Kontraproduktive Lohngleichheitszwängereien

Jüngst berichteten die Medien wie jedes Jahr über die Ergebnisse der offiziellen Ergebnisse über die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Unkritischer Grundtenor: Es gebe immer noch einen beträchtlichen geschlechtsspezifischen Lohnrückstand der Frauen, der statistisch nicht erklärbar sei. Die Landesregierung, besonders die zuständige Bundesrätin Sommaruga, sieht schon seit langem gesetzlichen Handlungsbedarf. Sommaruga behauptete in einem Interview mit der NZZ, der Markt spiele offensichtlich nicht, denn Frauen verdienten bei gleicher Qualifikation und gleicher Erfahrung immer noch rund CHF 7’000 pro Jahr.

Was allerdings bei solchen Untersuchungen herauskommt, hängt entscheidend von der Methodik der Analyse ab. Je mehr Einflussfaktoren in die Analyse einfliessen, desto geringer wird der unerklärbare Rest an „Diskriminierung“. Solche Tatsachen wurden schon in zahlreichen kritischen Beiträgen von Experten betont. Ich erlaube mir, zu diesem Thema aus dem Buch „Wieviel Markt verträgt die Schweiz?“ mich selbst zu zitieren:

„Typisch ist an diesem Ansatz der einseitige Fokus auf Inputkriterien, insbesondere auf die Ausbildung, die im Profil einer Arbeitsstelle verlangt werden. Genau deswegen kritisierte Thomas Meier, Spezialist für Arbeitsplatzbewertung, im Januar 2015 in einem Beitrag der NZZ das Arbeitsplatzbewertungstool Logib des Bundes. Dieses sei ungeeignet, Output bzw. Leistung zu messen und sei deshalb in Bezug auf unterschiedliche Leistungen an gleichen Arbeitsstellen selbst diskriminierend. Dass Märkte nach Leistung differenzieren, und dies schlimmstenfalls auch nach Geschlecht, gehört aber nicht in das Bild einer gerechten Wirtschaft, das die Gleichstellungsbüros und ihre zugewandten Branchen vertreten.

Unterstützung erhalten sie auch durch ökonomisch unbedarfte Urteile des Bundesgerichts. George Sheldon, emeritierter Professor für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomie an der Universität Basel, meinte in einem Interview: Wenn das Bundesgericht sage, der nicht objektiv erklärbare Lohnunterschied sei Diskriminierung, so ist das eine juristische, nicht aber eine statistische Würdigung. Die objektiven Faktoren, die für den Lohnvergleich herangezogen würden, seien nicht abschliessend definiert und geklärt. Die heutigen Berechnungsmethoden seien wissenschaftlich gesehen bestenfalls ein Versuch, eine allfällige Lohndiskriminierung zu messen. Aber Politik und Gerichte nähmen statistische Befunde gerne für bare Münze. Zudem sei es naiv zu glauben, Diskriminierung könne man mit Gesetzen und Gerichtsurteilen einfach abschaffen. Geschlechtsspezifische Vorurteile im Berufsleben hätten sich im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen spontan abgebaut. Man müsse bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufpassen, dass die Therapie nicht schädlicher sei als die Krankheit.“

Zur ökonomisch unbedarften Denkweise von Gleichstellungsbürokratinnen, Gerichten und Politikerinnen gehört auch jeweils die Forderung, wenn eine Diskriminierung festgestellt werde, müssten die Löhne der Frauen zwingend auf das Niveau der Männer angehoben werden. Von der mässig populären Variante „runter mit den Männerlöhnen“ spricht niemand, auch nicht von Zwischenvarianten, die sich auf einem freien Markt wahrscheinlich einstellen würden. Es ist ja gerade das Typische an der Antidiskriminierungspolitik via Gesetz und Gerichte, dass damit der Markt ausgehebelt werden soll. So denkt auch niemand an den wahrscheinlichen „backlash“ für die Frauen. Wenn sie auf dem Markt „teurer“ werden, erhöhen sie die Beschäftigungschancen der Männer. Aber wie das halt in der Politik so ist: Man orientiert sich immer nur an den Direktwirkungen eines politischen Eingriffs in den Markt, weil das breite Volk auch so denkt.