Nagelhaus-Mieter als Super-Pulimenos

Während sich Familie Pulimeno an der Rautistrasse in Zürich erst seit einigen Wochen über ihre subventionierte preisgünstige Stadtwohnung freuen kann (siehe Beitrag unten), wohnt Nagelhaus-Hauptaktivist Willi Horber seit über 40 Jahren im Nagelhaus an der Turbinenstrasse 12. Am liebsten möchte er dort wohl bis zu seinem Ableben bleiben. Geht aber nicht, denn die Rechtslage ist klar: Das Haus muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben von Bund und Kanton abgerissen werden, um das ganze Quartier mit seinen Hunderten von Wohnungen zu erschliessen. Das Bundesgericht hat in letzter Instanz diesen Sommer einen fragwürdigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten des Nagelhauses korrigiert und das betreffende Urteil hart kritisiert.

Nun steht das Nagelhaus aber in einer Stadt, deren Behörden im Auftrag des Stimmvolks auf Teufel komm raus mit offenen und verdeckten Subventionierungen den genossenschaftlichen „gemeinnützigen“ Wohnbau fördern (Killer-Argument „soziale Durchmischung“) und gelegentlich selbst gegenüber der Hausbesetzerszene eine eher elastische Haltung einnehmen.

Kein Grund also, nach dem Bundesgerichtsurteil einfach aufzugeben, dachte sich wohl auch Willi Horber und organisierte mit Unterstützung genossenschaftlich-alternativer Kreise nochmals „Résistance“. Letzten Samstag versammelte sich nun eine bunte Schar von Leuten aus dieser Szene, allen voran Vertreter der Juso, vor dem Nagelhaus mit originellen Transparenten („Leere Luxuswohnungen? Abreissen!“) und forderten von Stadt und Kanton eine flexible Haltung, damit das Haus als „letztes Idyll im völlig toten Zürich West“ erhalten bleibe. Mit dieser Charakterisierung entlarven sich diese Leute selbst. Das baulich, wirtschaftlich und kulturell dynamischste Gebiet von Zürich ist für sie „völlig tot“. Dagegen verströmt ihre Idylle  –  das Nagelhaus  –  den Charme eines antikapitalistisch-genossenschaftlichen Dörflilebens unter ihresgleichen, aber bitte mit allen Vorzügen und Annehmlichkeiten der Stadt.

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„Blick am Abend“ berichtete am letzten Freitag als Propagandaverstärker vorausschauend über die am Samstag stattfindende Demo in der üblichen Tränendrüsenart des lokalen Boulevards. „Ausgerechnet diese Schmuckstücke sollen abgerissen werden“, klagt Ringier-Schreiber Gamp, wobei das Foto des Nagelhauses wie ein Dementi von Gamps begeistertem Urteil wirkt. Und Gamp weiter: Bewohner wie Horber sollen rausgeworfen werden, das habe das Bundesgericht entschieden. Das ist natürlich Unsinn. Das Bundesgericht hat einfach die Rechtslage klargestellt und die Hierarchie der öffentlichen und privaten Interessen wieder ins Lot gebracht.

Familie Pulimeno wird noch jahrzehntelang von der Allgemeinheit subventioniert an der Rautistrasse wohnen müssen, bis sie das Niveau der finanziellen Privilegierung von Willi Horber erreicht, wenn überhaupt. Die Differenz zwischen einem marktüblichen Mietzins im Gebiet des Nagelhauses und der Miete, die „Super-Pulimeno“ Horber bezahlt, summiert sich über die Jahre locker auf einen sechsstelligen Frankenbetrag. Man kann Horbers Privilegierung sowie jene der übrigen Mieter auch anders als in Franken ausdrücken. Würden die Räumlichkeiten im Nagelhaus zu den heutigen Mietbedingungen frei ausgeschrieben, gingen Hunderte, wenn nicht Tausende von Mietgesuchen ein.

Der entscheidende Unterschied zwischen der Rauti-Pulimenos und den Super-Pulimenos vom Nagelhaus: Bei letzteren handelt es sich um eine private vertragliche Privilegierung „auf Kosten“ eines wohlwollenden Vermieters  –  ein Arrangement, welches die Steuerzahler weder direkt, noch indirekt je belastet hat.

 

 

Grosse Freude bei den Pulimenos

Heute meldet „20 Minuten“, die Familie Pulimeno habe eine der 98 von der Stadt Zürich gebauten stylishen (!) Wohnungen an der Rautistrasse ergattert. Ergattert ist ein vollkommen passender Begriff, wenn die Nachfrage das Angebot um das mehr als 14-fache übersteigt. Denn über 1’400 Familien hatten sich um die subventionierten preisgünstigen Wohnungen beworben. Für die 5 1/2-Zimmer-Wohnung im obersten Stockwerk bezahlt die Familie inklusive Tiefgaragen-PP sage und schreibe die lächerliche Montatsmiete von CHF 2’300.

Bei anderen städtischen subventionierten Wohnbauprojekten ist das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ähnlich. Jedem Ökonomiestudenten im ersten Semester ist klar, was es bedeutet, Wohnungen so „dem Markt zu entziehen“ wie dies die Stadt im Auftrag der rot-grün-genossenschaftlich eingefärbten Mehrheit des Stadtzürcher Stimm- und Wahlvolkes tut und damit einen Parallelmarkt für „preisgünstigen“, im Jargon „bezahlbaren“ Wohnraum schafft.

Man wundert sich über die seltsame Auffassung von sozialer Gerechtigkeit, wenn die Zuteilung von so extrem knappem günstigem Wohnraum in den Händen von genossenschaftlichen oder städtischen Zuteilungsbeamten liegt und nur ein kleiner Teil der Bevölkerung überhaupt je die Chance hat, eine solche Wohnung zu ergattern. Dieses ungerechte System mit privilegierten Glücklichen, die das grosse Los gezogen haben, ist natürlich nicht unbeschränkt nach oben skalierbar, ohne den Wohnungsmarkt gänzlich aus den Fugen zu werfen. Aus Untersuchungen ist aber bekannt, dass die Mehrheit der Leute administrative Zuteilungsverfahren bei Knappheit von Gütern dem Preissystem vorziehen. Offenbar leben die Leute von der eitlen Hoffnung, doch auch mal selbst zum Zug zu kommen. Ein besseres System, das Ökonomen bevorzugen würden, läge in der Versteigerung zumindest eines Teils der Wohnungen. Mit den höheren Mietpreisen könnte dann der andere Teil der Wohnungen querverbilligt werden.

Am besten wäre aber ein möglichst freier Wohnungsmarkt kombiniert mit Subjektunterstützung an ärmere Haushalte.