Die Initiative bringt keinen zusätzlichen Nutzen.

Deshalb schreibe ich bei der Initiative NEIN und beim Gegenvorschlag JA auf den Stimmzettel. Bei der Stichfrage für den Fall von zweimal JA votiere ich für den Gegenvorschlag. Das Besondere an diesen Vorlagen ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

  1. (Zürcher) FDP-Frauen spielten schon bei der im November 2008 grandios gescheiterten Volksinitiative zur faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutz erste Geigen: die ehemalige Nationalrätin Doris Fiala und die damalige Zürcher Kantonsrätin und amtierende Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker-Späh. Mit ihnen kam ich in Kontakt als Autor einer Avenir-Suisse Studie zum Verbandsbeschwerderecht, die einige Jahre zuvor publiziert worden war. Vergeblich riet ich den beiden Damen, die FDP solle die Initiative zurückziehen, weil es ein Debakel absetzen würde, was dann auch geschah. ↩︎
  2. Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt.  ↩︎
  3. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen der Ehepartner addiert, dann halbiert und jede Hälfte individuell besteuert. ↩︎
  4. Gemäss einer Umfrage von 20 Minuten halten 57 Prozent der Befragten die Berichterstattung der SRG oft tendenziös und politisch gefärbt. Eine Minderheit von 20 Prozent der Befragten findet sie meistens ausgewogen und objektiv›. ↩︎
  5. Dies war im November 2020 mit der Konzernverantwortungsinitiative gelungen, die nur am Ständemehr scheiterte, aber 50,7 Prozent Ja-Stimmen erzielte. Man stelle sich einmal vor, es gäbe kein Ständemehr. Dann hätten ein paar wenige Stimmen beim Volksmehr den Ausschlag für eine moralingeschwängerte, wirtschaftsfeindliche Verfassungsvorlage gegeben. Ein derart simples und krudes Entscheidungsverfahren für eine Verfassungsänderung, bei dem nahezu die Hälfte der Stimmenden majorisiert wird, wäre kaum optimal. ↩︎
  6. Zum Glück steht das ‹netto null 2050›-Ziel nicht in der Bundesverfassung, sondern nur im Klimaschutz-Gesetz. Zudem enthält das Gesetz den Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. Deutschland leistet sich ein ‹netto null 2045›-Ziel, und dieses steht sogar im deutschen Grundgesetz, ganz in der Tradition des deutschen Anspruchs auf Totalität›. Auf diesen Ausdruck bin ich kürzlich in einem Essay über die ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogene deutsche Energiewende gestossen. ↩︎

8 thoughts on “Meine Abstimmungsparolen”
  1. Und der Donald hat die Klima-/CO2-Verars… den „grössten Scam der Geschichte genannt“. Er entfesselt gerade die fossile Industrie, Wann wird das zu uns rüberschnappen und auch entsprechende Massnahmen erwirken. Also für mich heisst das schon sehr lange: Null Windräder bauen, keine grossflächigen Solarpanel installieren, modulare kleine Nuklearreaktoren fördern für flatterlose Energie. Die Grünen und andere ähnlich Gefärbte werden bald ihre Schäfli schwinden sehen.
    Der Sierra Club und seine Partner prüfen nun alle rechtlichen Möglichkeiten, darunter Gerichtsverfahren, um die von Trump initiierten Massnahmen zu blockieren. Haha, die Entscheidung wurde als „Klima-Leugnung als offizielle Regierungspolitik“ bezeichnet, die die Fähigkeit der EPA, den Klimawandel zu bekämpfen, erheblich einschränkt. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k….. könnte.
    Die Rücknahme entzieht der EPA die rechtliche Grundlage, Treibhausgase zu regulieren.
    Zahlreiche Klimaschutzvorschriften – etwa zur Fahrzeugemission und Methanbegrenzung – können dadurch automatisch ausser Kraft gesetzt werden.
    Experten warnen, dass dies die Anpassung an Extremwetter, Hitzewellen und steigenden Meeresspiegel erschwert. Ich muss mich kringeln, diese Experten warnen….
    Na ja, dann wollen wir mal abwarten, wann bei uns unter der Kuppel in Bern ein Richtungswechsel zumindest diskutiert wird.

  2. und die Kantonalen Vorlagen Baselland
    5. Formulierte Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» vom 10. August 2023 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025
    Anträge auf Geschwindigkeitsreduktionen auf Hauptstrassen sind zwingend von Gemeindeversammlungen oder Ortsparlamenten abzusegnen. Initiative und Gegenvorschlag annehmen. Stichentscheid: Initiative!
    6. Formulierte Gesetzesinitiative «Prämienabzug für alle
    Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung («Prämienabzug für alle»)» vom 15. August 2024. Initiative annehmen, Gegenvorschlag ablehnen. Stichentscheid: Initiative!
    7. Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern «Solar Initiative»
    Ein gefährliches Spiel mit der Versorgungssicherheit
    Die unausgegorene Solar-Initiative ist kein vernünftiger Schritt
    Richtung Energiewende, sondern ein gefährliches Experiment auf
    dem Rücken der Bevölkerung. Statt auf Planung, Koordination
    und Versorgungssicherheit, setzt sie auf flächendeckenden
    Zwang. Die Folgen sind absehbar: ein überlastetes Stromnetz,
    explodierende Kosten und ein massiv erhöhtes Blackout-Risiko.

    8. Formulierte Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative» vom 31. Oktober 2024
    In der formulierten Verfassungsinitiative geht es um die so-
    genannte abstrakte Normenkontrolle auf kantonaler Ebene. Das
    heisst, kantonale Gesetze sollen künftig nach Erlass angefochten
    werden können, ohne auf einen konkreten Anwendungsfall warten
    zu müssen. Verstösst ein solches Gesetz dann tatsächlich gegen
    übergeordnetes Recht, muss der Regierungsrat innert 30 Tagen
    nach Eintreten der Rechtskraft des Gerichtsentscheids einen
    Alternativvorschlag unterbreiten, «welcher der aufgehobenen
    Norm am nächsten kommt und deren Sinn und Zweck entspricht».

    9. Verfassungsänderung Kreislaufwirtschaft
    NEIN, weil der bestehende Art 113 genügt!
    Teuer, dauerhaft, kaum korrigierbar.
    NEIN zu mehr Bürokratie und Kosten
    Die Verfassungsänderung schafft neue staatliche Aufgaben ohne Mehrwert und belastet Gemeinden, Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft.

  3. Meine einfachen Überlegungen für alle 4 eidg. und 5 kantonale Vorlagen im Baselbiet geforderten Stimmbürger:
    Eidgenössische Vorlagen

    1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten
    Bargeld ist Freiheit. Ohne Bargeld stirbt die Freiheit des Bürgers und dem transparenten Bürger, jederzeit durch den Staat kontrollier- und manipulierbar, sind wir ein Stück näher.
    Initiative und Gegenvorschlag annehmen, Stichentscheid: Initiative!
    2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
    Die Schweizer zahlen die weltweit höchsten Radio- und Fernsehgebühren. Deutschland zahlt CHF 220. Unternehmen zahlen bis CHF 50’000 SRG-Steuer. Zurück zur Kernaufgabe, Service public und stopp mit nice to have! JA
    3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik»
    Der Bund gibt rund 2.5 Milliarden Franken pro Jahr für den Klimaschutz und die Förderung der Biodiversität aus. Mit bestehenden Gesetzen, Lenkungsabgaben und Subventionen brauche es keine weiteren Massnahmen. Dieser zus. Eingriff in die Energiepolitik, führt uns noch schneller in ein Blackout. Solche Subventionen verursachen volkswirtschaftliche Verluste. Genug ist genug! NEIN
    4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
    Familie, verheiratet, mit zwei minderjährigen Kindern und einem Familienerwerbseinkommen von Fr. 150’000 gibt bei der Bundessteuer folgende Konstellation:
    Familie 1: Einkommen 50:50 %: Bundessteuer neu Fr. 227
    Familie 2: Einkommen 80:20 %: Bundessteuer neu Fr. 2’300
    Familie 3: Einkommen 100:0 %: Bundessteuer neu Fr. 4’928
    Wie erklären Sie den Familien 2 und 3, dass sie bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen 10-mal (Familie 2) und krasse 21.7 Mal mehr Steuern bezahlen als Familie 1?! ….und das ist erst die Bundessteuer – bei den Kantonssteuern kann diese Diskrepanz noch verstärkt werden!! Beim einfachen Voll-Splittingmodel – bezahlen alle 3 Familien gleich viel Steuern! NEIN

  4. Lieber Hans
    Deine Überlegungen machen mir, wie schon am Stamm diskutiert, meine Entscheidfindung leichter.
    Nur weiter so!

    Gruss, Beat

  5. Lieber Hans
    Da war ich mit den gleichen Entscheiden noch etwas schneller, meine Abstimmungsunterlagen sind bereits aufgegeben. Als ökonomisch Denkende ist es wohl schwierig, auf andere Einschätzungen zu kommen…

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