«Lechts und rinks» vereint gegen das institutionelle Abkommen mit der EU

Dieser Text erschien auf „Nebelspalter online“ vom 17. April 2024.

Unter dem Eindruck jüngerer politischer Ereignisse und Positionsbezüge in der Schweiz denkt man spontan an den berühmten Vierzeiler „Lichtung“ des österreichischen experimentellen Lyrikers Ernst Jandl: «manche meinen / lechts und rinks / kann man nicht velwechsern / werch ein illtum». Das aktuellste Muster bietet die Abstimmung vom 3. März über die 13. AHV-Rente. Sympathisanten der Polparteien links und rechts verhalfen der Volksinitiative der Gewerkschaften vereint zum Erfolg.

Auch in der heisser werdenden Phase der Europapolitik sehen wir die Linke und die Rechte vereint in der lautstarken Gegnerschaft zu einem institutionellen Abkommen mit der EU. Es gibt aber wichtige Unterschiede, was die Motive betrifft, und das könnte durchaus politische Folgen haben.

Die Rechte, am lautesten die SVP-Prominenz, warnt vor einer geradezu existenziellen Schädigung der Sonderfall-Institutionen, also der direkten Volksrechte, des Föderalismus und einer strikt traditionell interpretierten Neutralität. Es geht für sie dabei um die besonderen Formate und Prozesse der politischen Willensbildung, die nach Auffassung der Rechten die Identität der Schweiz ausmachen. Es herrscht auf dieser fundamentalistisch geprägten Seite grosse Sorge um die Standfestigkeit der Linken.

Verteidigung der Steckenpferde

Denn die Linke hat die Institutionen nur in zweiter Linie im Sinn, anders gesagt als Mittel zum Zweck, um ihre politischen Steckenpferde zu reiten. Im Vordergrund steht für sie das Inhaltliche, wo konkrete Forderungen vorliegen und rote Linien verkündet wurden:

  • Lohnschutz bis hinunter in kleinste Details (Spesenregelungen, Voranmeldefristen),
  • Ausbau der flankierenden Massnahmen,
  • Schutz des Service Public,
  • das heisst keine Strommarktliberalisierung,
  • keine Zulassung ausländischer Bahnunternehmen im Schienenverkehr,
  • keine Marktöffnungen oder Privatisierungen bei Post/Postfinance,
  • Erhalt der Mehrheit des Bundes an der Swisscom,
  • Schutz der diversen, vor allem kantonalen Subventionsregimes zugunsten des Service Public inklusive Energiesektor mit all den kommunalen und regionalen Versorgern.

Für die Linke spielen die Institutionen nur deshalb eine Rolle, weil die politische Praxis gezeigt hat, dass die direkten Volksrechte es den Gegnern von Liberalisierungen und Privatisierungen auf dem breiten Feld des von der Linken definierten Service Public ermöglicht haben, das Parlament bei solchen Projekten mithilfe des Stimmvolks auszubremsen. Die Referendums- und Initiativmacht der Linken steigt mit jedem Abstimmungserfolg. Dies wiederum erhöht die Wirkung von Referendumsdrohungen, was das Parlament präventiv diszipliniert.

Die Linke ist nicht fundamental gegen ein institutionelles Abkommen. Sie möchte aber den Arbeitsmarkt und den Service Public von der Unterstellung unter ein institutionelles Abkommen mindestens teilweise ausschliessen,.

Schlüsselrolle der Linken

Die Konstellation «lechts und rinks vereint» vermittelt für die eben begonnenen Verhandlungen mit der EU wenig Hoffnung auf ein beidseitig zufriedenstellendes Ergebnis. Das könnte sich ändern, wenn die schweizerische Verhandlungsdiplomatie in Bezug auf die linken Forderungen derart viele Zugeständnisse der EU herausholen könnte, dass die Linke aus dem Boot, in dem sie vorderhand mit der Rechten sitzt, aussteigen würde – ein ziemlich unrealistisches Szenario.

Denselben Effekt auf die Auflösung der Vereinigung «lechts und rinks» hätte es, wenn die schweizerische Linke ihre roten Linien so weit zurück nehmen würde, dass die EU mit den schweizerischen Konzessionen leben könnte. Eine solche Entwicklung erscheint wahrscheinlicher als grosszügige Konzessionen der EU-Seite.

Sollte die Linke aus dem Boot mit den rechten Gegnern eines institutionellen Abkommens aussteigen, hätten wir parteipolitisch eine Stärkung der schädlichen Konstellation «alle gegen die SVP», die schon die Referenden zur Energie- und Klimapolitik belastete. Sie verleitet nämlich in Referenden viele Leute dazu, gar nicht zur Sache selbst abzustimmen, sondern das wohlige Gefühl zu geniessen, der ungeliebten SVP eins auswischen zu können. Und ein Referendum gegen ein vom Parlament verabschiedetes Abkommen mit der EU wäre unvermeidlich.

„Volksrepublik Schweiz“ – von Stimmvolks Gnaden

Antikapitalistische Reflexe in vielen Volksabstimmungen

In der Weltwoche Nr. 8.22 beleuchtete Rainer Zitelmann anhand von Umfragedaten die kapitalismus- und marktkritische Haltung der Menschen in 14 Ländern.  Die Menschen sind zwar in der Schweiz etwas weniger kapitalismuskritisch als die Bevölkerungen in Deutschland, Grossbritannien, Italien, Österreich Spanien und Frankreich. Doch auch hier überwiegt eine antikapitalistische Einstellung.

Zitelmanns Befunde sollten uns nicht überraschend. Man braucht nur die Ergebnisse von wichtigen Abstimmungen der vergangenen Jahrzehnte zu betrachten. Gegen Reformen für Liberalisierungen, weniger Staat, weniger Umverteilung und mehr wirtschaftliche Freiheit spielt die Referendumsmacht der Linken, gelegentlich auch im Verbund mit Protektionisten aller Art, eine zentrale Rolle. Hier ein Blick auf fünf erfolgreiche Referenden auf den grössten wirtschafts- und sozialpolitischen Baustellen mit teils enormer Diskrepanz zwischen Parlament und Stimmvolk:

Abstimmung NationalratStänderatStimmvolk 
Beitritt zum EWR (1992)128 zu 5838 zu 249,7% zu 50,3%
Elektrizitätsmarktgesetz (2002)160 zu 2436 zu 247,4% zu 52,5%
11. AHV-Revision (2004)109 zu 7334 zu 932,1% zu 67,9%
BVG-Revision (2010)126 zu 6235 zu 127,3% zu 72,7%
KVG „Managed Care“-Vorlage (2012)133 zu 4628 zu 624,0% zu 76,0%
Unternehmenssteuerreform III (2017)139 zu 5529 zu 1040,9% zu 59,1%

EWR-Beitritt: Auch ein Nein der Protektionisten
Der Erfolg von Christoph Blochers SVP gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom Dezember 1992 wäre ohne den Beitrag der Protektionisten jeglicher Couleur nicht zustande gekommen. Der pauschale Liberalisierungsschub, den der EWR-Beitritt der Schweiz gebracht hätte, war in den geschützten Branchen der Binnenwirtschaft nicht populär. Zwar spielten im Abstimmungskampf schon damals die „fremden Richter“ eine Rolle. Gerne wurden aber von EWR-Gegnern die institutionellen Nachteile von Souveränitätseinbussen in den Vordergrund geschoben, um protektionistische Motive nicht zugeben zu müssen. 

Beim Aushandeln der bilateralen sektoriellen Verträge mit der EU galt es stets, den Schutzinteressen der Binnenwirtschaft gerecht zu werden, die auch den bei der Linken geheiligten „Service Public“ umfasst. Auch beim Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens spielte die Linke mit ihrem Arbeitsmarktprotektionismus eine entscheidende Rolle. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und der Lohnschutz seien nicht verhandelbar, hiess es vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der mit dem Referendum drohte. Erst dieser späte kompromisslose Positionsbezug machte einen Absturz in einer Volksabstimmung praktisch sicher.

Liberalisierung des Strommarkts: Ein bis heute unbewältigtes Nein  
Das Elektrizitätsmarktgesetz zielte darauf ab, mit der Strommarktliberalisierung in der EU Schritt zu halten. Die Zustimmung in National- und Ständerat war überwältigend. Die drei grossen Schweizer Gewerkschaften und die Grünen ergriffen das Referendum und siegten. Danach erliess das Parlament ein Stromversorgungsgesetz. Seit 2009 ist nun der Strommarkt für Grossverbraucher liberalisiert. Die Ausweitung des freien Netzzugangs auf Haushalte und andere Kleinverbraucher war fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, allerdings mit der Hürde des fakultativen Referendums. Lange hatten Bundesrat und Parlament diesen zweiten Schritt aus Angst vor einem erneuten linken Referendum nicht gewagt. Inzwischen liegt nun, verpackt in ein links-grünes Oxymoron namens „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“, eine Lösung vor, in der keine vollständige Liberalisierung vorgesehen ist. Haushalte und kleine Betriebe sollen weiterhin das Recht haben, in der Grundversorgung zu bleiben oder vom freien Markt wieder zur Grundversorgung zurückzukehren. 

Altersvorsorge: Der wahre Rentenklau 
Alle Reformversuche, AHV und BVG den demografischen Trends und den unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Finanzmärkten anzupassen, scheiterten am Widerstand des Stimmvolks, sofern sie nicht schon im Parlament Schiffbruch erlitten. In den beiden Referenden in der Tabelle siegte die linke Opposition haushoch. Dabei waren die zur Abstimmung gelangenden Vorlagen keine langfristig soliden Lösungen, sondern enthielten unter den unvermeidlichen Referendumsrisiken bereits Kompromisse. Auch die AHV-Massnahmen im Paket mit der neuen Unternehmenssteuervorlage (STAF) ändern nichts an der nicht nachhaltigen Finanzierung der AHV. In der beruflichen Vorsorge verhinderte der Widerstand der Linken bis heute, den milliardenschweren Rentenklau durch die system- und gesetzeswidrige Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern endlich zu mildern. Das bereits seit Jahren andauernde politische Geschacher um die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre zeigt erneut, welch massiven Einfluss die Referendumsmacht der Linken auf die Gesetzgebung ausübt.

Gesundheitswesen: Keine Aussicht auf Gesundung 
Im Jahr 2008 hatte das Stimmvolk bereits den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Darin sollten die Grundsätze des Krankenpflegesystems in der Verfassung verankert werden: Wettbewerb, Transparenz sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Noch nicht klar geregelt war die Frage der Vertragsfreiheit der Krankenversicherungen mit den Anbietern. Hier setzte die gegnerische Propaganda erfolgreich an. Gemäss VOX-Analyse entscheidend war das dramatisierende Argument, die freie Wahl des Arztes oder des Spitals sei in Gefahr, wenn der Vertragszwang aufgehoben werde. 2010 folgte die noch massivere Abfuhr für die Vorlage „Managed Care“. Der wichtigste Ablehnungsgrund gemäss VOX-Analyse war wiederum die Sorge um die freie Wahl des Arztes oder des Spitals. Hinzu kam die Begründung, die Macht der Krankenkassen würde zu gross werden. Dabei würde gerade die Aufhebung des Vertragszwangs die Macht der Krankenversicherer durch den Wettbewerb im freien Markt begrenzen. 

Unternehmenssteuern: Paradoxe Folgen der direkten Volksrechte 
„Nein zu undurchsichtigen Steuertricks. Nein zu neuen Milliardenlöchern. Nein zum erneuten Bschiss an der Bevölkerung. Ein paar Konzerne machen mit diesen Steuertricks Milliarden.“ Diese vier Hauptargumente für die Volkabstimmung vom 12. Februar 2017 brachte das linke Referendumskomitee gegen die Unternehmenssteuerreform III (USTR III) vor. Und mit diesen emotional aufgeladenen Schlagworten erreichten die Referendums-Initianten ihr Ziel: die mehrheitlich positive Einstellung zur Vorlage gemäss SRG-Umfragen wich einer deutlichen Ablehnung. 

Die VOTO-Nachbefragung bestätigte eine Überforderung des Stimmvolks: drei Viertel der Befragten sagten, die Vorlage sei schwierig zu verstehen gewesen. Der überforderte Stimmbürger wird immer mehr zum Normalfall. Nach der Abstimmungsniederlage wurde unter Zeitdruck das Kombipaket mit der AHV-Finanzierung nach linkem Gusto durchgeboxt, um die Unternehmenssteuervorlage referendumssicher zu machen. Man kommt nicht umhin, festzustellen, dass die direkten Volksrechte die paradoxe Auswirkung haben, dass sie mit einem solchen Doppelpaket praktisch neutralisiert werden. Wie soll ein Referendum aussehen, wenn eine klare Willensäusserung zu den einzelnen Paketteilen gar nicht möglich ist?

Das Volksnein gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe vom Februar 2022 ist nur das jüngste Beispiel für die Wirkung der direkten Volksrechte auf die Mobilisierungskraft linker Anliegen gegen volkswirtschaftlich sinnvolle Vorlagen.

Übergrosser staatlicher Fussabdruck 
Schweizerische Liberalisierungen und Privatisierungen sind auf halbem Weg stecken geblieben, immer unter dem Druck linker Interessen. Die staatliche Post hat immer noch ein Briefmonopol, und gegen die Privatisierung der Postfinance liegen schon Referendumsdrohungen in der Luft. An der Swisscom hält der Bund eine gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit. Die Kanäle der öffentlich-rechtlichen SRG dominieren die elektronischen Medien und werden durch eine steuerähnliche Zwangsabgabe finanziert. Kantonalbanken und Stromkonzerne sind ganz oder überwiegend in staatlichem Eigentum. Economiesuisse hat in einer grossen Studie nachgewiesen, dass über die Hälfte der Preise in der Schweiz keine freien Marktpreise sind.

Die grosse Angst vor der institutionellen Frage 
Das Wirtschaftswunder Schweiz der vergangenen 50 bis 100 Jahre ist keine Garantie, dass unsere Institutionen in ihrer heutigen Gestalt und Anwendung auch in Zukunft eine erfolgreiche Entwicklung ermöglichen. So antwortete SECO-Chefökonom Eric Scheidegger in einem Interview mit der NZZ am Sonntag im August 2017 auf die Frage, was geschehe, wenn in Sachen Reformen nichts passiere: «Es droht eine schleichende Erosion des Wohlstandes. Schon heute ist die Produktivität unserer Wirtschaft im internationalen Vergleich eher schwach. Ohne Reformen verschenken wir Wirtschaftswachstum, das in der Schweiz eher bei 2 Prozent liegen könnte statt wie zuletzt bei 1,3 Prozent.» 

Wir profitieren bis heute von Pionierleistungen aus früheren Zeiten, als die Schweiz in Form oder Praxis noch eine mehrheitlich repräsentative Demokratie war und die direkten Volksrechte keine grosse Rolle spielten. Die Entwicklung zu einem immer grösseren Gewicht der direkten Volksrechte und zu einer schleichenden Abwertung des Parlaments ist jüngeren Datums. Die Schwierigkeiten, innerhalb nützlicher Frist zu volkswirtschaftlich vernünftigen Lösungen zu gelangen, haben fast immer mit den Volksrechten zu tun. 

Die Frage, ob es nicht auch ein Zuviel an direkter Demokratie geben könnte, muss erlaubt sein. Angeblich hat die Schweiz bisher mehr Volksabstimmungen durchgeführt als die ganze übrige Welt zusammen. Mit den neuen Online-Kanälen geht der Trend eher hin zu noch mehr Direktpartizipation. Der Glaube, dass mehr direkte Demokratie auch in einem Land, in dem ein Bürger jährlich über zehn Vorlagen auf Bundesebene und zig weitere auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen soll, strikt besser ist, muss man als politischen Extremismus interpretieren.

Was für Auswege gibt es? Jenseits von auf der Hand liegenden aber politisch unbeliebten Massnahmen wie der Erhöhung der Unterschriftenzahlen (und ihrer Festlegung in Prozent der Anzahl Stimmberechtigten) oder der Kürzung der Sammelfristen wäre es zum Beispiel vorstellbar, dass Bundesvorlagen, die klare Parlamentsmehrheiten gewonnen haben, nicht mehr durch ein einfaches Mehr der Stimmbürger gekippt werden können, sondern dass gewisse Quoren oder qualifizierte Mehrheiten gefordert werden. Oder man könnte sich überlegen, bei Vorlagen, die ohne grossen Schaden reversibel sind, Referenden die aufschiebende Wirkung zu entziehen. So könnte die Bevölkerung mit einer Veränderung erst mal Erfahrungen mit der Neuerung sammeln.

Stopp dem grenzüberschreitenden Umweltmoralismus!

Kurze Nachlese zur heutigen Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien

Wir sind noch einmal davongekommen, könnte man diese Abstimmung wieder kommentieren, nicht ganz so knapp zwar wie bei der „Konzernverantwortungs-Initiative“, aber es hat doch fast die Hälfte der Stimmenden gegen das FHA votiert.

Hier mein Kommentar zum Abstimmungskommentar in der NZZ:
Überheblicher kann sich ein Land nicht aufführen als die Schweiz! Man stelle sich mal Gegenforderungen von Umwelt-NGO in Indonesien oder in Mercosur-Staaten vor. Sie könnten verlangen, dass ein Freihandelsabkommen die Verpflichtung enthalten müsse, dass die Schweizer Bauern endlich ihren CO2-Ausstoss massiv verringern, da die schweizerische Landwirtschaft mit ihrer Übermechanisierung die schlechteste Energie- und CO2-Bilanz aller europäischen Staaten hat. Die Schweizer Bauern stossen fast 3 mal so viel CO2 pro Flächeneinheit aus wie der europäische Durchschnitt! Man muss den Leuten nicht die Vorteile des Freihandels erklären wollen, das ist vergebliche Mühe. Man muss den Leuten stattdessen klarmachen, wie überheblich dieser grenzüberschreitende Umweltmoralismus im Grunde ist, dem fast die Hälfte der heute Abstimmenden gefolgt ist. Und dass wir unsere begrenzten politischen Mittel endlich für die grossen Reformprojekte (Altersvorsorge, Gesundheitswesen, Europa, Strommarktliberalisierung…) einsetzen sollten, die seit x Jahren oder gar Jahrzehnten einer nachhaltigen Lösung harren.

Die Macht von Pharmasuisse…

…oder: Wie liberal ist die Schweiz in Wirklichkeit?

Immer wieder hört man, wir lebten in einem der liberalsten Länder der Welt. Nun gut, solche pauschalen Floskeln gehören zum beliebten „sich selbst auf die Schultern klopfen“. Dass echt wirtschaftsliberale Ideen und Reformen in der Schweiz wenig Begeisterung auslösen, habe ich in meinem Buch „Wie viel Markt verträgt die Schweiz?“ (NZZ Libro) umfassend und anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.

Und die Dinge entwickeln sich nicht zum Besseren. Gerade spricht unser politisches Personal schwindelerregende Corona-Milliarden-Programme, aber auf die Idee, man könnte auch ein paar dieser Milliarden durch den Verkauf bzw. die Privatisierung von Teilen des gewaltigen Staatseigentums locker machen, ist noch niemand gekommen. Denn Privatisierung ist in weiten Teilen der Bevölkerung geradezu ein Schimpfwort. Es eignet sich deshalb gut für die Propaganda gegen unliebsame Liberalisierungsprojekte.

Und immer wieder stösst der unbefangene Beobachter, der für politische Alltagserfahrungen empfindlich ist, auf alte und neue Muster illiberaler korporatistischer Erfahrungen und Strukturen. Eigentlich sollte sich der politische Ökonom darüber nicht wundern, denn die Schweiz ist eine alte Demokratie. Und solche Staaten erstarren unter dem Einfluss etablierter organisierter Interessen gerne in regulatorischer Sklerose, wie es der US-amerikanische Ökonom Mancur Olson in seinem bahnbrechenden Werk „The Rise and Decline of Nations“ schon vor Jahren beschrieben hatte.

Die korporatistische Natur der schweizerischen Volkswirtschaft – speziell der Binnenwirtschaft – bezieht ihre ideologische Rechtfertigung nicht zuletzt aus dem in der Schweiz besonders populären genossenschaftlichen Gedanken. Genossenschaftliche Wirtschaftsstrukturen unterscheiden sich von Marktstrukturen durch die Aufhebung eines behaupteten Interessengegensatzes zwischen Marktteilnehmern (Anbieter gegen Nachfrager) – eine Sichtweise, die schon Adam Smith anschaulich widerlegt hat. Genossenschaftliche Ideen blühen deshalb besonders im linken politischen Spektrum bei Skeptikern und Gegnern von Markt und Privateigentum. Latent schwingt oft auch noch die von der Linken kultivierte und föderalistisch verbrämte „Service Public“-Ideologie mit, wenn es um die staatliche Regulierung bestimmter Branchen zugunsten einer exzessiv definierten Grundversorgung geht. Apotheken zählen auch zu diesen Branchen, und staatliche Strukturregulierungen sind nie gratis zu haben.

Vor einigen Tagen berichtet die NZZ über eine neue Runde in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Versandapotheke Zur Rose und dem Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse. Die Grundlage für die Strafanzeige bildet ein Urteil des Bundesgerichts von 2015. Das oberste Gericht verbot damals den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten. Es erliess gemäss NZZ die Regel, dass auch für den Versand von Arzneimitteln, die in Apotheken ohne Rezept verkauft werden können, ein ärztliches Rezept nötig ist, das nur in einem persönlichen Kontakt mit einem Arzt erhältlich ist. Das ist eine reine bürokratische Schikane, denn es geht um so gefährliche Produkte wie „Kamillosan-Mundspray oder Neocitran“ (NZZ).

Selbstverständlich vertritt Pharmasuisse die Position, mit der Strafanzeige gegen den Zur Rose-CEO Walter Oberhänsli im Interesse der Kunden/Patienten zu handeln. Das ist schlicht grotesk, denn der Versandhandel von rezeptfreien Medikamenten würde für alle Beteiligten die Kosten senken. Pharamsuisse geht es aber im Kampf gegen den unliebsamen Konkurrenten Zur Rose einzig und allein um die Absicherung der eigenen finanziellen Interessen. Und unsere Institutionen sind dem Verband dabei behilflich.

Unabhängig von der Frage, ob das Bundesgericht mit seiner Regelauslegung selber Recht schaffte oder sich auf ein bestehendes Gesetz stützte, ist die beabsichtigte Wirkung einer derart absurden Regelung klar: Das Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten soll den Apotheken vorbehalten bleiben. Apotheken wird eine „Service Public“-Grundversorgungs-Funktion zugeschrieben, die vor einem Versandhandel à la Zur Rose geschützt werden muss. Dazu passt auch die Weigerung von Politik und Bürokratie, den Verkauf bestimmter rezeptfreier Gesundheitsprodukte, die in der Schweiz zu stark überhöhten Preisen nur in Drogerien und Apotheken erhältlich sind, durch den Detailhandel zuzulassen. Migros stösst mit entsprechenden Vorstössen für den Verkauf absolut harmloser Produkte seit Jahren auf granitharten politischen Widerstand.

Bezeichnend für die korporatistischen Zustände in „einem der liberalsten Länder der Welt“ ist ein Hinweis im NZZ-Artikel: „Die Anklage zeigt auf, dass das Frauenfelder Unternehmen im Heimmarkt genau in den Gebieten mit Schwierigkeiten kämpft, die Zur Rose im europäischen Markt zum Marktführer gemacht haben.“ Allein dies illustriert die überrissene politische Macht des Apothekerverbands Pharmasuisse. Auf einem wichtigen Gebiet verteidigt Pharmasuisse korporatistische Strukturen und behindert damit zum Schaden der ganzen Gesellschaft die Realisierung von Wohlstandseffekten durch neue Geschäftsmodelle aufgrund des technologischen Fortschritts.

Da Pharmasuisse nur ein Beispiel von vielen aus der vor internationalem Wettbewerb geschützten schweizerischen Binnenwirtschaft darstellt, ist leicht erklärbar, weshalb die Arbeitsproduktivität in den binnenwirtschaftlichen Branchen der Schweiz im internationalen Vergleich nur mittelmässig ausfällt. Den Wohlstand der Schweiz könnte man zugespitzt auch so erklären: Wir arbeiten zwar viel, aber nicht sehr effizient…

Dogma Personenfreizügigkeit

Zur Selbstbestimmungs-, Begrenzungs- oder Kündigungsinitiative der SVP

Die Bilateralen Verträge I von 1999 mit der EU enthalten als ersten Vertrag von sieben sektoriellen Abkommen die Personenfreizügigkeit. Die Volksinitiative der SVP, in den eigenen Kreisen positiv als Selbstbestimmungsinitiative bezeichnet, will den Vertrag über die Personenfreizügigkeit kündigen, um danach mit der EU eine neue Regelung auszuhandeln, die der Schweiz das Recht geben soll, die Zuwanderung wieder nach eigenen Interessen zu steuern. In gegnerischen Kreisen spricht man vorzugsweise in einem negativen Tonfall von der Begrenzungs- oder der Kündigungsinitiative. Kündigungsinitiative deshalb, weil die sieben Abkommen als Paket verhandelt und unterzeichnet wurden und ein einzelner Vertragsteil nicht gekündigt werden kann, ohne dass dies die Kündigung des ganzen Vertragspakets auslöst. (sog. Guillotine-Klausel).

Keine zwingende Grundfreiheit
Vielleicht ist es nützlich, einmal einen ökonomischen Blick auf die Personenfreizügigkeit im Rahmen der vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes zu werfen. Der EU-Binnenmarkt ist der Idee nach ein klar wirtschaftsliberales Freihandelsprogramm. Um einen unverfälschten Wettbewerb zu ermöglichen, enthält das Binnenmarkt-Projekt als wichtigen Bestandteil eine Rechtsangleichung durch Rechtsharmonisierung oder gegenseitige Anerkennung nationaler Regeln. Die Harmonisierung von Regulierungen birgt jedoch immer die Gefahr, dass sich eine Koalition von EU-Ländern mit höherer Regulierungsdichte durchsetzt, die den anderen, lies liberaleren Mitgliedsstaaten, ihre Regulierungen aufzwingt, zum Beispiel im Bereich der Sozial-, der Steuer- oder der Umweltpolitik. Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU hat diese Gefahr zugenommen, weil sich die Machtverhältnisse zuungunsten der liberalen EU-Länder verschoben haben. Diesen Aspekt muss man auch bei der Beurteilung des hängigen Rahmenabkommens zwischen der EU und der Schweiz berücksichtigen.

Unter den vier Grundfreiheiten hatte die Personenfreizügigkeit für die Identität der EU seit je auch einen dogmatischen Einschlag. Es ging ja beim Projekt Binnenmarkt nie nur um Wirtschaft. Gerade die unbeschränkte Mobilität sollte in der Bevölkerung das Gefühl einer EU-Bürgerschaft fördern. Demselben ideellen Zweck diente auch die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro ab 1999. Mit dem Euro verstärkte sich der Druck zur Verteidigung des Dogmas Personenfreizügigkeit. Denn mit der Abschaffung der nationalen Währungen schaffte man im Euro-Raum den wichtigen Mechanismus von Währungsauf- und abwertungen zum Ausgleich von wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen den Volkswirtschaften ab. Danach bedurfte es mit wachsenden Diskrepanzen zwischen südlichen und nördlichen Euroländern eines Ersatzausgleichs, und dieser fand zunehmend über die Migration statt. Mit der Euro-/Verschuldungskrise erhöhte sich der Migrationsdruck. Arbeitslos gewordene Bürger der Schuldnerländer suchten sich in grosser Zahl neue Arbeit nördlich der Alpen.

Fehlkonstruktion Euro
Der Euro erwies sich somit auch aus dieser Perspektive als Fehlkonstruktion. Statt dass die erhoffte konvergierende Wohlstandsentwicklung eintrat, verstärkten sich die ökonomischen Ungleichgewichte zwischen wirtschaftlich starken und schwächeren Euro-Staaten, was zu erhöhten Spannungen und zu teils unappetitlichen gegenseitigen Beschuldigungen führte. Zudem begann mit der Euro- und Schuldenkrise die Geldschwemmen-Politik der Europäischen Zentralbank als verzweifelter Versuch, Staatspleiten zu verhindern. Heute erweist sich diese Politik immer mehr als Schrecken ohne Ende.

Unter einem Regime mit nationalen Währungen müsste die Personenfreizügigkeit keine zwingende Grundfreiheit eines offenen Binnenmarktes sein. Es gibt zwar libertäre Ökonomen, etwa den US-amerikanischen Wirtschaftsprofessor Bryan Caplan, die für unbeschränkt offene Grenzen plädieren. Dies mit dem Argument, es sei volkswirtschaftlich für beide Seiten der Migration vorteilhaft und ökonomisch effizient, wenn Menschen aus weniger produktiven Volkswirtschaften in solche mit hoher Arbeitsproduktivität einwanderten. Dort seien die Zugewanderten produktiver als in ihren Herkunftsländern. Caplan denkt dabei sicher primär an die riesige Volkswirtschaft der USA und den Migrationsdruck aus den lateinamerikanischen Ländern.

Die europäische Situation ist aber in verschiedener Hinsicht völlig anders. Erstens sind viele Länder Europas, anders als die USA oder gar Kanada, klein und sehr dicht besiedelt. Zweitens produzieren die ausgebauten Sozialsysteme Europas Migrationsanreize, die es in den USA so nicht gibt. Drittens kommt zur Migration innerhalb Europas der enorme Druck der Flüchtlingsmassen aus Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten hinzu. In der Migrationsproblematik die emotionalen Aspekte auszuklammern, wie dies Caplan tut, wird der europäischen Situation, inklusive der schweizerischen, sicher nicht gerecht.

Berechtigtes Schlagwort „Dichtestress“
Dass das Schlagwort „Dichtestress“ für die Schweiz zunehmend passt, müssten eigentlich alle merken, deren Gedächtnis länger als ein Jahrzehnt zurück reicht. Und wer alt genug ist, um sich sogar noch an die offiziellen Schätzungen der erwarteten Zuwanderung vor der Volksabstimmung über die Bilateralen I zu erinnern, könnte sich schon etwas verschaukelt vorkommen. Der Bundesrat lag rund sieben mal zu tief. Wer auf diese Weise den Volkswillen strapaziert, muss sich über spätere Gegenreaktionen nicht wundern. Den „Abschottern“ von der SVP lieferte man damit auf Jahre hinaus Wahl- und Abstimmungsmunition. Der Popularität des hängigen Rahmenabkommens mit der EU sind diese Erfahrungen mit opportunistischen Fehlprognosen bestimmt auch nicht förderlich.

Wenn sich offizielle Voraussagen, auf deren Grundlage eine Volksabstimmung gewonnen wurde, als derart massiv falsch und irreführend erweisen, ist eine erneute Volksbefragung sicher keine überflüssige Zwängerei. Der enorm hohe, teils alarmistische Einsatz von Wirtschaft und Politik gegen die SVP-Initiative und für die „Rettung der Bilateralen“ ist leicht zu erklären: Die Interessenstrukturen des Wirtschaftssystems Schweiz haben sich über die Jahre an die Verhältnisse unter den bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Der Status-Quo ist bequemer als eine unsichere Zukunft mit der Aussicht auf grössere Anpassungsanstrengungen.

Wenn sich bei jeder Volksabstimmung über das Verhältnis zur EU stets wieder die Status-Quo-Interessen der traditionellen Bilateralisten durchsetzen, drohen wir immer mehr Spielräume zu verlieren. Das pendente Rahmenabkommen birgt die Gefahr, dass ein schleichender Automatismus einer immer engeren Anbindung an eine institutionell und materiell überforderte und nur beschränkt handlungsfähige EU einsetzt. Ein solcher Prozess würde für die Schweiz zunehmend zu einer Belastung. 

Agrareformen: Lahme Ente Schneider-Ammann

Letzten Sommer wagte unser Bundesrat Johann Schneider-Ammann kurzzeitig den Hosenlupf mit der Agrar-Lobby. In den Entwurf für das nächste agrarpolitische 4-Jahresprogramm schrieb er einen überraschend mutigen Abbau des Agrarschutzes an der Grenze. Die wütende Reaktion des Bauernverbands kam postwendend, indem der SBV-Präsident Ritter das Gespräch mit dem Bundesrat verweigerte. Als dann Schneider-Ammanns Reformprojekt auch noch in der Vernehmlassung auflief, war das Schicksal des bundesrätlichen Mutanfalls besiegelt. Diese Woche stellte nun Schneider-Ammann den mickrigen Rest seines Programms der Öffentlichkeit vor. Allerdings hätte der Landwirtschaftsminister, der ja vor seinem Rücktritt steht, auch als bissiger Reformlöwe statt als „lame duck“ in den Ruhestand treten können. Aber so etwas verträgt unser politisches Konsenssystem offenbar nicht.

Man fühlt sich nach Schneider-Ammanns Rückzieher irgendwie an das Schicksal des mutigen MWST-Reformprojekts des früheren Finanzministers Hans-Rudolf Merz erinnert. Auch davon ist nach dem x Jahre währenden Durchlauf durch die Tinguely-artige eidgenössische Politmaschinerie nichts mehr übrig geblieben. Eines der typisch schweizerischen Probleme der ausufernden Partizipation ist die institutionalisierte Mitwirkung unzähliger Interessen, die sich – nicht nur in der Agrarpolitik – aus unterschiedlichen Motiven als Gegner von liberalisierenden Reform zu Mehrheiten kumulieren. Es ist denn auch bezeichnend, dass alle Volksinitiativen, welche die Landwirtschaft betreffen, links-grüne oder protektionistische Anliegen sind, die noch mehr Regulierung fordern. Eine Initiative für eine agrarpolitische Liberalisierung hat hierzulande noch niemand gewagt.

Wenn in unserem politischen System nur noch kleinste Reformschritte möglich sind, die dann oft auch noch durch kompensierende Konzessionen an (angebliche) Verlierergruppen abgefedert werden müssen, könnte die Zeit kommen, da uns eine auch in der Bevölkerung spürbare Rechnung für den Stillstand präsentiert wird.

Nächster Akt im Trauerspiel SBB Cargo

Eine politisierte SBB Cargo, so wie sie heute besteht, wird auf Dauer nicht in der Lage sein, im harten Wettbewerb des liberalisierten internationalen Güterverkehrs zu bestehen. Gemäss „Handelszeitung“ belief sich der Verlust von SBB Cargo 2017 auf sage und schreibe CHF 245 Mio. Und das ist kein einmaliger Ausrutscher, sondern SBB Cargo schrieb schon in früheren Jahren rote Zahlen. Ob die Jahresabschlüsse zudem die wahren Verhältnisse spiegeln, darf bezweifelt werden. Zu eng sind die Beziehungen zwischen SBB und der Division SBB Cargo. Und zu gross ist der politische Druck, um der Versuchung zu widerstehen, die Dinge eher zu beschönigen.

Gegen linken gewerkschaftlichen Widerstand, zum Teil noch typisch schweizerisch garniert mit föderalistischen Rücksichtnahmen, war die Politik nicht bereit, die SBB-Division in die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu entlassen, als der Eisenbahn-Güterverkehr international liberalisiert wurde. Es ist bezeichnend, dass SBB Cargo immer noch als Division der SBB, und nicht als Tochter, geführt wird. Einen solch kleinen Schritt zu mehr Selbständigkeit, sei es im öffentlichen Verkehr oder bei Spitälern im Gesundheitswesen , bekämpft die Linke jeweils sofort mit dem Schlagwort „Privatisierung“. Fakt ist, dass der Ballast der „Service-Public“-Ideologie und gewerkschaftliche Widerstände gegen strukturoptimierendes striktes Kostenmanagement bisher das politisch gesetzte Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit von SBB Cargo zu einer „mission impossible“ machten.

Schon vor Jahren warnte der damalige SBB-Präsident Ulrich Gygi, SBB Cargo werde ohne mehr unternehmerische Freiheit nie nachhaltig eigenwirtschaftlich operieren und forderte vergeblich eine Teilprivatisierung von SBB Cargo. Die Politik wollte es weiterhin anders. Es brauchte nochmals tiefrote Zahlen und Warnungen von früheren SBB Cargo-Leitern. Diese sagten gemäss „Handelszeitung“, SBB Cargo werde ohne eine klar privatwirtschaftliche Ausrichtung nie nachhaltige Gewinne erzielen können.

Die Politik diskutiert jetzt eine typisch eidgenössische halbherzige Lösung wie bei der Swisscom, nämlich eine nicht ganz halbe Privatisierung durch Beteiligung privater Aktionäre. 51 Prozent der Aktien sollen bei den 100-prozentig staaltichen SBB verbleiben. Im Gespräch sind „Ankerkunden“ wie der Zementkonzern Holcim und die orangen Detailhandelsriesen Coop und Migros. Aktionäre, die gleichzeitig die grössten Kunden sind –  das ist ja wohl kaum die beste Lösung. Sicher nicht, um andere Aktionäre für eine Beteiligung zu gewinnen.

Fazit: Die anhaltende Politisierung wichtiger Branchen (Verkehr, Strom, Post, Telekom, Medien…) unter linkem und föderalistischem Druck kommt Steuerzahler und Konsumenten teuer zu stehen. Weil alles so intransparent ist, merken sie nicht viel davon. Oder sie finden es gut, oft nach dem Motto „Geld bleibt hier“. Auf jeden Fall kriegen sie im Gegenzug viel „idée suisse“ und die Gewissheit, dass sich in diesen Branchen keine „Abzocker“ auf unsere Kosten bereichern können…

Mehr Markt dank Fillon? Fehlanzeige!

In der heutigen NZZ am Sonntag findet sich ein erhellendes Interview mit dem französischen Historiker und Soziologen Marcel Gauchet. Im Zusammenhang mit den kommenden Präsidentschaftswahlen äussert er sich zu den drei Kandidaten Fillon, Le Pen und Macron. Trotz dem schleichenden wirtschaftlichen Abstieg Frankreichs seit Mitterand, der nach seiner Wahl den Rückwärtsgang eingeschaltet habe, seien die Aussichten auf eine französische wirtschaftsliberale Wende unter einem Präsidenten Fillon minim. Gauchets Begründung überrascht keinen, der die konservativ-linke französische Volksseele zur Kenntnis genommen hat: „Eine Umfrage zeigt, dass die Leute, die bei den Vorwahlen für François Fillon gestimmt haben, alle seine radikalen Programmpunkte zu Liberalisierungen ablehnen.“ Selbst wenn Fillon gewählt würde und danach tatsächlich weniger Staat und mehr Markt durchsetzen wollte, fiele er innert kurzer Zeit in ungeahnte Popularitätstiefen. Die Franzosen wollen vielleicht eine parteipolitische, aber sicher keine programmatische neoliberale Wende. Wohl in keinem anderen Land hat „neoliberal“ einen so klaren Touch eines Schimpfworts wie im Hexagon.