Stromabkommen oder (mehr) Gaskraftwerke?

Die ElCom-Vernehmlassung zum Stromabkommen als mögliche Entscheidungshilfe

Die beiden Krähen sind dank Google Gemini ins Bild geflogen

HAUPTARTIKEL

Endlose Verhandlungen
Seit dem Jahr 2007 (!) verhandelte die Schweiz mit der EU über ein Stromabkommen. Im April 2015 scheiterte ein provisorisches Abkommen, das den schweizerischen Stromunternehmen die Beteiligung an der EU-Strombörse (Stichwort „Market Coupling“ von Energie und Netzkapazität) erlaubt hätte. Die EU liess damals verlauten, ohne Lösung der institutionellen Fragen in einem Rahmenabkommen gebe es kein Stromabkommen. Das gilt bis heute, mehr als zehn Jahre später. Das neue institutionelle Rahmenabkommen ist zwar ausgehandelt, befindet sich aber noch für längere Zeit im innenpolitischen Hindernislauf über die Vernehmlassung, die Ausarbeitung der Botschaft des Bundesrats, die Behandlung in Kommissionen und in den Eidgenössischen Räten bis zum abschliessenden Showdown des Referendums. Das Stromabkommen ist Teil des Verhandlungspakets.

Das Stromabkommen Schweiz-EU bewegt sich somit im Schwerefeld des umstrittenen institutionellen Rahmenabkommens. Auch beim Stromabkommen stecken wir im Verhältnis zum EU-Binnenmarkt in einer typisch schweizerischen Konstellation. Die Schweiz ist nicht umfassend binnenmarktfähig oder -willig, weil es geschützte Sektoren gibt, die die Schweiz vom gegenseitigen Marktzugang ausschliessen will. Dazu gehören, abgesehen von der Landwirtschaft, insbesondere die Sektoren, die nach hiesiger Lesart als „Service Public“ gelten. Dort sind besonders linke Parteien und die Gewerkschaften mit Referenden und Initiativen aktiv, nicht selten im Verein mit föderalistisch-regionalen Sonderinteressen. Zudem haben wir Subventionsregimes, die mit dem Beihilfeverbot der EU latent in Konflikt geraten können. Liberalisierungen gehen in der Schweiz deshalb weniger weit als in der EU. Gerade der Strommarkt gehört in diese Kategorie. Dazu weiter unten mehr.

Die ElCom-Vernehmlassung als Entscheidungshilfe
Der wirtschaftliche Nutzen und die Vorteile des ausgehandelten Stromabkommens für die Versorgungssicherheit der Schweiz werden von den fundamentalen Gegnern des Rahmenvertrags mit der EU heruntergespielt. Für sie kann kein noch so grosser wirtschaftlicher Vorteil den Verlust an Souveränität aufwiegen. Ich respektiere diese Position, nicht zuletzt, weil ich noch nicht weiss, wie ich mich dereinst in der unvermeidlichen Volksabstimmung entscheiden werde. Man müsste für ein nüchternes Abwägen seine Emotionen zügeln können, ist doch die ‚von der Leyen-EU‘ ein eher unsympathisches Gebilde. Mit dieser Haltung bin ich nicht allein. Es gibt sicher eine beträchtliche Anzahl von Stimmberechtigten, die sich noch nicht für oder gegen das Rahmenabkommen entschieden haben, weil ihre Kosten-Nutzenrechnung noch offen ist.

Für diese Gruppe kann die Vernehmlassungsantwort der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom zum ‚Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über Elektrizität‘ (Stromabkommen) Entscheidungshilfe bieten. Dieses Dokument ist ein Musterbeispiel für eine stringente ökonomische Argumentation, in der hiesigen politischen Debatte heutzutage eine Seltenheit.

Die ElCom muss auch als unabhängige Regulierungsbehörde des Bundes eine Vernehmlassungseingabe im grossen Rahmen der vorgegebenen Energiepolitik formulieren. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass die Behörde in ihrer Vernehmlassung zu einem Stromabkommen mit der EU die grundsätzliche Ausrichtung der Energiepolitik kritisch kommentiert. Das besorge ich zunächst in Kürzestform selbst.

Weibliche Viererbande im Bundesrat
Die heutige Energie- und Klimapolitik beruht immer noch auf der von der damaligen Energieministerin Doris Leuthard und ihren drei Bundesratskolleginnen Sommaruga, Widmer-Schlumpf und Calmy-Rey vom Zaun gebrochenen überstürzten Energiewende mit Atomausstieg. Diese Energiewende beruhte auf vier unrealistischen Annahmen und einer Manipulation der öffentlichen Meinung durch zwei bewusst heruntergespielte unpopuläre Konsequenzen.

Die vier äusserst wackeligen Annahmen sollten kumuliert gelten: erstens ein rascher massiver Ausbau der sogenannt Erneuerbaren (Solar, Wind- und Wasserkraft), zweitens die Senkung des Energieverbrauchs (!), drittens rasche technologische Fortschritte, speziell bei der Stromspeicherung, viertens die gesicherte Verfügbarkeit von Stromimporten dank einem Stromabkommen mit der EU. Die beiden heruntergespielten Fakten waren erstens die Tatsache, dass es sich bei der Energiewende um eine Stromimportstrategie handelt und zweitens, dass es ohne Gaskraftwerke nicht gehen wird.

Weshalb diese beiden Tatsachen – Stromimporte und Gaskraftwerke – in der damaligen Behördenpropaganda zum Energiegesetz heruntergespielt wurden, lässt sich an der untenstehenden Abbildung ablesen. Im Jahr 2016 ermittelte eine ‚Energie-Enquête‘ im Rahmen der Nationalen Forschungsprogramme 70 und 71 eine Rangliste der Beliebtheit von Typen der Stromerzeugung. Die gestellte Frage lautete: Um die Stromversorgung der Schweiz in Zukunft zu gewährleisten, sollen neue Anlagen des Typs……….. gebaut werden:

Quelle: Stadelmann-Steffen, I. & Dermont, C. (2016). Energie-Enquete 2016. Bern: Universität Bern.
(nicht beschriftet sind von oben nach unten Biomasse, Geothermie und Kleinwasserkraft)

Gaskraftwerke waren mehrheitlich unbeliebt. Am unpopulärsten waren aber ausgerechnet Stromimporte, obwohl ein Stromabkommen mit der EU immer als wichtige Voraussetzung für das Gelingen der ‚Energiewende mit Atomausstieg‘ galt. Ausgerechnet bei den bevorzugten Anlagen Solar (alpin), Wind- und Wasserkraft stockt seitdem der Ausbau gewaltig, sodass der Winterstrombedarf dereinst ohne Gaskraftwerke und/oder Kernenergie nicht bewältigt werden kann. Ohne ein Stromabkommen mit der EU gilt dies umso mehr.

Das Stromabkommen aus Sicht der ElCom
Beim nachfolgenden Kommentar stütze ich mich auf den Begleitbrief der ElCom zur Vernehmlassung an das EDA. Nach meiner Einschätzung trägt dieses Dokument ausgeprägt die Handschrift des ElCom-Geschäftsführers Urs Meister. Ihn kenne ich als herausragenden Ökonomen aus gemeinsamer Zeit bei Avenir Suisse. Eine stark gekürzte Fassung des ElCom-Begleitschreibens lautet wie folgt (unterstützt vom Copilot von Microsoft):

Alte Fake News vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund
In der Schweiz ist die Ansicht verbreitet, die Stromwirtschaft sei ein typischer Bereich des ‚Service public‘. ‚Public‘ ist für viele Leute gleichbedeutend mit staatlich. Ganz auf dieser Linie, lehnt der (referendumsfähige) Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB gemäss Meldung in der NZZ das Stromabkommen wegen der vollständigen Liberalisierung des Strommarktes ab: „Er will den Privathaushalten die neu vorgesehene Wahlfreiheit zwischen Grundversorgung und Marktangeboten nicht zumuten und warnt davor, dass die Kunden künftig volatilen Preisen schutzlos ausgeliefert wären.“

Die ElCom widerlegt in ihrer Vernehmlassung solche von den „Service public“-Apologeten seit Jahren verbreiteten Vorurteile über den angeblichen Schutz der Kunden durch die bestehende staatlich regulierte Grundversorgung. Dass die Grundversorgung die im Monopol gefangenen Kleinverbraucher nicht schützt, zeigt schon ein Blick auf das absurde schweizerische Tarifchaos. Dazu die ElCom im Originalton (leicht gekürzt):

Weiterhin überregulierte Grundversorgung
Unter dem Druck von referendumsfähigen Parteien und Verbänden hat das UVEK in den Verhandlungen um das Stromabkommen versucht, möglichst viel von den gemäss ElCom schädlichen Regulierungen der Grundversorgung in das Stromabkommen hinüberzuretten. Die ElCom fordert dagegen eine einfachere, schweizweit einheitliche Grundversorgung. Für den Schutz der Konsumenten sorgt der Markt besser als ein kompliziertes Regelwerk, da Kunden einfach ihren Anbieter wechseln können. Gemäss ElCom sollte es nur noch einen einzigen Grundversorgungstarif geben. Unterschiedliche Produkte und Tarife könnten über den Markt angeboten werden. Mit einer vollständigen Marktöffnung sollte die Gelegenheit genutzt werden, die hohe Komplexität der Grundversorgungsregulierung wesentlich zu reduzieren, was auch die Stellung der Endkonsumenten verbessern würde. Auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE lehnt die vorgesehene Regulierung der Grundversorgung als extrem bürokratisch ab.

Wir erleben hier wieder das typische Ergebnis unserer institutionellen Mechanik: statt das sachlich Bessere, gewinnt das politisch Mögliche – mit übertriebenen Konzessionen an referendumsfähige Status-Quo-Verteidiger. Was dabei herauskommt, ist eine wirtschaftlich kostspielige Zwitterlösung.

Mein Fazit zum Stromabkommen
Wer nicht fundamental gegen das Rahmenabkommen mit der EU ist und diesbezüglich sein Kosten-Nutzen-Kalkül noch nicht abschliessend gemacht hat, sollte den volkswirtschaftlichen Schaden nicht unterschätzen, den ein Scheitern des Stromabkommens bringen würde: Der Wegfall der Importmengen im Winter würde die Versorgungssicherheit stark gefährden. Die entstehenden Risiken müssten sehr rasch mit dem Bau von viel mehr Reservekraftwerken (Gaskraftwerke) als mit Stromabkommen angegangen werden. Ob eine Art „Gas-Express“ funktionieren würde, wenn es „express“ sonst nirgends funktioniert, ist eine offene Frage. Auf jeden Fall würde es sehr teuer, auch für die Stromkunden am Ende der Kostenüberwälzungskette. Eine solche Reservekapazität, die nur im Notfall produziert, kann niemals wirtschaftlich betrieben werden. Und schliesslich belasten die zusätzlichen Gaskraftwerke das CO2-Restbudget auf dem sonst schon äusserst holprigen Weg zu „netto null 2050“ zusätzlich.

2 thoughts on “Stromabkommen oder (mehr) Gaskraftwerke?”
  1. Interessanter Beitrag. Dass die Endkunden – ob direkt oder indirekt – Marktpreisschwankungen ausgesetzt sind, ist für mich kein Problem. Wenn wir annehmen, dass die Marktpreise Knappheiten signalisieren, dann ist es gut, wenn sie auf das Verbrauchsverhalten durchschlagen. Nicht gut ist hingegen, dass wir über die Grundversorgungspreise noch das Unvermögen vieler Versorger im Einkauf, andere Ineffizienzen sowie Monopolrenten bezahlen sollen.

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