Luftverteidigung vors Volk? Riskantes Präjudiz

Bundesrat Guy Parmelin will die beiden grossen Rüstungsprojekte der Luftverteidigung – Nachrüstung der veralteten Luftwaffe durch neue Kampfjets und bodengestütztes Luftabwehr-System – kombiniert vom Volk bestätigen lassen, ohne dass dies durch die Verfassung vorgesehen ist. Es geht um ein 8-Milliarden-Projekt. In den Räten sind die Meinungen dazu noch nicht überall gemacht. Im linken armeekritischen Spektrum hofft man auf eine Volksmehrheit gegen das Rüstungsgeschäft, und damit auch auf ein Präjudiz für künftige Rüstungsgeschäfte, Stichwort Rüstungsreferendum. Bei der SVP geht es darum, für die alte Forderung nach einem Finanzreferendum mithilfe einer Abstimmung über dieses grosse Nachrüstungsgeschäft einen Pflock einzuschlagen. Im politischen Zentrum ist die Lage undurchsichtig. Typisch ist aber die Haltung des Zuger FDP-Ständerats Joachim Eder, der eine Volksabstimmung über neue Kampfjets befürwortet, jedoch gemäss Bericht in der NZZ „nicht aus sicherheitspolitischen, sondern aus demokratiepolitischen Gründen: Man habe das Volk 2014 über die Beschaffung des Gripen abstimmen lassen, da könne man nicht plötzlich eine Kehrtwende machen.“

Eders ziemlich waghalsige Begründung mit dem unpassenden Rückgriff auf das Gripen-Referendum liesse sich auch umkehren: Demokratiepolitisch wäre gerade der Verzicht auf die freiwillige Unterstellung des Rüstungsgeschäfts unter das (fakultative) Referendum angezeigt. Dafür gibt es sowohl formale als auch materielle Gründe. Zuerst zu den formalen: Wir kennen gemäss Verfassung weder ein Rüstungs-, noch ein Finanzreferendum. Hier wider die Verfassungsregeln Präjudizien zu schaffen, ist demokratiepolitisch äusserst fragwürdig. Für die militärische Sicherheit gibt es einen vom Volk abgesegneten Verfassungsauftrag, den der Gesetzgeber umzusetzen hat. Gegnern des Projekts steht immer noch die Möglichkeit einer Volksinitiative offen. Allerdings ist dort aus guten Gründen auch die Hürde des Ständemehrs zu überspringen. Ebenfalls zu den formalen Einwänden zählt der Hinweis auf die Gefahr, das Gleichgewicht der Institutionen – konkret zwischen Parlament und Stimmvolk – noch weiter in Richtung des Stimmvolks zu verschieben. Auch für die direkten Volksrechte muss es eine Beschränkung geben. Der verbreitete Glaube, je mehr direkte Partizipation, desto besser für die Demokratie und für die Qualität der Politik, erscheint in einem Land, dessen Stimmvolk fast permanent mit Urnengängen konfrontiert ist, geradezu als eine besondere Form des politischen Extremismus.

Die materiellen Einwände wiegen ebenso schwer. Die militärische Sicherheit gehört als klassisches öffentliches Gut zu den wenigen wirklich legitimen Staatsaufgaben. Diese Aufgabe hat einen ausgesprochen langfristigen Charakter und erfordert kohärentes strategisches Denken und Entscheiden. Es ist einfach absurd, bei jedem Rüstungsprojekt wieder punktuelle Volksentscheide zuzulassen, die die ganze Sicherheitsstrategie in Frage stellen. Was der dauernde plebiszitäre Druck gegen Militärausgaben und der grassierende Opportunismus in den Räten bereits angestellt hat, kann man an den Vorgängen der letzten Jahrzehnte gut beobachten. Die Schweiz hat nach dem Ende des Kalten Krieges wie kaum ein anderes Land – unter dem Schutzschild der NATO, ohne Mitglied zu sein – eine Friedensdividende in x-facher Milliardenhöhe eingestrichen. Unser Militärbudget gehört selbst nach gewissen Korrekturen zur Herstellung der Vergleichbarkeit, gemessen am BIP, zu den niedrigsten unter vergleichbaren Ländern – sehr weit unter den zwei Prozent, welche die NATO als Ziel für ihre Mitglieder vorgegeben hat. Die Modernisierung der grossen Rüstungsbereiche wurde derart vernachlässigt, dass jetzt eine Modernisierung und Ersatzbeschaffung im Umfang von rund CHF 8 Milliarden nötig ist. Dabei sind diese 8 Milliarden nicht das sicherheitspolitisch Notwendige, sondern bereits ein kostenmässig nach unten angepasster Kompromiss, um die Chancen in einer möglichen Volksabstimmung zu wahren. Ein Land, dessen Bevölkerung nicht mehr willens ist, für seine militärische Sicherheit die notwendigen Mittel aufzubringen, wird von den massgebenden Mächten auf dieser Welt nicht ernst genommen.

(Dieser Text erschien in der „Weltwoche“ Nr. 21/18 unter dem Titel „Fundamentale Staatsaufgabe“ in leicht redigierter Form)