Mein fast 30 Jahre alter Artikelentwurf, den die NZZ nicht publizieren wollte
Den nachfolgenden Text aus dem Jahr 1997 publiziere ich aus aktuellem Anlass. Der Bezug zur Aktualität ist offensichtlich. Nicht alles, was ich damals schrieb, würde ich heute noch so formulieren. Aber mit der Grundtendenz der Argumentation kann ich immer noch gut leben: Punktuelle Steuerreformen sind meistens schlecht, sie sollten in eine Gesamtsicht des Steuersystems eingebettet sein. Einige Stellen klingen schon fast prophetisch. Die NZZ lehnte die Veröffentlichung als Gastkommentar ab. An die Begründung kann ich mich nicht erinnern. Wer meint, dies sei ein Plädoyer für die JUSO-Initiative, möge den Text sorgfältig lesen.
Kantonales Abbaurennen bei Erbschafts- und Schenkungssteuern:
Chance für eine Bundeslösung
Unter den Kantonen ist ein Wettlauf um die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgebrochen. Diese Variante föderalistischen Steuerwettbewerbs ist, ohne Rücksicht auf das ganze Steuersystem, ökonomisch zweifelhaft und politisch unklug. Der Autor kritisiert punktuelle Steuerreformen und plädiert für eine Gesamtsicht.
Fiskalisches Domino
Die Disziplinierung von Regierungen und Parlamenten durch interkantonalen Steuerwettbewerb ist einer der Trümpfe eines echten Föderalismus mit dezentralisierter Steuerhoheit. Der fiskalische Standortwettbewerb erfreut sich auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern gegenwärtig einer hierzulande ungewohnten Dynamik. In kurzen Abständen kündigten in jüngster Zeit verschiedene Kantone Reformen an; meist geht es im Kern um die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Transaktionen mit direkten Nachkommen. Das fiskalische Domino, das sich bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern gegenwärtig abzeichnet, entspringt der Logik der Spielregeln des föderalistischen Steuerwettbewerbs. Kantonswechsel zur Minimierung von Steuern im Erb- oder Schenkungsfall sind in der kleinräumigen Schweiz für Wohlhabende kein Problem mehr.
Die Abschaffung von Steuern ist für die Betroffenen nicht unsympathisch. Und wenn man neben den angenehmen Folgen für die direkten Gewinner auch die gesamtwirtschaftlichen Folgen einbezieht, sind Steuererleichterungen meistens besser als ihr Ruf in wohlfahrtsstaatlichen Kreisen. Die Abbaudynamik bei den Nachlasssteuern droht aber aus wirtschaftlicher und politischer Sicht zu einem unbefriedigenden Zustand zu führen. Dann nämlich, wenn als Endergebnis des interkantonalen Reformwettlaufs in der Schweiz Erbschafts- und Schenkungssteuern grossflächig abgeschafft sind.
Gesellschaftsverträgliche Wohlstandsverteilung
Aus Befragungen wissen wir, dass die Mehrheit des Schweizer Volkes die Einkommens- und Vermögensverteilung in unserem Land für ungerecht und korrekturbedürftig hält. Grosse Skepsis herrscht speziell gegenüber sogenannt unverdienten Einkommen und Vermögen. Damit sind in jüngster Zeit aus aktuellem Anlass vor allem Kapitalgewinne mit Wertpapieren gemeint. Aber auch andere Einkommen, die nicht direkt mit greifbbarer Arbeit verbunden sind (Dividenden, Mieterträge oder Verkaufsgewinne aus Liegenschaften, Erbschaften, Schenkungen), halten viele für ‚unverdient‘. Trotzdem wird mehrheitlich anerkannt, dass die Lösung der Verteilungsfrage nicht über kollektivistische Wege wie die Verstaatlichung der Produktionsmittel oder über ein staatliches Einkommensdiktat zu erreichen ist. Auf die Produktiv- und Innovationskraft einer auf privaten Eigentumsrechten gründenden Wettbewerbswirtschaft wollen die meisten wohl nicht mehr verzichten.
Die politische Akzeptanz einer möglichst freien Marktwirtschaft – und auf Akzeptanz ist sie angewiesen – hängt aber davon ab, ob deren Ergebnisse gesellschaftsverträglich sind. Diese Gesellschaftsverträglichkeit lässt sich auf verschiedene Weise herstellen. Die demokratisch-wohlfahrtsstaatliche Politik wählt mit sozialpolitisch begründeten Eingriffen in den Markt oft Wege, die der Effizienz der produktiven Kräfte einer Volkswirtschaft besonders abträglich sind. Und je ungleicher den Menschen die Verteilung des Wohlstands erscheint, desto grösser ist die Bereitschaft zu politischen Marktinterventionen mit sozialen Absichten und wohlstandsmindernden Wirkungen. Vernünftiger ist die Lösung, grundsätzlich erst das Ergebnis des Marktprozesses zu korrigieren, statt bereits in Produktionsprozesse regulierend einzugreifen. Das Steuersystem bietet dazu Ansatzpunkte. Eine progressive Einkommenssteuer wirkt etwa in diese Richtung.
Ökonomische Argumente für eine Besteuerung von Hinterlassenschaften
Die übliche Verteidigung steuerlich unberührter Hinterlassenschaften beruht auf eher fragwürdigen Annahmen über menschliches Verhalten. Sicher beeinflussen Steuern das wirtschaftliche Leistungsverhalten der Betroffenen. Werden materielle Gewinne aus besonderen persönlichen Leistungen besteuert, kann die Leistungsbereitschaft der Besteuerten sinken. Die Betonung liegt auf ‚kann‘. Die Aussicht auf materiellen Gewinn ist nur eines unter mehreren Handlungsmotiven von wirtschaftlich tätigen Menschen. Besonders in oberen Einkommensschichten, wo die materiellen Grundbedürfnisse bei weitem gedeckt sind, geht es ausgeprägt auch um soziale Stellung, Einfluss und Ansehen.
Doch selbst wer mit zweifelhafter verhaltenstheoretischer Begründung nur davor warnt, eine Nachlassbesteuerung mindere die Leistungsbereitschaft der Geber, unterschlägt die offensichtlichen Folgen auf der Empfängerseite. Er müsste redlicherweise auch die negativen Anreizwirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die Begünstigten in Rechnung stellen. Die Zuteilung von finanziellen Ressourcen an Erben ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit und –willigkeit ist volkswirtschaftlich höchstens zufällig optimal und deshalb nicht wünschbar. Wer sich bei jeder einigermassen passenden Gelegenheit auf das Leistungsprinzip beruft, kann nicht die Verletzung dieses Prinzips bei Hinterlassenschaften hinnehmen, ohne seine Glaubbwürdigkeit zu riskieren.
Ob Einkommen oder Vermögen ‚verdient‘ oder ‚unverdient‘ sind oder welche Einkommens- oder Wohlstandsunterschiede leistungssgerecht sind, solche Einschätzungen werden gerne als Werturteile abgetan, die einer sachlich-analytischen Begründung nicht zugänglich seien. Das Argument überzeugt nicht. Um etwa eine grosse Erbschaft als leistungswidrig und deshalb unverdient zu betrachten, braucht man keineswegs durch eine sozialistische Brille zu schauen. Es gibt aber auch genügend Hinweise, dass z.B. hohe Einkommen von Wirtschaftsführern auf ziemlich suboptimalen Arbeitsmärkten zustandekommen. In seinem Buch „In Search of Excess“ über die exorbitanten Managerbezüge in grossen amerikanischen Firmen gibt der Autor Graefe Crystal einen guten Überblick über die Verzerrungen des dortigen Arbeitsmarktes für Topmanager. Ökonomisch ausgedrückt geht es u.a. um Kartellisierungspraktiken, falsche Anreize im ‚Head-Hunter‘-Geschäft und das Ausnützen von Informationsasymmetrien und Intransparenz des Arbeitsmarktes. Nicht alles ist eins zu eins auf Europa übertragbar, aber in der Tendenz treffen die Aussagen von Crystal auch auf europäische Verhältnisse zu.
Politische Argumente für eine Besteuerung von Hinterlassenschaften
Die flächendeckende Abschaffung der Besteuerung von Hinterlassenschaften ist aber nicht nur ökonomisch unerwünscht, sondern auch politisch unklug. Die zunehmend ungleiche Wohlstandsverteilung und vor allem deren öffentliche Wahrnehmung sind Fakten, die der Analyse zugänglich sind. Und wenn das Unbehagen über die Wohlstandsverteilung in der Gesellschaft genügend wächst, sinkt die Gesellschaftsverträglichkeit der praktizierten Wirtschaftsordnung. Die Bereitschaft zu demokratisch legitimierten Eingriffen steigt, meistens zum Schaden der wirtschaftlichen Effizienz.
Zwischen Wirtschaftsordnung und politischer Ordnung besteht ein störungsanfälliges Spannungsverhältnis. Man hat sich mittlerweile an die Forderungen von Wirtschaftsführern gewöhnt, die Politik habe wirtschaftsverträglich zu sein. Die Beziehung ist aber auch umgekehrt zu formulieren: Das Wirtschaftssystem hat demokratieverträglich zu sein. Ein Grundprinzip der Demokratie ist Chancengleichheit. Unsere Gesellschaft funktioniert aber, wie jeder unbefangene Beobachter der heutigen Verhältnisse feststellen kann, in weiten Bereichen nach dem Prinzip ‚Wer hat, dem wird gegeben‘. Aus dem grossen Fundus konkreter Fälle zu schöpfen, wäre kein Problem, aber ganz allgemein ausgedrückt kann man sagen: Oberschicht-Kinder landen überwiegend selbst wieder in der Oberschicht. Die substantielle Besteuerung von Hinterlassenschaften könnte einen Beitrag liefern, die zahlreichen Startvorteile von Oberschicht-Angehörigen wenigstens auf einem Gebiet in Grenzen zu halten und so dem hehren Ideal der Chancengleichheit etwas besser nachzuleben.
Steuerreformen aus einer Gesamtsicht
Die strukturellen Veränderungen der Wirtschaft mit der Tendenz zu stets grösseren transnationalen Unternehmensgebilden bringen es schliesslich mit sich, dass immer mehr wirtschaftliche Macht in der Hand einzelner Personen konzentriert wird. Die akkumulierten Mengen an verfügbaren menschlichen und materiellen Ressourcen entsprechen kaum mehr menschlichem Mass. Kein Angehöriger der Wirtschaftselite kann eine wirklich persönliche Verantwortung für die manipulierten Massen übernehmen. Kompetenzen und Verantwortung können gar nicht mehr zur gewünschten Deckung kommen.
Die von sogenannt bürgerlichen (mit liberal hat diese Etikette bekanntlich nur noch wenig zu tun) Interessen in die politische Pipeline geschickten Vorstösse für Steuererleichterungen (Eigenmietwert, Erbschaftssteuer) zielen meistens auf punktuelle Reformen, deren Vorteile sich in der Tendenz bei bestimmten wohlhabenden Minderheiten kumulieren. Die öffentliche Akzeptanz solcher Reformen ist aber beschränkt. Steuerreformen aus einer Gesamtsicht ermöglichten eine Paketlösung, um mehr Rationalität ins System zu bringen. Dabei ginge es aber um ein Geben und Nehmen. Man kann nicht erwarten, dass die ‚Nichtbürgerlichen‘, etwa bei der Reform unserer eidgenössischen Reichtumssteuer (gemeint ist die direkte Bundessteuer), zu Zugeständnissen bereit ist, wenn gleichzeitig Steuern für obere Einkommensschichten reduziert oder abgeschafft werden.
Föderalistische Steuerkonkurrenz ist sinnvoll bei progressiven Einkommenssteuern, wo die Gefahr der konfiskatorischen Besteuerung von Minderheiten besteht, durch die die Leistungsbereitschaft der Besteuerten direkt tangiert wird. Aus diesem Grund wäre es prinzipiell vernünftiger, die Besteuerung von Einkommen und Vermögen den Kantonen zu überlassen. Zum partiellen Ausgleich würde sich eine Bundeslösung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer anbieten. Die Gefahr einer konfiskatorischen Ausgestaltung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ist zwar nicht von der Hand zu weisen, doch wirken ökonomisch gut begründbare Ansätze kaum leistungsmindernd. Würden Hinterlassenschaften generell spürbar besteuert, könnte man auch mit guten Gründen auf die immer lauter geforderte und vom Bundesrat trotz erheblichen Zweifeln unter öffentlichem Druck ins Auge gefasste Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen aus Wertpapiergeschäften verzichten.
Wenn das Abbaurennen der Kantone weiter anhält, ohne dass Hinterlassenschaften weiter besteuert werden, liegt eine Volksinitiative in der Luft, Also wäre es besser, eine vernünftige Bundeslösung im Zusammenhang mit anderen Reformen des Steuersystems als Paket zu schnüren.
Zur Forderung „EAT THE RICH“ aus heutiger Sicht
Vom Lausanner Ökonomen Marius Brüllhart habe ich einmal gehört oder gelesen, die Einkommensbesteuerung in der Schweiz sei ab einer gewissen Einkommenshöhe degressiv. Reiche Steuerzahler, die in Niedrigsteuerkantonen wohnen, geniessen eine tiefere prozentuale Steuerbelastung als mittlere Einkommensschichten in den meisten anderen Kantonen. Die Erklärung dafür liegt in der Wanderungsmobilität von wohlhabenden Peronen oder Haushalten. Wenn diese in Niederigsteuerkantone ziehen, sinkt ihre Einkommenssteuerbelastung. Sind „die Reichen“ dort überproportional vertreten, kann eine Eigendynamik mit weiteren Zuzügen wohlhabender Steuerzahler in Gang kommen, eine Entwicklung, die man seit einiger Zeit im Kanton Zug beobachten kann. Der Zuger Finanzdirektor weiss nach eigener Aussage nicht mehr, was er mit all den Überschüssen im kantonalen Finanzhaushalt anfangen soll. Die politischen Sensibilitäten für solche Entwicklungen sollten in unserer direkten Demokratie nicht unterschätzt werden.


Hoch interessanter Artikel. Aber was ist mit dem Argument, dass das vererbte Vermögen bereits als Einkommen und anschliessend als Vermögen besteuert wurde? Zudem wäre es meiner Ansicht nach klüger, die Bevölkerung zu informieren, anstatt vor deren Ignoranz zu kapitulieren, daher man müsste aufzeigen, dass erstens die Ungleichheit seit Jahrzehnten in der Schweiz stabil ist, dass sich zweitens die Zugehörigkeit zur Oberschicht über die Generationen abnützt, dass drittens viel Vermögen in Firmen gebunden ist, dass viertens etc
Aber wie gesagt, hoch interessante Denkanstösse!
Alle Ihre Punkte finde ich in Ordnung. Ich hatte ja geschrieben, dass ich heute nicht mehr alles gleich formulieren würde wie damals. Heute dreht sich die ökonomische Diskussion noch mehr um die Anreizwirkungen auf die Beteiligten. Wenn man alle Mehrfachbesteuerungen abschaffen wollte (wofür ich bin), dann gäbe es viel zu tun. Dann würden wir bei einer sparbereinigten Einkommenssteuer landen, also bei einer Konsumsteuer, von der Effizienz und den Anreizwirkungen her gesehen wohl das optimale Steuersystem.
Ich gratuliere. Die Argumentation ist auch aus heutiger Sicht noch sehr überzeugend. Vielleicht hätte NZZ jetzt die Grösse, diesen Artikel zu publizieren. Nur die extreme Initiative der Jungsozialisten zu bekämpfen, reicht nicht aus und ist kurzsichtig.
Diese Sozialklempnerökonomik ist nicht mein Ding!
Diesen Einwand versteht kaum jemand ohne Erklärung.