Steuerreform 17: Kollateralschäden der direkten Volksrechte

Die auf billigste Polemik setzende Opposition des linken Lagers hat die Unternehmenssteuerreform III im Referendum vom Februar 2017 zu Fall gebracht. In einem Interview mit der NZZ sagte der Finanzwissenschaftler Bernard Dafflon (Universität Freiburg): „Der Text der Gegner ist reine Polemik auf sehr tiefem Niveau.“ Was er damit meinte, ist den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zu entnehmen, wo die wichtigsten „Argumente“ des Referendumskomitees gegen die Unternehmenssteuerreform III (USTR III) aufgeführt sind:

  • Nein zu undurchsichtigen Steuertricks
  • Nein zu neuen Milliardenlöchern
  • Nein zum erneuten Bschiss an der Bevölkerung
  • Ein paar Konzerne machen mit diesen Steuertricks Milliarden. Aber die Rechnung bezahlen wir alle.

Seit dem Schiffbruch der USTR III rotieren unsere Parlamentarier im Bestreben, unter dem Zeitdruck der von aussen vorgegebenen engen Reformfrist eine neue referendumsresistente Vorlage zusammen zu schustern. Anders kann man es leider nicht ausdrücken. Man ist gezwungen, den linken Forderungen nach Kompensation für angebliche Steuerausfälle entgegenzukommen. Das kann nichts Anderes heissen, als  linke Anliegen im Bereich der Sozialpolitik mit der Steuervorlage zu verknüpfen. Gemäss sda-Bericht in der NZZ vom 16. Mai hat sich die Kommission des Ständerats einstimmig auf den Grundsatz geeinigt, dass für jeden Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 entfällt, ein Franken in die AHV fliessen solle. Bei der Berechnung stütze sich die Kommission auf die vorläufigen Umsetzungsprojekte der Kantone. Unter dem Strich würden sich die Steuerausfälle auf knapp zwei Milliarden Franken belaufen.

Es ist kaum zu fassen, zu was für unappetitlichen und volkswirtschaftlich schädlichen Kuhhändeln die direkten Volksrechte immer öfter zwingen. Die AHV hat mit der Besteuerung von Firmen schlicht nichts zu tun. Jeder von der Politik konstruierte Zusammenhang ist reinste Voodoo-Ökonomie. Die AHV mit solchen Mätzchen auf Kosten der Jungen und der noch nicht Geborenen notdürftig flicken zu wollen und nachhaltige Reformen damit einfach auf die noch längere Bank zu schieben, ist Populismus pur und einfach absurd. Und was die geschätzten Steuerausfälle betrifft: Wie sollen diese dann tatsächlich berechnet werden, um die Beträge zu bestimmen, die in die AHV fliessen sollen? Was solche statischen Milchbüchlein-Rechnungen wert sind, zeigt sich an der langfristigen Betrachtung der Unternehmenssteuererträge in der Grafik unten, die bereits in einem früheren Blogeintrag gezeigt worden ist (für schärferes Bild die Grafik anklicken):

Die Firmensteuererträge stiegen zwischen 1995 und 2014 von ca. CHF 8 Mrd. auf rund CHF 20 Mrd., trotz USTR I und II. Eine solche dynamische Entwicklung wäre eigentlich ein Grund, die Steuern zu senken. Zumindest sollte man angesichts eines solchen Wachstums von Steuereinnahmen mit dem alarmistischen Argument „Steuerausfälle“ etwas vorsichtiger umgehen.

Die Kollateralschäden der direkten Volksrechte werden zunehmend sichtbar, nur getraut es sich im selbsternannten Demokratieparadies Schweiz noch niemand, verallgemeinernde Schlüsse zu ziehen. Das Paradebeispiel, wie primär linke Lobbies ein Thema kapern, um ihre Interessen durchzusetzen, sind die „flankierenden Massnahmen“. Dieses Projekt einer immer stärkeren, vornehmlich Gewerkschaftsinteressen dienenden Arbeitsmarktregulierung konnte dank dem Hebel der bilateralen Verträge mit der EU vorangetrieben werden. Die Bilateralen waren und sind immer wieder dem Risiko von Volksbefragungen ausgesetzt. Unter dem Schlagwort „Schutz gegen Lohndumping“ gelang es linken Interessen, immer mehr Regulierungen wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie ein massives und für die Gewerkschaften einträgliches Kontrollregime gegen „Lohndumping“ durchzusetzen.

All diese Versuche, dem Stimmvolk Vorlagen mit solchen Paketlösungen schmackhaft zu machen, zeigen vor allem auch, auf welch erschreckenden Mangel an ökonomischer Kompetenz man in der schweizerischen Referendumsdemokratie Rücksicht nehmen muss. Die Schweiz riskiert, mit solchen aus Angst vor Volksabstimmungen ausgehandelten faulen Kompromissen immer mehr von ihren bisherigen wirtschafts- und sozialpolitischen Vorteilen zu verspielen.

Der bisher unbekannte VOTO-Exot

Die VOTO-Studien aus den Nachbefragungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen untersuchen jeweils das Stimmverhalten. Sie liefern viele interessante Daten und Interpretationen. Doch manchmal geht auch etwas daneben, wie zum Beispiel in der VOTO-Studie zum Referendum über das Energiegesetz, dem das Stimmvolk im Mai 2017 mit rund 58 Prozent Ja-Stimmen den Segen erteilt hat.

Die VOTO-Autoren wollten auch ermitteln, wie gut die Stimmenden über das Energiegesetz informiert waren und fanden Folgendes heraus: „Die Befürworterinnen und Befürworter des Energiegesetzes unterschieden sich hinsichtlich der Informiertheit nicht von den Gegnerinnen und Gegnern…. Persönliche Merkmale wie das Geschlecht oder die Parteisympathie fielen ebenfalls wenig ins Gewicht. Einzig Personen mit Tertiärbildung erwiesen sich als etwas besser informiert als Personen ohne Hochschulabschluss und die 18- bis 29-Jährigen erzielten einen etwas geringeren Durchschnittswert als die 40- bis 59-Jährigen. “

Und wie gelangten sie zu diesen Schlüssen? So erklärt es die VOTO-Studie: „Um zu erfassen, wie gut die Stimmenden über das Abstimmungsthema informiert waren, haben wir einen Index entwickelt, der sich aus der Frage nach dem Abstimmungsthema und der Begründung des Stimmentscheids zusammensetzt. Er wurde wie folgt konstruiert: Wer das Abstimmungsthema zu nennen vermochte, erhielt einen Punkt. Wer bei der Frage nach dem Motiv keine substanzielle Angabe machte (weiss nicht, keine Antwort und „nicht verstanden/ zu kompliziert“ (o.ä.)) erhielt 0 Punkte. Wer ein allgemeines, nicht-inhaltsbezogenes Motiv oder Empfehlungen angab, erhielt 1 Punkt. Wer ein inhaltliches Motiv angab – unabhängig von der Differenziertheit der Ausführungen – erhielt 2 Punkte. Insgesamt waren demnach maximal 3 Punkte möglich.“

Hier die Ergebnisse (für ein besseres Bild die aus der VOTO-Studie kopierte Tabelle anklicken):

Völlig korrekt heisst es in der VOTO-Studie: „Im Durchschnitt erzielten die Stimmenden 2.6 Punkte. 71 Prozent der Stimmenden erhielten die maximale Punktzahl und nur fünf Prozent wiesen eine tiefe Informiertheit von null bis einem Punkt auf… Das Interesse an Politik erwies sich als ein wichtiges Merkmal für die Informiertheit: Je höher generell das Interesse an Politik, desto besser waren die Stimmenden auch über die Abstimmung vom 21. Mai 2017 informiert.“

Irgendwie verspürt man als unbefangener Leser des letzten Satzes zunächst mal spontan ein gewisses Gefühl von Tautologie. Viel problematischer ist allerdings, dass der VOTO-Index so konstruiert und angewendet wurde, dass sage und schreibe 62 Prozent der „eher/überhaupt nicht an Politik Interessierten“ die maximale Punktzahl erreichten. Die VOTO-Autoren schafften mit ihrem Index einen neuen politischen Exoten, der unsere politische Landschaft sogar in erstaunlich grosser Zahl bevölkern soll: Es ist der an Politik nicht interessierte bestens informierte Stimmbürger. Es sieht nicht danach aus, als würde bei den VOTO-Autoren jemand in einer Art Controlling-Funktion die Plausibilitätsfrage stellen. Sonst hätte man angesichts der 62 Prozent solcher Exoten und der generell unglaubwürdig hohen Informiertheit zum Schluss kommen müssen, dass dieser Index nichts taugt. Das zeigt sich auch darin, dass bei der Frage nach dem Motiv die Angabe „nicht verstanden/zu kompliziert“ mit 0 Punkten bewertet wurde. Dabei kann ein solches Eingeständnis auch als ehrliche Antwort eines sich von der Komplexität der Vorlage überforderten Stimmbürgers gesehen werden, der nicht irgendwelche Schlagworte nachplappert oder einfach ein bestimmtes Fähnchen schwenkt, weil es andere auch tun.

Ein Index, der politische Informiertheit messen soll, müsste Sachwissen prüfen, also das Verständnis von wichtigen Zusammenhängen sowie Kenntnisse über Nutzen und Risiken. Das ginge aber im Falle des Energiegesetzes weit über das hinaus, was die VOTO-Autoren abfragten. Das Energiegesetz als Einstieg in eine auf Jahrzehnte hinaus angelegte „Energiewende“ ist eine technisch und volkswirtschaftlich derart komplexe Materie, dass die überwiegende Mehrheit des Stimmvolks schlicht überfordert war. Diese Überforderung hätte sich in einem sorgfältig konstruierten Index in viel geringeren Graden der Informiertheit ausgedrückt. Es wäre eine ziemlich anspruchsvolle Aufgabe, einen solchen wirklich aussagekräftigen Index zu konstruieren und einzusetzen. Dies ist aber in unserer Referendumsdemokratie wohl auch deshalb gar nicht so erwünscht, weil ein solcher Index der Informiertheit am Mythos des mündigen Stimmbürgers kratzen würde. Nicht nur in der Energiepolitik, sondern auch bei anderen wichtigen und komplexen Reformprojekten (Altersvorsorge, Gesundheitswesen, Europapolitik, Unternehmenssteuern…) wird der „überforderte Stimmbürger“ immer mehr zum Normalfall.

Feuer im iranischen Parlament!

Heute wieder einmal etwas Anderes, also etwas, das nicht direkt von ökonomischem Interesse ist. Ein Foto aus der NZZaS vom 13. Mai. Was geht hier wohl vor? (Zum Vergrössern das Bild anklicken)

Richtig: Abgeordnete verbrennen im iranischen Parlament eine US-amerikanische Flagge aus Papier als Reaktion auf den Ausstieg der USA aus dem Atom-Abkommen. Man stelle sich einmal das Umgekehrte vor: Amerikanische Parlamentarier verbrennen im Repräsentantenhaus eine iranische Flagge! Diese Parlamentarier verhalten sich gleich wie der massenhysterisch aufgeheizte palestinensische Mob, wo das Verbrennen israelischer Flaggen längst zum Ritual des Protests gehört.

Frage: Wie soll man mit so einem Staat und so einer Regierung vernünftig umgehen können?

Luftverteidigung vors Volk? Riskantes Präjudiz

Bundesrat Guy Parmelin will die beiden grossen Rüstungsprojekte der Luftverteidigung – Nachrüstung der veralteten Luftwaffe durch neue Kampfjets und bodengestütztes Luftabwehr-System – kombiniert vom Volk bestätigen lassen, ohne dass dies durch die Verfassung vorgesehen ist. Es geht um ein 8-Milliarden-Projekt. In den Räten sind die Meinungen dazu noch nicht überall gemacht. Im linken armeekritischen Spektrum hofft man auf eine Volksmehrheit gegen das Rüstungsgeschäft, und damit auch auf ein Präjudiz für künftige Rüstungsgeschäfte, Stichwort Rüstungsreferendum. Bei der SVP geht es darum, für die alte Forderung nach einem Finanzreferendum mithilfe einer Abstimmung über dieses grosse Nachrüstungsgeschäft einen Pflock einzuschlagen. Im politischen Zentrum ist die Lage undurchsichtig. Typisch ist aber die Haltung des Zuger FDP-Ständerats Joachim Eder, der eine Volksabstimmung über neue Kampfjets befürwortet, jedoch gemäss Bericht in der NZZ „nicht aus sicherheitspolitischen, sondern aus demokratiepolitischen Gründen: Man habe das Volk 2014 über die Beschaffung des Gripen abstimmen lassen, da könne man nicht plötzlich eine Kehrtwende machen.“

Eders ziemlich waghalsige Begründung mit dem unpassenden Rückgriff auf das Gripen-Referendum liesse sich auch umkehren: Demokratiepolitisch wäre gerade der Verzicht auf die freiwillige Unterstellung des Rüstungsgeschäfts unter das (fakultative) Referendum angezeigt. Dafür gibt es sowohl formale als auch materielle Gründe. Zuerst zu den formalen: Wir kennen gemäss Verfassung weder ein Rüstungs-, noch ein Finanzreferendum. Hier wider die Verfassungsregeln Präjudizien zu schaffen, ist demokratiepolitisch äusserst fragwürdig. Für die militärische Sicherheit gibt es einen vom Volk abgesegneten Verfassungsauftrag, den der Gesetzgeber umzusetzen hat. Gegnern des Projekts steht immer noch die Möglichkeit einer Volksinitiative offen. Allerdings ist dort aus guten Gründen auch die Hürde des Ständemehrs zu überspringen. Ebenfalls zu den formalen Einwänden zählt der Hinweis auf die Gefahr, das Gleichgewicht der Institutionen – konkret zwischen Parlament und Stimmvolk – noch weiter in Richtung des Stimmvolks zu verschieben. Auch für die direkten Volksrechte muss es eine Beschränkung geben. Der verbreitete Glaube, je mehr direkte Partizipation, desto besser für die Demokratie und für die Qualität der Politik, erscheint in einem Land, dessen Stimmvolk fast permanent mit Urnengängen konfrontiert ist, geradezu als eine besondere Form des politischen Extremismus.

Die materiellen Einwände wiegen ebenso schwer. Die militärische Sicherheit gehört als klassisches öffentliches Gut zu den wenigen wirklich legitimen Staatsaufgaben. Diese Aufgabe hat einen ausgesprochen langfristigen Charakter und erfordert kohärentes strategisches Denken und Entscheiden. Es ist einfach absurd, bei jedem Rüstungsprojekt wieder punktuelle Volksentscheide zuzulassen, die die ganze Sicherheitsstrategie in Frage stellen. Was der dauernde plebiszitäre Druck gegen Militärausgaben und der grassierende Opportunismus in den Räten bereits angestellt hat, kann man an den Vorgängen der letzten Jahrzehnte gut beobachten. Die Schweiz hat nach dem Ende des Kalten Krieges wie kaum ein anderes Land – unter dem Schutzschild der NATO, ohne Mitglied zu sein – eine Friedensdividende in x-facher Milliardenhöhe eingestrichen. Unser Militärbudget gehört selbst nach gewissen Korrekturen zur Herstellung der Vergleichbarkeit, gemessen am BIP, zu den niedrigsten unter vergleichbaren Ländern – sehr weit unter den zwei Prozent, welche die NATO als Ziel für ihre Mitglieder vorgegeben hat. Die Modernisierung der grossen Rüstungsbereiche wurde derart vernachlässigt, dass jetzt eine Modernisierung und Ersatzbeschaffung im Umfang von rund CHF 8 Milliarden nötig ist. Dabei sind diese 8 Milliarden nicht das sicherheitspolitisch Notwendige, sondern bereits ein kostenmässig nach unten angepasster Kompromiss, um die Chancen in einer möglichen Volksabstimmung zu wahren. Ein Land, dessen Bevölkerung nicht mehr willens ist, für seine militärische Sicherheit die notwendigen Mittel aufzubringen, wird von den massgebenden Mächten auf dieser Welt nicht ernst genommen.

(Dieser Text erschien in der „Weltwoche“ Nr. 21/18 unter dem Titel „Fundamentale Staatsaufgabe“ in leicht redigierter Form)

„Post-truth“ drüben und hier

„In a ‚post-truth‘ world, facts are less influential than emotion and belief.“
Michael V. Hayden, C.I.A.-Direktor 2006-2009

„En politique, ce qui est cru devient plus important que ce qui est vrai.“
Charles-Maurice de Talleyrand (1754-1838), französischer Diplomat und Staatsmann

Das erste Zitat von ex-C.I.A.-Direktor Hayden stammt aus der New York Times vom 2. Mai 2018. Hayden lässt sich dort in seinem Beitrag über das Phänomen „post-truth“ aus Trump’scher Quelle aus. Dafür nennt er mehrere Beispiele von glaubwürdig widerlegten Behauptungen des US-amerikanischen Präsidenten. Hayden meint, es sei dies eine neue oder gesteigerte Form der Irreführung des Publikums. Ich verstehe seine Kritik so: In dieser neuen Art der politischen Kommunikation – im Falle Trumps oft getwittert – spiele es nicht mehr eine grosse Rolle, ob eine Behauptung wahr sei oder nicht, selbst wenn sie leicht zu widerlegen sei. Die Hauptsache sei, dass man damit seine Anhängerschaft bediene und mobilisiert halte. Deren Bereitschaft, praktisch alles zu glauben, was aus der betreffenden Quelle stamme, sei fast unbegrenzt.

Das zweite Zitat oben hat eine grosse inhaltliche Ähnlichkeit mit dem ersten: Glauben ist in der Politik wichtiger als Wissen und Fakten. Schaut man auf die Lebensdaten des Autors des zweiten Zitats, scheint es „post-truth“ (oder „fake news“) schon vor mehr als 200 Jahren gegeben zu haben. Und wer meint, in modernen Demokratien habe erst Trump „post-truth“ erfunden und eingeführt, irrt. Trumps „post-truth“ hat allerdings einen grossen Vorteil gegenüber anderen Mustern von „post-truth“: Seine Behauptungen sind leicht falsifizierbar – darum kümmern sich auch auffallend viele Aufpasser und Dementierer – und deshalb kaum je von grosser Wirkung.

Viel problematischer sind verdeckte Formen von „post-truth“ oder „fake news“. Was viele überraschen dürfte: Wir haben auch in der Musterdemokratie Schweiz Beispiele der Irreführung der öffentlichen Meinung durch „fake information“ von höchsten staatlichen Stellen. Hier ist die Versuchung für die Regierungsmitglieder, das Publikum mit falschen oder unterschlagenen  Informationen zu manipulieren, dann besonders gross, wenn Volksabstimmungen für die eigenen Prestigeprojekte gewonnen werden müssen. Zwei Beispiel der jüngsten Zeit sind das Energiegesetz von Bundesrätin Doris Leuthard zum Auftakt ihrer „Energiewende“ sowie die „Altersvorsorge 2020“ von Bundesrat Alain Berset. Betrachten wir hier das Energiegesetz.

In den Erläuterungen des Bundesrats zur Abstimmung wird gesagt, mit dem Gesetz „können die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und das Klima geschont werden.“ Der Bundesrat warnt, ein Nein zur Vorlage würde „zu mehr Stromimporten aus der EU und damit zu einer erhöhten Abhängigkeit vom Ausland führen.“ Solche Propaganda trifft im Publikum auf viel Sympathie, ist doch aus Umfragen wie der „Energie-Enquête 2016“ bekannt, dass Stromimporte die unpopulärste Variante sind, in Zukunft die Versorgungssicherheit zu gewährleisten – sogar unpopulärer als die von den Meinungsmachern des Mainstreams verteufelte Kernenergie.

Doch wie verhält es sich nun mit der Auslandsabhängigkeit und speziell den Stromimporten aus der EU? Was Gegner des Energiegesetzes schon vor der Abstimmung gesagt hatten, wurde in einer vom Bundesamt für Energie BFE in Auftrag gegebenen Studie der ETHZ und der Universität Basel zur Versorgungssicherheit jüngst schwarz auf weiss bestätigt, wenn auch fast wie „in Watte verpackt“ formuliert:

„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass auch in Zukunft die Versorgungssicherheit der Schweiz meistens als nicht kritisch zu betrachten ist, solange die Schweiz im europäischen Strommarkt integriert bleibt.“ Schon das Wörtchen „meistens“ ist bei der Stromversorgung in einer modernen Volkswirtschaft nicht sonderlich beruhigend. Noch mehr gibt die Bedingung der Integration in den europäischen Strommarkt zu denken, dies aus folgenden Gründen:

  • Erstens ist damit das bundesrätliche Propagandaargument der reduzierten Auslandsabhängigkeit bereits stark relativiert Es wird in der Studie klar gemacht, dass die ganze Energiewende, die mit dem Energiegesetz eingeleitet werden sollte, auf eine Stromimportstrategie hinausläuft.
  • Zweitens ist mit der EU noch kein Stromabkommen ausgehandelt, weil zwei noch zu überspringende Hürden für die schweizerische direkte Demokratie sehr hoch sind: Einerseits muss der schweizerische Strommarkt vollständig liberalisiert werden, was referendumsgefährdet ist. Anderseits ist mit grosser Wahrscheinlichkeit ein institutionelles Rahmenabkommen zu schlucken, weil die EU ein solches als Vorbedingung für ein Stromabkommen sieht. Auch hier bestehen grosse Referendumsrisiken.
  • Drittens ist selbst mit einem Stromabkommen mit der EU noch nicht gewährleistet, dass nach Abschaltung aller KKW in Deutschland und der teilweisen Stilllegung in Frankreich noch genügend Strom aus dem EU-Stromnetz verfügbar sein wird, um jederzeit die benötigten Importmengen beziehen zu können.

All dies war schon vor der Abstimmung über das Energiegesetz im Mai 2017 bekannt. Den Leuten hat man von offizieller Seite mithilfe unkritischer Medien quasi das Gegenteil suggeriert und Vieles unterschlagen, was für eine fundierte Meinungsbildung der Stimmbürger relevant gewesen wäre. Mit anderen Worten: Wir sind in der Schweiz schon längst im „post-truth“-Zeitalter angekommen. Nur macht sich unsere verdeckte Form von „fake news“ à la Energiegesetz-Propaganda den Heiligenschein der deliberativen Musterdemokratie mit ihrem „mündigen Stimmvolk“ zunutze.

Dieser Text erschien in der Rubrik „Tribüne“ der NZZ vom 1. Juni 2018.

Der föderalistische Spitalwahnsinn

An der Landsgemeinde von Appenzell-Innerrhoden bewilligte der „Souverän“ für einen Spital-Neubau mit 26 Betten für stationäre Behandlungen CHF 41 Mio. Auf der SRF-Website steht zu lesen: „Das Konzept AVZ+ beinhaltet einen Notfall- und Rettungsdienst, eine ambulante Versorgung und eine Bettenstation. Die Abstimmung über den Spitalneubau war der Schlusspunkt eines mittlerweile rund zehnjährigen Prozesses. Die Befürworter argumentierten, dass der Kanton die Gesundheitsversorgung in eigenen Händen behalten solle. Die Gegner monierten, das Projekt sei überdimensioniert und rechne sich auf Dauer nicht.“

Im Vorfeld der Abstimmung gab es auch Stimmen, die eine Schliessung des Spitals befürworteten und eine Zusammenarbeit mit St.Gallen und Herisau (Appenzell-Ausserrhoden) anregten. Allerdings war das Projekt eines Spitalverbunds zwischen den geografisch verschränkten Appenzell Innerrhoden (16’000 Einwohner) und Ausserrhoden (55’000 Einwohner) schon früher gescheitert. Dass der Kanton St.Gallen, der die beiden Appenzeller Halbkantone geografisch umschliesst, mit Zustimmung des Stimmvolks in den nächsten Jahren rund CHF 1 Mrd. ausgibt, um seine staatlichen Spitäler auszubauen, passt ins Bild.

Jeder Kanton kocht im Spitalwesen sein eigenes Süppchen. Dass diese Art von unkooperativem Föderalismus das Gesundheitswesen ohne Zusatznutzen wesentlich verteuert, dürfte spontan jedem einleuchten. Das Grundproblem liegt darin, dass das Spitalwesen durch die Mehrfachrolle der Kantone (Spitalplanung, Gesetzgeber, Regulierer, Spitaleigentümer und -betreiber, Aufsicht) massiv politisiert ist. Im Klartext heisst das, dass am Schluss immer das Stimm- oder Wahlvolk entscheidet. Wenn ein kantonaler Gesundheitsdirektor etwas forsch Spitäler zusammenlegen oder schliessen will, wird er bei der nächsten Gelegenheit abgewählt (Beispiel St.Gallen). Und wenn es um die Erhaltung „eigener“ Spitäler geht, lassen sich praktisch immer und überall Volksmehrheiten mobilisieren, die sich gegen kostensparende strukturelle Reformen einsetzen. Krasses Beispiel ist der Kanton Neuenburg mit seinen „konkurrierenden“ Standorten Neuenburg und La Chaux-de-Fonds, wo der Kampf um das „eigene“ Spital seit langem sogar innerkantonal tobt.

Frage: Wie soll unter solchen „zersplitterten“ institutionellen Bedingungen eine landesweite kohärente Gesundheits- und Spitalpolitik realisiert werden können? Ein Ding der Unmöglichkeit. Dezentralisierung ist gut, aber nicht in allen Fällen und in jedem Ausmass. Doch das Stimmvolk will offensichtlich keine Entpolitisierung des Spitalwesens. Aber bei der alljährlichen Klage über die unaufhaltsam steigenden Prämien der Krankenversicherung machen dann die meisten gerne wieder mit!