RTVG: Schon wieder 50 zu 50

Das Referendum vom 14. Juni 2015 gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) scheiterte hauchdünn: 49,92 Prozent stimmten dagegen. Solche Fast-50-zu-50-Resultate belasten den Zusammenhalt des Landes bestimmt mehr, als ein abgespeckter Medien-Service-Public von Staates Gnaden. In diesem Fall erleben wir eine Art umgekehrten Röstigraben. Die welschen Kantone entschieden das Referendum mit ihren recht deutlichen Ja-Mehrheiten. Sie wurden für einmal nicht von den Deutschschweizer Kantonen majorisiert, sondern das Gegenteil war der Fall  –  mit dem Unterschied, dass die Mehrheit der Kantone von einer Minderheit quasi minorisiert worden ist.

Meinungsforscher Claude Longchamp sagte am Schweizer Fernsehen klipp und klar: „Das ist eine gespaltene Schweiz“. Und recht hat er. Das zuvor letzte Beispiel, das die Schweiz offensichtlich massiv spaltet, war die knappe Zustimmung von 50,3 Prozent zur Masseneinwanderungs-Initiative im Februar 2014. Ein weiteres Beispiel der jüngeren Zeit: Im Jahr 2008 hatte die Unternehmenssteuerreform II eine Zustimmung von bloss 50,5 Prozent erzielt und hatte danach wegen unterschätzten Steuerausfällen ein heftiges parlamentarisches Nachspiel, welches das politische Klima trotz formellem Abschluss des Konflikts weiterhin belastet.

Das schwerwiegendste Beispiel für die spaltenden Folgen einer Volksabstimmung ist aber das von einem dilettantisch agierenden Bundesrat verkorkste EWR-Referendum vom Dezember 1992. 50,4 Prozent der Stimmenden lehnten damals den Beitritt zum EWR ab. Selbst wenn diese Abstimmung an einem Ständemehr gescheitert wäre, hätte ein Volksmehr für den EWR danach mit grosser Wahrscheinlichkeit den historischen Aufstieg der Blocher-SVP nicht dermassen gefördert wie der totale Triumph des doppelten Neins. Dieser Aufstieg hat massgeblich zur Polarisierung der schweizerischen Politik beigetragen. Das EWR-Referendum markierte eine nachhaltige Wende im Gebrauch der direkten Volksrechte. Heute ist es völlig normal, dass Bundesratsparteien Initiativen lancieren und Referenden ergreifen oder unterstützen, die sich gegen die offizielle Politik von Bundesrat und Parlament wenden. Die Unregierbarkeit der Schweiz nimmt zu, weil den repräsentativen Organen ihre Agenda immer mehr plebiszitär aufgezwungen wird.

Fragt sich nur, ob sich solche hauchdünnen Zustimmungen oder Ablehnungen von Vorlagen künftig häufen werden. Jedenfalls demonstrieren sie mit ihren spaltenden Auswirkungen einen problematischen Aspekt der direkten Volksrechte. Doch wenn man über mehr oder weniger direkte Demokratie debattiert, sollte man den grossen Zusammenhang nicht aus den Augen verlieren. Oft lautet die grundsätzliche Frage nicht, ob etwas mehr oder weniger direkte Volksrechte, sondern: Wieviel Staat bzw. Politik und wieviel Markt, Wettbewerb und persönliche Wahlfreiheit. Womit wir wieder zurück zur RTVG-Abstimmung gelangen. Die angekündigte Debatte um den „Service Public“ im Medienbereich wird hoffentlich die Gewichte unter dem Eindruck der durch das Referendum gespaltenen Schweiz wieder etwas mehr in Richtung Markt und Wettbewerb verschieben. Denn Umverteilung zugunsten der Sprachminderheiten über die Medienpolitik zu betreiben, ist äusserst ineffizient und gibt der Politik viel zu grossen Einfluss.

Die starke Politisierung der Medienlandschaft durch die Vorzugsstellung einer staatlich eingerichteten und gehätschelten SRG ist auch der Hauptgrund, weshalb die Schweiz auf internationalem Parkett im Medienbereich keine Rolle spielt. Ein privates schweizerisches Pendant zu Luxemburgs RTL oder anderen grossen dynamischen Medienunternehmen des Auslands konnte sich im föderalistisch politisierten schweizerischen Medien-Biotop nie entwickeln. So muss sich die SRG heute mit der Überstrapazierung der Service-Public-Ideologie mithilfe der Politik in defensiver Rolle gegen die mächtige Konkurrenz ausländischer Medien zu behaupten versuchen.

SRG-Eigenwerbung in der direktdemokratischen Bananenrepublik

Die direkten Volksrechte sind hierzulande dermassen heilig, dass auch Verstösse gegen die fundamentalsten Grundsätze politischer „Corporate Governance“ toleriert werden. Am 14. Juni stimmen wir über die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG ab. Der zentrale Punkt: Ein Systemwechsel bei den Gebühren, indem alle Haushalte und alle Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, unabhängig von der Nutzung von Radio und Fernsehen, die Gebühr bezahlen müssen. Im Hintergrund geht es aber auch um ein Plebiszit über den angeblichen „Service Public“ und die dominierende Stellung der politisierten SRG in einem von diesem Monster (17 Radio- und 8 Fernsehkanäle, Teletext plus Internetpräsenz) verzerrten Medienmarkt.

Die SRG agitiert eifrig selbst gegen das Referendum und warnt vor der Gefährdung des „Service Public“. Dabei sind gemäss zuverlässigen Analysen gut 60 Prozent der Sendungen der SRG keine „Service-Public“-Inhalte im engeren Sinne, sondern Unterhaltung jeglicher Art sowie immer mehr Werbung, Sponsoring und Programmtrailer. Die NZZ meldet heute, dass die SRG in eigener Sache auf ihrer Website einseitige Propaganda für die Revisionsvorlage mache. Simon Gemperli schreibt in der NZZ: „Wer von einer Abstimmungsvorlage direkt betroffen ist, soll sich dazu äussern können  –  auch wenn es sich um eine staatliche Institution handelt. Diffizil ist die Situation aber, wenn es um das einflussreichste Medienunternehmen im Land geht, das jährlich 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder erhält.“

Ich halte die Kritik von Simon Gemperli für vollauf berechtigt, aber für viel zu vornehm, und insbesondere das Wort „diffizil“ für eine starke Untertreibung. Die Propaganda der SRG in eigener Sache mithilfe der durch Zwangsgebühren finanzierten eigenen Kanäle ist nicht nur „diffizil“, sondern verstösst gegen fundamentalste Prinzipien demokratischer Politik. Die Verquickung von Staat/Politik mit den einseitig ausgelegten Interessen eines staatlich eingerichteten steuerähnlich finanzierten Mediums ist absolut inakzeptabel und gehört sofort abgestellt.

Es ist nicht zu bezweifeln, dass diese Propaganda in eigener Sache von der obersten SRG-Führung initiiert worden ist. Man kennt SRG-Direktor Roger de Weck aus seinen öffentlichen Auftritten. Er ist von seiner Rolle als missionarischer Botschafter einer „Service-Public“-SRG derart eingenommen, dass ihm ausgerechnet bei dieser Thematik für einmal jegliches Sensorium für die gebotene politische Korrektheit abgeht. Allein schon aus politischem Anstand wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten, das käme de Weck für „seine“ SRG deshalb nie in den Sinn. Er wähnt sich quasi vorplebiszitär im Recht, weil er mit der Zustimmung der Mehrheit von Parteien, Interessengruppen und Stimmbürgern rechnet. Die Missachtung der (wahrscheinlichen) Minderheit, welche das RTVG-Referendum unterstützt und die selbstgefällige SRG-Institution zurückstutzen will, zählt für die SRG-Führung nicht. Genau diese ungeahndete Missachtung ist der demokratiepolitische Anlass, der die Schweiz in diesem Bereich zur Bananenrepublik macht.

SVP-Initiative: Dummes und weniger Dummes aus deutschen Quellen

Ob man die Zustimmung zur „Masseneinwanderungs-Initiative“ der SVP feiert oder ob man darüber enttäuscht ist  –  eines ist auf jeden Fall ärgerlich: Die oberflächliche Schludrigkeit, mit der die Fernsehredaktionen von ARD und ZDF das Ergebnis der Abstimmung kommentierten. Die Schweizer wollten sich „abschotten“, hörte man mehrere Male. In den Ohren der über die Schweiz uninformierten deutschen Zuschauer tönt das wie „Grenze zu“. Dabei steht erstens in der Initiative keine einzige Zahl, und die Umsetzung ist noch völlig offen. Von Abschottung wird also sicher keine Rede sein. Zweitens hat sich immerhin die Hälfte der Stimmenden gegen die Initiative ausgesprochen. Es sind also nicht „die Schweizer“, die sich „abschotten“ wollen, sondern allenfalls nur die Hälfte der aktiv Stimmenden. Und drittens ist die Nettozuwanderung etwa zehn Mal so hoch wie im Jahr 2000 bei der Abstimmung über die Bilateralen I von offizieller Seite schönfärberisch prognostiziert und damit auch viel höher als in jedem anderen europäischen Land. Da muss man sich über Unruhe in breiten Volkskreisen nicht wundern.

Wenn dann deutsche Medienleute einfach von der „ausländerfeindlichen“ Schweiz schwafeln, haben sie nichts begriffen. Die politischen Eliten der EU-Staaten mit ihren repräsentativen Demokratien können froh sein, dass nirgends über die Personenfreizügigkeit abgestimmt wird. Sogar in Deutschland, das prozentual drei Mal weniger Auslländer im Land hat als die Schweiz, könnte man noch Überraschungen erleben. Kontingentssysteme gelten zudem auch in anderen westlichen Ländern, ohne dass diese Staaten als fremdenfeindlich kritisiert würden. Auch deutsche Politiker verbreiten Schwachsinn, zum Beispiel dieser Herr Schulz, der Nachfolger von Herrn Barroso werden will und den Amateurkomiker Berlusconi einst für eine Filmrolle als KZ-Aufseher vorgeschlagen hatte. Die Schweiz könne nicht nur vom Binnenmarkt profitieren, ohne sich an dessen Regeln zu halten. Von der Integration der Schweiz in den Binnenmarkt profitieren natürlich beide Seiten. Wie bei der EWR-Abstimmung von 1992 spaltet diese Volksinitiative das Land. Darauf verwies ein befragter Deutscher gegenüber dem TV-Reporter und brachte damit auch seine Vorbehalte gegenüber der direkten Demokratie mit solchen polarisierenden Volksabstimmungen zum Ausdruck. Stoff zum Nachdenken im selbsternannten Demokratieparadies?

Graphische Verzerrungen

In den Wirtschaftsmedien sind oft Trend-Darstellungen in Koordinatensystemen zu sehen, deren y-Achse nicht im 0-Punkt beginnt, sondern auf einem Wert unterhalb des niedrigsten darzustellenden Werts. Dadurch wird natürlich der Trend mehr oder weniger stark überzeichnet. Hier sind ein schlechtes Beispiel (oben) und ein gutes (unten) abgebildet:

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In der Graphik oben entspricht der Eindruck des Bildes mit seinen starken und steilen Auf- und Abbewegungen in keiner Weise den relativen Veränderungen, die man in einem Koordinatensystem mit Beginn der y-Achse im 0-Punkt erhalten würde. Die darstellerischen Zwänge in den Medien sind zwar nachzuvollziehen. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich viele Mediennutzer von der bildlichen Verzerrung täuschen lassen.

 

 

 

 

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„Ein Bier auf Maggie…“

«Ich glaube es ist nicht zynisch, heute ein Bier auf Maggies besten Tag zu trinken», schrieb David Roth, Vizepräsident der SP Schweiz und Präsident der Jungsozialisten auf Facebook am Tag, als Baroness Margaret Thatcher starb.

Pietätlosigkeit ist das eine, aber mindestens so schlimm ist der totale Mangel an wirtschaftshistorischem Bewusstsein von politischen Grünschnäbeln wie Roth. Leider können sie darauf zählen, dass es auch in weiten Teilen der Bevölkerung daran fehlt. Nicht nur in der Schweiz: Wenn in London Jugendliche Thatcher-Bilder verbrennen, kann man nur den Kopf schütteln oder in politischen Zynismus verfallen angesichts der Tatsache, dass gewisse Kreise die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre fordern.

Fakt ist: Grossbritannien stand bei der Amtsübernahme von Thatcher wegen einem jahrelangen Ausbau des Wohlfahrtsstaats auf Pump und dank verantwortungslosen übermächtigen Gewerkschaften vor dem wirtschaftlichen Abgrund (zweitstellige Inflation, hohe und wachsende Arbeitslosigkeit, defizitäre hoch subventionierte Staatsbetriebe, wachsende Staatsverschuldung). Das sind genau die Zustände, die mit einem Juso-Programm auch in der Schweiz drohen würden.

Wenn marode Industrien (Bergbau etc.) und hoch subventionierte Staatsbetriebe geschlossen oder privatisiert wurden und dabei Stellen verloren gingen, sollte man die Schuldigen unter jenen Politikern vor der Thatcher-Ära suchen, die für diese Verhältnisse verantwortlich waren. Die Reformwiderstände, die Thatcher zu überwinden hatte, waren enorm, aber sie schaffte es dank ihrer klaren liberalen Linie und unglaublichem Durchstehvermögen. Wo gibt es heute noch solche Politiker(innen)?

Die Illusion objektiver Staatsmedien

In ihrer Ausgabe vom 4. April kritisierte die Wochenzeitschrift „Die Weltwoche“ eine Sendung des Schweizer Fernsehens über den „golden rice“ des ehemaligen ETH-Professors Ingo Potrykus. Dieser Goldreis ist gentechnisch mit Vitamin A angereichert und verspricht Millionen von Menschen Hilfe gegen die Mangelernährung mit Vitamin A. „Die Weltwoche“ stiess sich daran, dass das Schweizer Fernsehen SRF es nicht dabei bewenden liess, über diesen grossen Erfolg der grünen Gentechnik zu berichten. Vielmehr sei der Beitrag mit zum Teil fragwürdigen Stimmen und Bildern gegen Gentech-Nahrung ergänzt worden.

Dies ist durchaus kein Einzelfall, sondern solche Ergänzungen entsprechen einem gängigen Muster der Berichterstattung in den staatlich organisierten Medien. Damit soll jene Art von politischer Ausgewogenheit erreicht werden, die von den SRF-Sendern gefordert wird. Bekanntlich ist die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung gegen GVO-Nahrungsmittel. Ganz auf dieser Linie, nahe beim Volk, stimmte im September 2012 der Nationalrat mit grossem Mehr der Verlängerung des GVO-Moratoriums um weitere drei Jahre zu. Allerdings waren ausgerechnet zwei Wochen vor der Abstimmung die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprojekts NFP 59 zu Nutzen und Risiken der grünen Gentechnik veröffentlicht worden. Das NFP 59, das über 1’000 weltweit verfügbare Studien auswertete, bestätigte, was bereits bekannt war: Der Nutzen der grünen Gentechnik ist sowohl generell wie auch für die schweizerische Landwirtschaft erwiesen, und die Risiken sind nicht grösser als bei konventioneller Züchtung, im Gegenteil.

Das vom Parlament selbst in Auftrag gegebene NFP 59 mit Kosten von rund 13 Mio. CHF hatte nicht die geringste Wirkung: Die Mehrheit im Nationalrat war dieses Mal noch deutlicher als bei der ersten Moratoriumsverlängerung drei Jahre zuvor. Anne Glover, Chief Scientific Advisor der Europäischen Kommission, sagte einmal an die Adresse der Politik: „Mir ist bekannt, dass es schwierig ist, politische Entscheidungen immer auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Aber wenn wissenschaftliche Erkenntnisse nicht genutzt werden, ist es die Pflicht der Politiker, zu erklären, warum diese Erkenntnisse keine Berücksichtigung finden.” Dem wäre anzufügen: Wenn die Politiker dieser Pflicht nicht nachkommen, könnten die Staatsmedien einspringen. Davon sind wir jedoch weit entfernt. Denn die öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen haben unter dem Zwang zur politischen Ausgewogenheit den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen Rechnung zu tragen, auch zum Schaden wissenschaftlicher Objektivität.

Bereits im letzten September gab es am auf Radio SRF1 (damals noch DRS1) aus aktuellem Anlass eine interaktive Sendung zur grünen Gentechnik. Der Moderator verwies einleitend auf den Graben zwischen den Erkenntnissen des NFP 59 und den anhaltenden Ängsten in der breiten Bevölkerung. Eine Hörerin rief an und forderte, man müsse auch die GVO-kritischen Studien berücksichtigen. Dieser Vorwurf verriet bloss pure Ignoranz. Dass im NFP 59 alle wissenschaftlich ernst zu nehmenden Studien einbezogen worden waren, war der emotional engagierten GVO-Gegnerin nicht geläufig. Dem Moderator vielleicht auch nicht, sonst hätte er die Hörerin freundlich aufklären können. Man merkte aber gut, wie er peinlich bestrebt war, ja nicht den Eindruck zu erwecken, er nehme Partei für die eine oder die andere Seite. Nun ist es jedoch schlicht absurd, den laienhaften Meinungen von uninformierten Leuten den gleichen Stellenwert zuzugestehen wie den Erkenntnissen der aufwendigen Untersuchung einer ganzen Gruppe unabhängiger Wissenschafter. Denn gelegentlich erinnern die Anti-GVO-Argumente von “Frauen und Männern auf der Strasse” oder am Radiotelefon an den Kampf bibelgläubiger Kreationisten gegen die Evolutionstheorie Darwins in den USA.

Fundamentalistische Positionen, die latent im Konflikt mit anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen, belasten immer mehr den politischen Alltag. Dabei werden im Volk verbreitete Ängste bewirtschaftet. Die stark emotional bestimmte Ablehnung der grünen Gentechnik oder der Kernenergie sind nur zwei von mehreren Beispielen. Zu erwähnen wäre auch der Streit um die Aufnahme von Naturheilverfahren ohne wissenschaftlichen Wirkungsnachweis in den Leistungskatalog der Grundversicherung. Wenn dann die Staatsmedien unter dem Diktat zur politischen Ausgewogenheit einfach nur das generelle Meinungsspektrum abzubilden versuchen, verletzen sie in einer aufgeklärten Gesellschaft ihre Informationspflicht. Mit der Gleichstellung aller Meinungen, unabhängig von ihrer Quelle und der erfahrungsmässigen und methodischen Fundierung, fördern sie einen Relativismus, der die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse abwertet und schlechter Politik Vorschub leistet.

(Leicht redigiert erschienen in der WELTWOCHE Nr.17/2013)