Zuchtziegenböcke in die Bundesverfassung?

Schon mal von der „Hornkuh-Initiative“ gehört? Kein Witz, sowas gibt es tatsächlich! Ein agrarisches Initiativkomitee unter der Führung der IG Hornkuh möchte in die Bundesverfassung schreiben, dass der Bund dafür sorgt, „dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.“ Das Initiativkomitee setzt sich ein „für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere“. 151’788 Personen unterzeichneten die Initiative, und 120’859 Unterschriften sind inzwischen von den Gemeinden als gültig bescheinigt worden. Die initiativ- und referendumspolitische Schlagkraft der organisierten Agrarinteressen ist damit erneut eindrücklich bewiesen.

Man mag mit den Motiven der IG Hornkuh sympathisieren, doch könnte die Initiative auch wieder Stoff für die agrarpolitische Satire liefern. Hier sollen aber an diesem Beispiel bloss die institutionellen Mechanismen erhellt werden, die zu einer latenten Übernutzung der direkten Volksrechte und einer Überlastung der politischen Agenda mit sekundären und tertiären Anliegen führen. Gehören horntragende Zuchtziegenböcke wirklich in ein Grundgesetz? Natürlich nicht, da es jedoch kein Gesetzesreferendum gibt und da der direkte Weg über das Parlament (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) keinen Erfolg verspricht, bleibt nur der Umweg über eine Verfassungsinitiative. Die Erfolgsaussichten in einer Volksabstimmung sind unsicher, aber gerade daraus entsteht der von den Initianten beabsichtigte Druck auf Regierung und Parlament, ihrem Anliegen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe entgegenzukommen.

Man kann nur hoffen, dass die allenfalls auf diesem Weg erkämpften  „wirtschaftlich lohnenden Anreize“ zugunsten von horntragenden Nutztieren gemäss Art. 104BV das Agrarbudget nicht zusätzlich belasten, sondern aus dem inneragrarischen Gezerre um die Mittelverteilung gewonnen werden.