Offizielle Fehlprognosen – nur lautere Motive?

Zu den zu hohen Prognosen der AHV-Ausgaben durch das Bundesamt für Sozialversicherungen

Dazu ist schon alles Mögliche geschrieben worden. In der heutigen NZZ findet sich eine sorgfältige Darstellung der Komplexität von solchen Prognosen, was man als teilweise Entlastung der Verantwortlichen verstehen kann. Dort stand auch folgender Abschnitt:

Im politischen System der Schweiz sind gewisse Volksabstimmungen, insbesondere für Bundesräte und deren Departemente, eine ausserordentliche Prestigesache. Als Beispiel sei etwa der Fall der früheren Energieministerin Doris Leuthard mit ihrem Prestigeprojekt des Energiegesetzes erwähnt. Was im Vorfeld der Abstimmung vom Mai 2017 alles für Hebel in Bewegung gesetzt wurden, und mit was für abenteuerlichen Zahlen die offiziellen Stellen mit all ihren Verbündeten damals operierten, nährt den Verdacht, dass bei solchen Prognosen manchmal auch weniger lautere Motive ein Rolle spielen. Eine Abstimmungsniederlage ist für ein Mitglied des Bundesrates zwar kein Anlass, zurückzutreten. Aber ein Scheitern vor dem Stimmvolk bleibt im bundesrätlichen Notenheft dennoch für immer stehen.

Krasse Fehlprognosen bei der Personenfreizügigkeit

Die im NZZ-Artikel erwähnten Fehlprognosen zur Zuwanderung als Folge der Personenfreizügigkeit sind wohl das krasseste Beispiel. Ein Verdacht auf politische Manipulation ist hier nicht zu beseitigen. Der Schock des EWR-Neins vom Dezember 1992 sass den Behörden noch spürbar in den Knochen. Die Angst vor einem erneuten Scheitern beim Stimmvolk war derart gross, dass man sich wenig Mühe gab, die Plausibilität der Prognosen, unter anderem mithilfe von Sensititvitätstests, zu überprüfen. Hauptsache war offenbar, dass die veröffentlichten Zahlen eine beschwichtigende Wirkung auf die Sorgen der Leute ausübten.

Kann sich heute jemand eine Schweiz im Jahr 2050 vorstellen, die mit 7,2 Millionen Einwohnern funktioniert? Die damaligen Schätzungen waren derart falsch, dass man sich nicht wundern muss, dass die Personenfreizügigkeit zu einem Dauerthema geworden ist. Die Warner vor einer 10-Millionen-Schweiz einfach als ‚Abschotter‘ zu etikettieren, trägt zur Bewältigung der Herausforderungen in der Migrationspolitik jedenfalls nichts bei.

«Lechts und rinks» vereint gegen das institutionelle Abkommen mit der EU

Dieser Text erschien auf „Nebelspalter online“ vom 17. April 2024.

Unter dem Eindruck jüngerer politischer Ereignisse und Positionsbezüge in der Schweiz denkt man spontan an den berühmten Vierzeiler „Lichtung“ des österreichischen experimentellen Lyrikers Ernst Jandl: «manche meinen / lechts und rinks / kann man nicht velwechsern / werch ein illtum». Das aktuellste Muster bietet die Abstimmung vom 3. März über die 13. AHV-Rente. Sympathisanten der Polparteien links und rechts verhalfen der Volksinitiative der Gewerkschaften vereint zum Erfolg.

Auch in der heisser werdenden Phase der Europapolitik sehen wir die Linke und die Rechte vereint in der lautstarken Gegnerschaft zu einem institutionellen Abkommen mit der EU. Es gibt aber wichtige Unterschiede, was die Motive betrifft, und das könnte durchaus politische Folgen haben.

Die Rechte, am lautesten die SVP-Prominenz, warnt vor einer geradezu existenziellen Schädigung der Sonderfall-Institutionen, also der direkten Volksrechte, des Föderalismus und einer strikt traditionell interpretierten Neutralität. Es geht für sie dabei um die besonderen Formate und Prozesse der politischen Willensbildung, die nach Auffassung der Rechten die Identität der Schweiz ausmachen. Es herrscht auf dieser fundamentalistisch geprägten Seite grosse Sorge um die Standfestigkeit der Linken.

Verteidigung der Steckenpferde

Denn die Linke hat die Institutionen nur in zweiter Linie im Sinn, anders gesagt als Mittel zum Zweck, um ihre politischen Steckenpferde zu reiten. Im Vordergrund steht für sie das Inhaltliche, wo konkrete Forderungen vorliegen und rote Linien verkündet wurden:

  • Lohnschutz bis hinunter in kleinste Details (Spesenregelungen, Voranmeldefristen),
  • Ausbau der flankierenden Massnahmen,
  • Schutz des Service Public,
  • das heisst keine Strommarktliberalisierung,
  • keine Zulassung ausländischer Bahnunternehmen im Schienenverkehr,
  • keine Marktöffnungen oder Privatisierungen bei Post/Postfinance,
  • Erhalt der Mehrheit des Bundes an der Swisscom,
  • Schutz der diversen, vor allem kantonalen Subventionsregimes zugunsten des Service Public inklusive Energiesektor mit all den kommunalen und regionalen Versorgern.

Für die Linke spielen die Institutionen nur deshalb eine Rolle, weil die politische Praxis gezeigt hat, dass die direkten Volksrechte es den Gegnern von Liberalisierungen und Privatisierungen auf dem breiten Feld des von der Linken definierten Service Public ermöglicht haben, das Parlament bei solchen Projekten mithilfe des Stimmvolks auszubremsen. Die Referendums- und Initiativmacht der Linken steigt mit jedem Abstimmungserfolg. Dies wiederum erhöht die Wirkung von Referendumsdrohungen, was das Parlament präventiv diszipliniert.

Die Linke ist nicht fundamental gegen ein institutionelles Abkommen. Sie möchte aber den Arbeitsmarkt und den Service Public von der Unterstellung unter ein institutionelles Abkommen mindestens teilweise ausschliessen,.

Schlüsselrolle der Linken

Die Konstellation «lechts und rinks vereint» vermittelt für die eben begonnenen Verhandlungen mit der EU wenig Hoffnung auf ein beidseitig zufriedenstellendes Ergebnis. Das könnte sich ändern, wenn die schweizerische Verhandlungsdiplomatie in Bezug auf die linken Forderungen derart viele Zugeständnisse der EU herausholen könnte, dass die Linke aus dem Boot, in dem sie vorderhand mit der Rechten sitzt, aussteigen würde – ein ziemlich unrealistisches Szenario.

Denselben Effekt auf die Auflösung der Vereinigung «lechts und rinks» hätte es, wenn die schweizerische Linke ihre roten Linien so weit zurück nehmen würde, dass die EU mit den schweizerischen Konzessionen leben könnte. Eine solche Entwicklung erscheint wahrscheinlicher als grosszügige Konzessionen der EU-Seite.

Sollte die Linke aus dem Boot mit den rechten Gegnern eines institutionellen Abkommens aussteigen, hätten wir parteipolitisch eine Stärkung der schädlichen Konstellation «alle gegen die SVP», die schon die Referenden zur Energie- und Klimapolitik belastete. Sie verleitet nämlich in Referenden viele Leute dazu, gar nicht zur Sache selbst abzustimmen, sondern das wohlige Gefühl zu geniessen, der ungeliebten SVP eins auswischen zu können. Und ein Referendum gegen ein vom Parlament verabschiedetes Abkommen mit der EU wäre unvermeidlich.

Generation Z verlässt punkt 17 Uhr den Arbeitsplatz

„Quiet Quitting“ als Symptom westlicher Dekadenz

Zum Glück haben wir das öffentlich-rechtliche Radioprogramm SRF2 Kultur. Dort erhalten die paar Menschen, die diesen Kanal willentlich oder zufällig einschalten, Wissensunterricht. Jüngst erklärte man dort den Ausdruck „quiet quitting“, was so viel heisst wie stilles Aufhören oder stille Kündigung auf Zeit bis am anderen Morgen punkt 8 Uhr. Das sei unter Angehörigen der Generation Z (geboren zwischen 1995 und 2010) die neue Mode.

Quiet Quitting bedeutet in der Praxis, man arbeitet nur noch genau nach Arbeitsvertrag die Stundenzahl, die dort festgelegt ist. Überstunden sind passé. Wegleitend ist das Schlagwort Work-Life-Balance.

Diese Einstellung der Generation Z sollte auch im Lichte der verhaltensökonomischen Forschung über arbeitsmarktliche Beziehungen beurteilt werden. Meines Wissens hat der renommierte Verhaltensökonom Ernst Fehr von der Universität Zürich in Experimenten mit dem Phänomen „wie du mir, so ich dir“ begründen können, warum sich auf dem Arbeitsmarkt oft Löhne über dem rein formell zu erwartenden Marktniveau bewegen. Die Formel „wie du mir, so ich dir“ verweist auf ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Besondere Anstrengungen eines Arbeitnehmers werden vom Arbeitgeber auch besonders honoriert und umgekehrt.

Junge Menschen scheinen aus den vergangenen, wirtschaftlich erfolgreichen Zeiten den Schluss zu ziehen, unsere gegenwärtige Stellung in der Welt garantiere weiterhin unsere Wohlfahrt auf weltweitem Spitzenniveau. In der Presse stand schon vor einigen Jahren zu lesen, gemäss einer Befragung von 12 000 jungen Schweizern gehe der jungen Generation die Work-Life-Balance über alles. Und 97 Prozent der Befragten schlössen aus, jemals eine eigene Firma zu gründen.

Das Fazit ist einfach zu ziehen: Wenn die freiwillige Leistungsbereitschaft über das absolut Notwendige hinaus verloren geht, könnte das Wohlstandsparadies Schweiz zunehmend Schaden nehmen.

SRF 2 Kultur – auf der Suche nach Opfern

Unser Kulturradio SRF2 scheint permanent auf der Suche nach Opfern und sozialen Ungerechtigkeiten zu sein. Auch in Auslandbeiträgen geht es häufig um irgendwelche Verhältnisse, die angeprangert oder für die wir als reiche Privilegierte sensibilisiert werden müssen.

In der heutigen Kontext-Sendung „Arbeitslos mit über 50“ ging es um das nationale Problem der Beschäftigung von älteren „Arbeitnehmenden“ und die Massnahmen, mit denen die „Arbeitgebenden“ dazu gebracht werden könnten, ältere „Arbeitnehmende“ weiterhin zu beschäftigen, statt diese durch jüngere „Arbeitnehmende“ zu ersetzen. Die Moderatorin Sabine Bitter sprach mit dem Arbeitsrechtler Kurt Pärli von der Universität Basel.

Wer sich durch die bei unseren Staatsmedien missionarisch betriebene Sprachverhunzung, hier mit den „Arbeitnehmenden“ und „Arbeitgebenden“, nicht abschrecken liess und tapfer durchhielt, erhielt einmal mehr die Bestätigung, dass viele Kontext-Sendungen und Sendungen zu anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen mit befangener Moderation ablaufen. Beschäftigung ist bekanntlich primär ein ökonomisches Thema, aber man wählt für das Gespräch lieber einen wohl gesinnten Arbeitsrechtler, der sich erst noch als Anhänger von Lösungen outet, die vor allem im linken politischen Spektrum populär sind.

Ständig ist von der Diskriminierung der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt die Rede, aber sowohl der Moderatorin als auch dem Gast fehlt mit ihrer überzeugt richtigen Gesinnung jegliches Verständnis für die ökonomischen Fakten. So kommen sie auch nicht auf die Idee, dass Massnahmen, welche die Unternehmen zur (Weiter-)Beschäftigung älterer Personen bringen oder gar zwingen sollen, auch diskriminierend sein können, nämlich gegenüber Jüngeren, welche für die gleiche Leistung weniger kosten und für das Unternehmen längerfristig gesehen eine vorteilhafte Investition darstellen können.

Schliesslich wird von Ökonomen seit Jahren emnpfohlen, endlich die Kosten älterer Arbeitnehmer zu senken, um sie auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen. Einerseits sollen Löhne nach Alter 50 auch wieder sinken können. Und zweitens sollen in der 2. Säule der Altersvorsorge endlich die höheren Beiträge der Älteren reduziert werden. Würde dies angegangen, könnte man auf all die fragwürdigen politischen und gesetzlichen Eingriffe verzichten, die im Umlauf sind und auch in dieser Kontext-Sendung wohlwollend erwähnt wurden.

Schweizer Frauen, auf nach Ruanda (oder Nicaragua)!

Wenn man beim WEF (World Economic Forum) merkt, dass man einen kleinen Schritt hinter dem Zeitgeist nachhinkt, wechselt man gerne auf die Überholspur. So ist es kein Wunder, dass sich das WEF inzwischen mächtig in Genderfragen engagiert und die angeblich immer noch beträchtlichen Gleichstellungsdefizite zulasten der Frauen anprangert. Eben kam ein grosser WEF-Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter heraus, der den Stand in zahlreichen Ländern dieser Welt in einem vergleichenden Punkte-Ranking darstellt. Und siehe da: Die Schweiz liegt auf einem mässigen Platz, hinter Ruanda und Nicaragua! Moment mal, Nicaragua? War da nicht jüngst etwas, das weltweit Schlagzeilen machte? Genau, ein grosser Aufruhr der drangsalierten Bevölkerung gegen ein autoritäres Regime, das die Demonstrationen brutal niederknüppelte? Und Ruanda ist uns immer noch als Ort eines Genozids im Gedächtnis geblieben.

Der Opportunismus des WEF zeigt sich auch in der Klage über die Untervertretung von Frauen in Kaderpositionen, wo Kompetenzen in den MINT-Disziplinen gefordert sind. Die Forschung hat inzwischen bewiesen, dass dies aus Gründen unterschiedlicher Veranlagungen Männerdomänen sind. Mit Diskriminierung hat dies praktisch nichts zu tun, mit der freiwilligen Entscheidung von Frauen für andere als MINT-Fächer aber sehr viel.

Rote Linien entlarven die rote Lebenslüge

Unsere Linke verstand unter der Sozialen Marktwirtschaft seit je etwas anderes als die Schöpfer des Begriffs. Für den legendären früheren deutschen Wirtschaftsminister und Bundeskanzler Ludwig Erhard und die ordoliberalen Ökonomen in dessen Umfeld kamen zuerst der Markt und der Wettbewerb als Motor des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, während der soziale Ausgleich nachgeschaltet war. Unsere Sozialdemokraten sehen es mit dem Primat des regulierenden, umverteilenden Staates über die Wirtschaft umgekehrt. Sie träumen bis zum heutigen Tag von der EU als einem Projekt nach dem SP-Parteiprogramm, wo etwas holprig steht: „Mit ihrem Beitritt zur EU muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Integrationsprozess in Europa weiter voranschreitet, die EU zu einer umfassenden Sozial- und Wirtschaftsunion ausgebaut und demokratisiert wird und den Service public nach den Bedürfnissen der Menschen gestaltet.“

Hier lesen Sie den ganzen Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung

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Lohngleichheit: Tabuisierte Output-Perspektive

Ich erlaube mir einleitend zu diesem Thema ein Zitat aus meinem eigenen Buch „Wie viel Markt verträgt die Schweiz?“ (Seite 102):

„Die Gleichstellungsbürokratie beim Bund sowie in den Kantonen und Gemeinden ist Partei und verbreitet interessengefärbte Informationen zur Beeinflussung der Öffentlichkeit. So ist es kein Wunder, dass dort die wissenschaftlich fundierte Kritik an den fragwürdigen statistischen Auswertungen und Interpretationen von Lohndaten, welche Lohndiskriminierungen beweisen sollen, nicht zur Kenntnis genommen wird. Das Grundproblem besteht darin, dass die Gleichstellungsaktivistinnen an eine objektive Arbeitsplatzbewertung glauben, die sich in gerechten Marktlöhnen ohne Geschlechterdiskriminierung spiegeln müsste. Es gibt in der Gleichstellungsindustrie genügend gut honorierte Experten, die diese Sichtweise mit passenden Gutachten bestätigen. Typisch ist an diesem Ansatz der einseitige Fokus auf Inputkriterien, insbesondere auf die Ausbildung, die im Profil einer Arbeitsstelle verlangt werden. Genau deswegen kritisierte Thomas Meier, Spezialist für Arbeitsplatzbewertung, im Januar 2015 in einem Beitrag der NZZ das Arbeitsplatzbewertungstool Logib des Bundes. Dieses sei ungeeignet, Output bzw. Leistung zu messen und sei deshalb in Bezug auf unterschiedliche Leistungen an gleichen Arbeitsstellen selbst diskriminierend. Dass Märkte nach Leistung differenzieren, und dies schlimmstenfalls auch nach Geschlecht, gehört aber nicht in das Bild einer gerechten Wirtschaft, das die Gleichstellungsbüros und ihre zugewandten Branchen vertreten.“

Das Problem der fehlenden Output-Sicht ist insbesondere auch für die Diskussion um Frauenquoten auf der obersten Leitungsebene relevant. Wer die Untervertretung von Frauen einfach als Diskriminierung bezeichnet, macht sich die Sache zu einfach. Dazu nachstehend schematisch vereinfacht dargestellte Empirie aus langjährigen Beobachtungen in den USA. Der Intelligenz-Quotient IQ ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern normalverteilt (Glockenkurve). Das Spektrum ist aber bei Männern breiter. Das sieht dann so aus (für schärferes Bild die Grafik anklicken):

(Quelle: Grafik aus einem YouTube-Referat von Psychologie-Professor Jonathan Haidt)

Im Mittel erreichen Frauen und Männer den gleichen IQ-Wert. Aber an den Polen gibt es mehr Männer als Frauen, am Pol links mehr Männer als Frauen mit sehr tiefem IQ. Dasselbe gilt aber auch am anderen Ende: Es gibt mehr Männer als Frauen mit besonders hohem IQ. Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Verhältnis der Anzahl Männer zu Frauen bei Nobelpreisen oder Schach-Grossmeistern, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei obersten Führungspositionen. Nur wagt sich kaum jemand, das deutlich auszusprechen. Der Vorwurf des „Gender-Rassismus“ lauert gleich um die Ecke. Doch die Tabuisierung von empirisch gestützen Erkenntnissen behindert den freien Meinungsaustausch, auf den wir in westlichen Demokratien so stolz sind.

Steuerreform 17: Kollateralschäden der direkten Volksrechte

Die auf billigste Polemik setzende Opposition des linken Lagers hat die Unternehmenssteuerreform III im Referendum vom Februar 2017 zu Fall gebracht. In einem Interview mit der NZZ sagte der Finanzwissenschaftler Bernard Dafflon (Universität Freiburg): „Der Text der Gegner ist reine Polemik auf sehr tiefem Niveau.“ Was er damit meinte, ist den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zu entnehmen, wo die wichtigsten „Argumente“ des Referendumskomitees gegen die Unternehmenssteuerreform III (USTR III) aufgeführt sind:

  • Nein zu undurchsichtigen Steuertricks
  • Nein zu neuen Milliardenlöchern
  • Nein zum erneuten Bschiss an der Bevölkerung
  • Ein paar Konzerne machen mit diesen Steuertricks Milliarden. Aber die Rechnung bezahlen wir alle.

Seit dem Schiffbruch der USTR III rotieren unsere Parlamentarier im Bestreben, unter dem Zeitdruck der von aussen vorgegebenen engen Reformfrist eine neue referendumsresistente Vorlage zusammen zu schustern. Anders kann man es leider nicht ausdrücken. Man ist gezwungen, den linken Forderungen nach Kompensation für angebliche Steuerausfälle entgegenzukommen. Das kann nichts Anderes heissen, als  linke Anliegen im Bereich der Sozialpolitik mit der Steuervorlage zu verknüpfen. Gemäss sda-Bericht in der NZZ vom 16. Mai hat sich die Kommission des Ständerats einstimmig auf den Grundsatz geeinigt, dass für jeden Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 entfällt, ein Franken in die AHV fliessen solle. Bei der Berechnung stütze sich die Kommission auf die vorläufigen Umsetzungsprojekte der Kantone. Unter dem Strich würden sich die Steuerausfälle auf knapp zwei Milliarden Franken belaufen.

Es ist kaum zu fassen, zu was für unappetitlichen und volkswirtschaftlich schädlichen Kuhhändeln die direkten Volksrechte immer öfter zwingen. Die AHV hat mit der Besteuerung von Firmen schlicht nichts zu tun. Jeder von der Politik konstruierte Zusammenhang ist reinste Voodoo-Ökonomie. Die AHV mit solchen Mätzchen auf Kosten der Jungen und der noch nicht Geborenen notdürftig flicken zu wollen und nachhaltige Reformen damit einfach auf die noch längere Bank zu schieben, ist Populismus pur und einfach absurd. Und was die geschätzten Steuerausfälle betrifft: Wie sollen diese dann tatsächlich berechnet werden, um die Beträge zu bestimmen, die in die AHV fliessen sollen? Was solche statischen Milchbüchlein-Rechnungen wert sind, zeigt sich an der langfristigen Betrachtung der Unternehmenssteuererträge in der Grafik unten, die bereits in einem früheren Blogeintrag gezeigt worden ist (für schärferes Bild die Grafik anklicken):

Die Firmensteuererträge stiegen zwischen 1995 und 2014 von ca. CHF 8 Mrd. auf rund CHF 20 Mrd., trotz USTR I und II. Eine solche dynamische Entwicklung wäre eigentlich ein Grund, die Steuern zu senken. Zumindest sollte man angesichts eines solchen Wachstums von Steuereinnahmen mit dem alarmistischen Argument „Steuerausfälle“ etwas vorsichtiger umgehen.

Die Kollateralschäden der direkten Volksrechte werden zunehmend sichtbar, nur getraut es sich im selbsternannten Demokratieparadies Schweiz noch niemand, verallgemeinernde Schlüsse zu ziehen. Das Paradebeispiel, wie primär linke Lobbies ein Thema kapern, um ihre Interessen durchzusetzen, sind die „flankierenden Massnahmen“. Dieses Projekt einer immer stärkeren, vornehmlich Gewerkschaftsinteressen dienenden Arbeitsmarktregulierung konnte dank dem Hebel der bilateralen Verträge mit der EU vorangetrieben werden. Die Bilateralen waren und sind immer wieder dem Risiko von Volksbefragungen ausgesetzt. Unter dem Schlagwort „Schutz gegen Lohndumping“ gelang es linken Interessen, immer mehr Regulierungen wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie ein massives und für die Gewerkschaften einträgliches Kontrollregime gegen „Lohndumping“ durchzusetzen.

All diese Versuche, dem Stimmvolk Vorlagen mit solchen Paketlösungen schmackhaft zu machen, zeigen vor allem auch, auf welch erschreckenden Mangel an ökonomischer Kompetenz man in der schweizerischen Referendumsdemokratie Rücksicht nehmen muss. Die Schweiz riskiert, mit solchen aus Angst vor Volksabstimmungen ausgehandelten faulen Kompromissen immer mehr von ihren bisherigen wirtschafts- und sozialpolitischen Vorteilen zu verspielen.

Kontraproduktive Lohngleichheitszwängereien

Jüngst berichteten die Medien wie jedes Jahr über die Ergebnisse der offiziellen Ergebnisse über die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Unkritischer Grundtenor: Es gebe immer noch einen beträchtlichen geschlechtsspezifischen Lohnrückstand der Frauen, der statistisch nicht erklärbar sei. Die Landesregierung, besonders die zuständige Bundesrätin Sommaruga, sieht schon seit langem gesetzlichen Handlungsbedarf. Sommaruga behauptete in einem Interview mit der NZZ, der Markt spiele offensichtlich nicht, denn Frauen verdienten bei gleicher Qualifikation und gleicher Erfahrung immer noch rund CHF 7’000 pro Jahr.

Was allerdings bei solchen Untersuchungen herauskommt, hängt entscheidend von der Methodik der Analyse ab. Je mehr Einflussfaktoren in die Analyse einfliessen, desto geringer wird der unerklärbare Rest an „Diskriminierung“. Solche Tatsachen wurden schon in zahlreichen kritischen Beiträgen von Experten betont. Ich erlaube mir, zu diesem Thema aus dem Buch „Wieviel Markt verträgt die Schweiz?“ mich selbst zu zitieren:

„Typisch ist an diesem Ansatz der einseitige Fokus auf Inputkriterien, insbesondere auf die Ausbildung, die im Profil einer Arbeitsstelle verlangt werden. Genau deswegen kritisierte Thomas Meier, Spezialist für Arbeitsplatzbewertung, im Januar 2015 in einem Beitrag der NZZ das Arbeitsplatzbewertungstool Logib des Bundes. Dieses sei ungeeignet, Output bzw. Leistung zu messen und sei deshalb in Bezug auf unterschiedliche Leistungen an gleichen Arbeitsstellen selbst diskriminierend. Dass Märkte nach Leistung differenzieren, und dies schlimmstenfalls auch nach Geschlecht, gehört aber nicht in das Bild einer gerechten Wirtschaft, das die Gleichstellungsbüros und ihre zugewandten Branchen vertreten.

Unterstützung erhalten sie auch durch ökonomisch unbedarfte Urteile des Bundesgerichts. George Sheldon, emeritierter Professor für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomie an der Universität Basel, meinte in einem Interview: Wenn das Bundesgericht sage, der nicht objektiv erklärbare Lohnunterschied sei Diskriminierung, so ist das eine juristische, nicht aber eine statistische Würdigung. Die objektiven Faktoren, die für den Lohnvergleich herangezogen würden, seien nicht abschliessend definiert und geklärt. Die heutigen Berechnungsmethoden seien wissenschaftlich gesehen bestenfalls ein Versuch, eine allfällige Lohndiskriminierung zu messen. Aber Politik und Gerichte nähmen statistische Befunde gerne für bare Münze. Zudem sei es naiv zu glauben, Diskriminierung könne man mit Gesetzen und Gerichtsurteilen einfach abschaffen. Geschlechtsspezifische Vorurteile im Berufsleben hätten sich im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen spontan abgebaut. Man müsse bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufpassen, dass die Therapie nicht schädlicher sei als die Krankheit.“

Zur ökonomisch unbedarften Denkweise von Gleichstellungsbürokratinnen, Gerichten und Politikerinnen gehört auch jeweils die Forderung, wenn eine Diskriminierung festgestellt werde, müssten die Löhne der Frauen zwingend auf das Niveau der Männer angehoben werden. Von der mässig populären Variante „runter mit den Männerlöhnen“ spricht niemand, auch nicht von Zwischenvarianten, die sich auf einem freien Markt wahrscheinlich einstellen würden. Es ist ja gerade das Typische an der Antidiskriminierungspolitik via Gesetz und Gerichte, dass damit der Markt ausgehebelt werden soll. So denkt auch niemand an den wahrscheinlichen „backlash“ für die Frauen. Wenn sie auf dem Markt „teurer“ werden, erhöhen sie die Beschäftigungschancen der Männer. Aber wie das halt in der Politik so ist: Man orientiert sich immer nur an den Direktwirkungen eines politischen Eingriffs in den Markt, weil das breite Volk auch so denkt.