Es geht nicht mehr primär um die Sache

Machtspiele mit den direkten Volksrechten

In der Schweiz fühlen sich die meisten als Demokratie-Weltmeister. Auch Angehörige der verschiedenen Eliten in Politik, Medien, Wirtschaft und Wissenschaft werden nicht müde, immer wieder die direkten Volksrechte und den Föderalismus als Hauptgrund für unseren hohen Wohlstand zu loben. Empirisch Gesinnte verweisen dann gerne noch auf statistische Vergleiche zwischen Teilstaaten mit mehr oder weniger direkter Demokratie aus den frühen 1990er-Jahren. Dort kam heraus, dass Gemeinwesen mit mehr direkten Volksrechten tiefere Steuern, eine niedrigere Staatsquote und mehr Wohlstand aufwiesen. Seither sind rund 30 Jahre vergangen, und neuere Vergleichsstudien sind mir nicht bekannt. Aber die Welt hat sich in dieser Zeit verändert, und die anstehenden Probleme auch.

Es gibt immerhin einen Grossvergleich, der keine aufwendigen Analysen benötigt und den Sonderfall Schweiz edelt. Ganz hinten im britischen „Economist“ sind jeweils die wichtigsten makroökonomischen Daten vieler Volkswirtschaften abgedruckt. Es ist leicht zu erkennen, dass die Schweiz dort seit Jahren einen Spitzenplatz einnimmt. Fragen stellen sich trotzdem: Mit wem will man sich vergleichen? Mit absteigenden europäischen Wohlfahrtsstaaten oder mit den besten der Welt? Oder ebenso wichtig: Können wir den Spitzenplatz auch in Zukunft halten oder schieben wir Grossprobleme mit hohen Kostenrisiken vor uns her, weil uns nachhaltige Reformen einfach nicht gelingen wollen?

Ernüchterndes aus den Niederungen der praktischen Politik
Begibt man sich von hoher Warte allgemeiner Lobpreisungen des Sonderfalls Schweiz in die Niederungen der praktischen Politik, muss man doch eines feststellen: Der Glanz der Sonderfall-Institutionen kriegt Kratzer. Es gibt kaum ein wichtiges Reformthema, bei dem die Schweiz nicht durch Widerstände gebremst oder blockiert ist, die mit drohenden Referenden oder Volksinitiativen oder föderalistischen Interessen zusammenhängen: Altersvorsorge, Gesundheitswesen, Europapolitik, Strommarkt-Liberalisierung. In der fundamental wichtigen Energiepolitik hat ein durch behördliche Manipulation und Desinformation zustande gekommenes Ja zum Energiegesetz ein unsinniges Neubauverbot für Kernkraftwerke demokratisch höchstlegitimiert – bei einer Stimmbeteiligung von nur 43 Prozent. Jetzt bastelt das Parlament aufgrund illusionärer Annahmen an einem „Mantelerlass“, der dieses Neubauverbot zu zementieren droht.

Seit Jahren wird auch gerne stereotyp und floskelhaft die Langsamkeit der politischen Prozesse als Vorteil herausgestrichen. Dies unter anderem, weil damit verhindert werde, dass falsche Politik bei uns später eingeführt werde als im Ausland – ein intellektuell bescheidenes Argument. Zudem sehen wir ja auch, dass es bei uns viel länger dauert, bis falsche Politik oder überholte Gesetze wieder korrigiert werden können, weil sich inzwischen Interessengruppen gebildet haben, welche eine „Rückkehr zur Vernunft“ bekämpfen. Ein schönes Beispiel dazu ist der vollkommen gescheiterte Versuch des früheren Finanzministers Hans-Rudolf Merz, die unter Referendumsdruck zustande gekommene komplizierte Mehrwertsteuer mit mehreren Sätzen und vielen Ausnahmen radikal zu vereinfachen. Noch ein Muster institutioneller Bedächtigkeit: Das revidierte Aktienrecht ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Der Anstoss dazu erfolgte im Jahr 2005!

Auch die verantwortungslose Vernachlässigung der militärischen Sicherheit hat mit Initiativrisiken zu tun. Schliesslich haben wir eine Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA, die als initiativfähige Macht die Rüstungspolitik in ihrem Sinne zu beeinflussen vermochte. Auf der GSoA-Webseite liest man, sprachlich verbesserungsbedürftig wörtlich: „Die GSoA bedient verwendet direktdemokratischer Instrumente und hat seit ihrer Gründung 1982 sieben Volksinitiativen und zwei Referenden gesammelt. Bei weiteren fünf Initiativen hat die GSoA massgeblich zur Unterschriftensammlung beigetragen.“

Grosse Angst vor der institutionellen Frage
Wir hören und lesen aus sogenannt bürgerlich-liberalen Kreisen seit Jahren immer wieder dieselben kritischen Aufrufe, das erfolgreiche Modell Schweiz nicht verkommen zu lassen. Gefolgt von den immer gleichen Reformvorschlägen, die längst bekannt sind, jedoch in der Politik keine Mehrheiten finden. Niemand wagt, die institutionelle Frage zum Thema zu machen. Volksrechte und Föderalismus werden auch in ihrer real existierenden Form durch alle Böden verteidigt. Wer auch nur leise Skepsis anmeldet, wird gerne als Abschaffer unserer Institutionen diffamiert.

Dabei wird etwas Entscheidendes stets ausgeklammert. Der Gebrauch der direkten Volksrechte durch deren hauptsächliche Nutzer hat mit der Sache an sich oft wenig zu tun. Es geht um die Demonstration von genereller Referendumsmacht für alle Fälle, jedoch auch mit dem Ziel, schon im Vorfeld der Gesetzestätigkeiten präventiv Inhalte in Richtung der eigenen Interessen zu beeinflussen. Initiativ-mächtige Organisationen und Lobbies können mit Volksinitiativen auch Gegendruck zu laufenden Reformprojekten aufbauen. Damit werden die Grenzzäune für anstehende Reformprojekte angedeutet. So ist in Reformdebatten gegen den Vorwurf, es sei in Gesetzesreformen wenig erreicht worden, das stereotype Argument so populär, es sei halt unter Referendumsrisiken politisch nicht mehr möglich gewesen. Die endlosen Reformversuche für die erste und zweite Säule der Altersvorsorge und die resultierenden faulen Kompromisse, die nur dazu dienen, etwas Zeit bis zum nächsten Reformversuch zu gewinnen, sollten eigentlich deutlich genug zeigen, wie Referendums- und Initiativmacht als strategische Waffe zum Schaden des Gesamtinteresses eingesetzt wird.

Stimmrechtsalter 16? Warum nicht 14? Oder 0?

«Wer eine ganz fortschrittliche Lösung will, verlangt Wahlrechtsalter 0…“, schrieb der bekannte Politikforscher Claude Longchamp in einem Beitrag vom 13. September 2019 auf swissinfo.ch. Aufgrund der Bezeichnung als „ganz fortschrittliche Lösung“ ist anzunehmen, dass Longchamp diese Wertung teilt. Wahlrechtsalter 0 würde das „Ideal“ der Maximalpartizipation verwirklichen. Mit der Diskussion um Stimmrechtsalter 16 kündigt sich ein weiterer Schritt zu der „ganz fortschrittlichen Lösung“ an. Die letzte grosse Veränderung fand 1991 mit der Herabsetzung des Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre statt. Der politische Prozess hatte 1970 mit den ersten parlamentarischen Beratungen begonnen, die Frage war allerdings schon mit der 68er-Bewegung aufgetaucht (Quelle: ch.ch).

Auch aktuell war es wieder eine Jugendbewegung, die das Thema „Stimmrechtsalter 16“ auf die politische Agenda beförderte. Mit den Klimastreiks der Schuljugend erhielt das Projekt neuen Schub. Das ist erstaunlich. Eher hätte diese Erfahrung bei informierten Erwachsenen Skepsis auslösen müssen. Stattdessen liess sich unsere Elite von Schulkindern die Leviten lesen. Kantons- und Gemeindeparlamente riefen auf Druck der Jugendlichen den „Klimanotstand“ aus. Auch in Kreisen von Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Kultur erfolgte eine opportunistische Solidarisierung mit den rabiaten Forderungen der Klimajugend. Warum die Hysterisierung der Klimadebatte (Greta Thunberg: „I want you to panic!“) ein Fortschritt sein soll – diese Frage müsste gerade in der hochpartizipativen Schweizer Demokratie zum Thema gemacht werden.

Ein Land im Partizipationsfieber

Gewisse Folgen der Einführung von Stimmrechtsalter 16 sind voraussehbar. Erstens würde die prozentuale Stimmbeteiligung weiter sinken. Zweitens ist ein leichter Rutsch nach links-grün zu erwarten – leicht dank der geringen absoluten Zahl und der niedrigen Stimmbeteiligung der jüngsten Stimmberechtigten. Beides wäre für die Schweiz tragbar. Es gibt aber trotzdem gute Gründe gegen die Absenkung des Stimmrechtsalters.

Wer Stimmrechtsalter 16 befürwortet, begründet dies gerne demografisch. Wegen der Überalterung brauche es einen Ausgleich zwischen Jung-Alt. Die 16- und 17-Jährigen hätten zudem noch die längste Zukunft und sollten deshalb über diese mitbestimmen können. Auch würde mit der Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen das Interesse der jungen Menschen an politischen Fragen steigen; sie würden sich mehr informieren und engagieren. Diese gängigen Pro-Argumente klingen auf den ersten Blick plausibel. Doch beruhen sie auf irrigen Annahmen und auf einer zeitgeistigen Sicht demokratischer Politik. Dazu gehört auch der Glaube, höhere politische Partizipation bedeute automatisch eine bessere Demokratie.

Das Überalterungsargument gründet auf der falschen Meinung, dass die älteren Generationen bei Abstimmungen und Wahlen einen kürzeren Interessenhorizont hätten und deshalb kurzsichtig-egoistisch wählen würden. Doch viele Ältere haben eigene Kinder und Enkel. Zudem stimmt das Bild des materiell egoistischen Stimmbürgers nicht, unter anderem, weil auch die Älteren den Versuchungen des „expressive voting“ unterliegen. Das bedeutet, dass das Entscheidungsverhalten stark vom emotionalen Gewinn bestimmt ist, den jemand aus der Beteiligung an Abstimmungen und Wahlen zieht. Die grüne Welle bei den Wahlen im letzten Herbst illustriert dies. Grün zu wählen vermittelte das gute Gefühl, auf der richtigen Seite des politischen Trends zu stehen.

Zum längeren Lebenshorizont der Jungen: Nicht nur die Zukunft spielt in dieser Sache eine Rolle, sondern auch die Vergangenheit. Junge haben noch kaum eine solche. Mangels eines entwickelten Geschichtsbewusstseins fehlt ihnen der Sinn für Verhältnismässigkeit, wie die rabiat-utopischen Forderungen an die Klimapolitik zeigen. Damit zusammenhängend: Junge Menschen haben noch nichts zu verlieren, ihr Idealismus ist gleichsam gratis. In ihren politischen Ansichten gewinnen dadurch moralgetränkte Faktoren ein massives Übergewicht.

Stimmrecht für die Handysüchtigsten?

Schliesslich kann auch das Argument, das Stimmrecht würde das politische Interesse der Jungen wecken, und sie würden sich dann auch besser informieren, nicht wirklich überzeugen. Warum sollte man ausgerechnet die handysüchtigste Altersgruppe in den Kreis der politisch Mündigen aufnehmen? Die schädlichen Wirkungen dieser Sucht sind mittlerweile wissenschaftlich untersucht und belegt: dauernde Ablenkung, gestörte Konzentrationsfähigkeit, Sprachverwahrlosung, Unfähigkeit zur Überwindung von Unlust, Gier nach Spass und Unterhaltung, sinkende kulturelle Bildung und Überschätzung der eignen Urteilsfähigkeit. Pointiert drückte sich der bekannte englische Publizist Douglas Murray in einem Interview, aus: Unwissende Menschen seien anmassend, so dass sie sich selbst zum Richter, zu Geschworenen und Henkern der Vergangenheit ernennen, ohne etwas von Geschichte zu verstehen.

Wir sollten uns wieder an eines der wichtigsten Projekte der jungen Schweizer Demokratie im 19. Jahrhundert erinnern. Die Einrichtung der kostenlosen staatlichen Volksschule beruhte auf der Überzeugung, dass Bildung die Voraussetzung für die politische Beteiligung ist. Wir wollen keine Mob-Demokratie, in der die Strasse und behördlich geduldete und gerichtlich verschonte rechtsbrechende Extremisten den Ton angeben. Wir wollen auch keine Hobby-Demokratie, in der es genügt, seine spontanen politischen Regungen ohne jeden persönlichen Aufwand ins „System“ einspeisen zu können – sei es via e-collecting, e-voting oder anderen Segnungen des Internets, die noch zu erwarten sind.

Dieser Text erschien, leicht gekürzt, als Gastkommentar im Gefäss „Meinung & Debatte“ der NZZ vom 6. Oktober 2020.