„Volksrepublik Schweiz“ – von Stimmvolks Gnaden

Antikapitalistische Reflexe in vielen Volksabstimmungen

In der Weltwoche Nr. 8.22 beleuchtete Rainer Zitelmann anhand von Umfragedaten die kapitalismus- und marktkritische Haltung der Menschen in 14 Ländern.  Die Menschen sind zwar in der Schweiz etwas weniger kapitalismuskritisch als die Bevölkerungen in Deutschland, Grossbritannien, Italien, Österreich Spanien und Frankreich. Doch auch hier überwiegt eine antikapitalistische Einstellung.

Zitelmanns Befunde sollten uns nicht überraschend. Man braucht nur die Ergebnisse von wichtigen Abstimmungen der vergangenen Jahrzehnte zu betrachten. Gegen Reformen für Liberalisierungen, weniger Staat, weniger Umverteilung und mehr wirtschaftliche Freiheit spielt die Referendumsmacht der Linken, gelegentlich auch im Verbund mit Protektionisten aller Art, eine zentrale Rolle. Hier ein Blick auf fünf erfolgreiche Referenden auf den grössten wirtschafts- und sozialpolitischen Baustellen mit teils enormer Diskrepanz zwischen Parlament und Stimmvolk:

Abstimmung NationalratStänderatStimmvolk 
Beitritt zum EWR (1992)128 zu 5838 zu 249,7% zu 50,3%
Elektrizitätsmarktgesetz (2002)160 zu 2436 zu 247,4% zu 52,5%
11. AHV-Revision (2004)109 zu 7334 zu 932,1% zu 67,9%
BVG-Revision (2010)126 zu 6235 zu 127,3% zu 72,7%
KVG „Managed Care“-Vorlage (2012)133 zu 4628 zu 624,0% zu 76,0%
Unternehmenssteuerreform III (2017)139 zu 5529 zu 1040,9% zu 59,1%

EWR-Beitritt: Auch ein Nein der Protektionisten
Der Erfolg von Christoph Blochers SVP gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom Dezember 1992 wäre ohne den Beitrag der Protektionisten jeglicher Couleur nicht zustande gekommen. Der pauschale Liberalisierungsschub, den der EWR-Beitritt der Schweiz gebracht hätte, war in den geschützten Branchen der Binnenwirtschaft nicht populär. Zwar spielten im Abstimmungskampf schon damals die „fremden Richter“ eine Rolle. Gerne wurden aber von EWR-Gegnern die institutionellen Nachteile von Souveränitätseinbussen in den Vordergrund geschoben, um protektionistische Motive nicht zugeben zu müssen. 

Beim Aushandeln der bilateralen sektoriellen Verträge mit der EU galt es stets, den Schutzinteressen der Binnenwirtschaft gerecht zu werden, die auch den bei der Linken geheiligten „Service Public“ umfasst. Auch beim Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens spielte die Linke mit ihrem Arbeitsmarktprotektionismus eine entscheidende Rolle. Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und der Lohnschutz seien nicht verhandelbar, hiess es vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der mit dem Referendum drohte. Erst dieser späte kompromisslose Positionsbezug machte einen Absturz in einer Volksabstimmung praktisch sicher.

Liberalisierung des Strommarkts: Ein bis heute unbewältigtes Nein  
Das Elektrizitätsmarktgesetz zielte darauf ab, mit der Strommarktliberalisierung in der EU Schritt zu halten. Die Zustimmung in National- und Ständerat war überwältigend. Die drei grossen Schweizer Gewerkschaften und die Grünen ergriffen das Referendum und siegten. Danach erliess das Parlament ein Stromversorgungsgesetz. Seit 2009 ist nun der Strommarkt für Grossverbraucher liberalisiert. Die Ausweitung des freien Netzzugangs auf Haushalte und andere Kleinverbraucher war fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, allerdings mit der Hürde des fakultativen Referendums. Lange hatten Bundesrat und Parlament diesen zweiten Schritt aus Angst vor einem erneuten linken Referendum nicht gewagt. Inzwischen liegt nun, verpackt in ein links-grünes Oxymoron namens „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“, eine Lösung vor, in der keine vollständige Liberalisierung vorgesehen ist. Haushalte und kleine Betriebe sollen weiterhin das Recht haben, in der Grundversorgung zu bleiben oder vom freien Markt wieder zur Grundversorgung zurückzukehren. 

Altersvorsorge: Der wahre Rentenklau 
Alle Reformversuche, AHV und BVG den demografischen Trends und den unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Finanzmärkten anzupassen, scheiterten am Widerstand des Stimmvolks, sofern sie nicht schon im Parlament Schiffbruch erlitten. In den beiden Referenden in der Tabelle siegte die linke Opposition haushoch. Dabei waren die zur Abstimmung gelangenden Vorlagen keine langfristig soliden Lösungen, sondern enthielten unter den unvermeidlichen Referendumsrisiken bereits Kompromisse. Auch die AHV-Massnahmen im Paket mit der neuen Unternehmenssteuervorlage (STAF) ändern nichts an der nicht nachhaltigen Finanzierung der AHV. In der beruflichen Vorsorge verhinderte der Widerstand der Linken bis heute, den milliardenschweren Rentenklau durch die system- und gesetzeswidrige Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern endlich zu mildern. Das bereits seit Jahren andauernde politische Geschacher um die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre zeigt erneut, welch massiven Einfluss die Referendumsmacht der Linken auf die Gesetzgebung ausübt.

Gesundheitswesen: Keine Aussicht auf Gesundung 
Im Jahr 2008 hatte das Stimmvolk bereits den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Darin sollten die Grundsätze des Krankenpflegesystems in der Verfassung verankert werden: Wettbewerb, Transparenz sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Noch nicht klar geregelt war die Frage der Vertragsfreiheit der Krankenversicherungen mit den Anbietern. Hier setzte die gegnerische Propaganda erfolgreich an. Gemäss VOX-Analyse entscheidend war das dramatisierende Argument, die freie Wahl des Arztes oder des Spitals sei in Gefahr, wenn der Vertragszwang aufgehoben werde. 2010 folgte die noch massivere Abfuhr für die Vorlage „Managed Care“. Der wichtigste Ablehnungsgrund gemäss VOX-Analyse war wiederum die Sorge um die freie Wahl des Arztes oder des Spitals. Hinzu kam die Begründung, die Macht der Krankenkassen würde zu gross werden. Dabei würde gerade die Aufhebung des Vertragszwangs die Macht der Krankenversicherer durch den Wettbewerb im freien Markt begrenzen. 

Unternehmenssteuern: Paradoxe Folgen der direkten Volksrechte 
„Nein zu undurchsichtigen Steuertricks. Nein zu neuen Milliardenlöchern. Nein zum erneuten Bschiss an der Bevölkerung. Ein paar Konzerne machen mit diesen Steuertricks Milliarden.“ Diese vier Hauptargumente für die Volkabstimmung vom 12. Februar 2017 brachte das linke Referendumskomitee gegen die Unternehmenssteuerreform III (USTR III) vor. Und mit diesen emotional aufgeladenen Schlagworten erreichten die Referendums-Initianten ihr Ziel: die mehrheitlich positive Einstellung zur Vorlage gemäss SRG-Umfragen wich einer deutlichen Ablehnung. 

Die VOTO-Nachbefragung bestätigte eine Überforderung des Stimmvolks: drei Viertel der Befragten sagten, die Vorlage sei schwierig zu verstehen gewesen. Der überforderte Stimmbürger wird immer mehr zum Normalfall. Nach der Abstimmungsniederlage wurde unter Zeitdruck das Kombipaket mit der AHV-Finanzierung nach linkem Gusto durchgeboxt, um die Unternehmenssteuervorlage referendumssicher zu machen. Man kommt nicht umhin, festzustellen, dass die direkten Volksrechte die paradoxe Auswirkung haben, dass sie mit einem solchen Doppelpaket praktisch neutralisiert werden. Wie soll ein Referendum aussehen, wenn eine klare Willensäusserung zu den einzelnen Paketteilen gar nicht möglich ist?

Das Volksnein gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe vom Februar 2022 ist nur das jüngste Beispiel für die Wirkung der direkten Volksrechte auf die Mobilisierungskraft linker Anliegen gegen volkswirtschaftlich sinnvolle Vorlagen.

Übergrosser staatlicher Fussabdruck 
Schweizerische Liberalisierungen und Privatisierungen sind auf halbem Weg stecken geblieben, immer unter dem Druck linker Interessen. Die staatliche Post hat immer noch ein Briefmonopol, und gegen die Privatisierung der Postfinance liegen schon Referendumsdrohungen in der Luft. An der Swisscom hält der Bund eine gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit. Die Kanäle der öffentlich-rechtlichen SRG dominieren die elektronischen Medien und werden durch eine steuerähnliche Zwangsabgabe finanziert. Kantonalbanken und Stromkonzerne sind ganz oder überwiegend in staatlichem Eigentum. Economiesuisse hat in einer grossen Studie nachgewiesen, dass über die Hälfte der Preise in der Schweiz keine freien Marktpreise sind.

Die grosse Angst vor der institutionellen Frage 
Das Wirtschaftswunder Schweiz der vergangenen 50 bis 100 Jahre ist keine Garantie, dass unsere Institutionen in ihrer heutigen Gestalt und Anwendung auch in Zukunft eine erfolgreiche Entwicklung ermöglichen. So antwortete SECO-Chefökonom Eric Scheidegger in einem Interview mit der NZZ am Sonntag im August 2017 auf die Frage, was geschehe, wenn in Sachen Reformen nichts passiere: «Es droht eine schleichende Erosion des Wohlstandes. Schon heute ist die Produktivität unserer Wirtschaft im internationalen Vergleich eher schwach. Ohne Reformen verschenken wir Wirtschaftswachstum, das in der Schweiz eher bei 2 Prozent liegen könnte statt wie zuletzt bei 1,3 Prozent.» 

Wir profitieren bis heute von Pionierleistungen aus früheren Zeiten, als die Schweiz in Form oder Praxis noch eine mehrheitlich repräsentative Demokratie war und die direkten Volksrechte keine grosse Rolle spielten. Die Entwicklung zu einem immer grösseren Gewicht der direkten Volksrechte und zu einer schleichenden Abwertung des Parlaments ist jüngeren Datums. Die Schwierigkeiten, innerhalb nützlicher Frist zu volkswirtschaftlich vernünftigen Lösungen zu gelangen, haben fast immer mit den Volksrechten zu tun. 

Die Frage, ob es nicht auch ein Zuviel an direkter Demokratie geben könnte, muss erlaubt sein. Angeblich hat die Schweiz bisher mehr Volksabstimmungen durchgeführt als die ganze übrige Welt zusammen. Mit den neuen Online-Kanälen geht der Trend eher hin zu noch mehr Direktpartizipation. Der Glaube, dass mehr direkte Demokratie auch in einem Land, in dem ein Bürger jährlich über zehn Vorlagen auf Bundesebene und zig weitere auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen soll, strikt besser ist, muss man als politischen Extremismus interpretieren.

Was für Auswege gibt es? Jenseits von auf der Hand liegenden aber politisch unbeliebten Massnahmen wie der Erhöhung der Unterschriftenzahlen (und ihrer Festlegung in Prozent der Anzahl Stimmberechtigten) oder der Kürzung der Sammelfristen wäre es zum Beispiel vorstellbar, dass Bundesvorlagen, die klare Parlamentsmehrheiten gewonnen haben, nicht mehr durch ein einfaches Mehr der Stimmbürger gekippt werden können, sondern dass gewisse Quoren oder qualifizierte Mehrheiten gefordert werden. Oder man könnte sich überlegen, bei Vorlagen, die ohne grossen Schaden reversibel sind, Referenden die aufschiebende Wirkung zu entziehen. So könnte die Bevölkerung mit einer Veränderung erst mal Erfahrungen mit der Neuerung sammeln.

Doris Leuthard canceln?

Zurück zu energie- und klimapolitischer Vernunft

Am 21. Mai 2017 nahm das Stimmvolk das unter der damaligen Energieministerin Doris Leuthard gezimmerte Energiegesetz mit 58.2 Prozent der Stimmen an. Im Anhang zum Gesetz findet sich das Verbot zum Bau von neuen Kernkraftwerken. Da die SVP als einzige Partei das Referendum gegen das Gesetz unterstützt hatte, kam es zum Showdown „alle gegen die SVP“ – eine Konstellation, die nicht wenige Leute gerne dazu benützen, der Blocher-Partei eins auszuwischen, ohne sich jeweils gross um die konkreten Sachverhalte zu kümmern.

Kurzer Weg in die energie- und klimapolitische Sackgasse
Das Energiegesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Es enthält das erste Massnahmenpaket der „Energiestrategie 2050“ (ES2050). Betroffen ist mit der Elektrifizierung der Mobilität und der energetischen Gebäudeversorgung vor allem der Stromsektor. Der in Aussicht gestellte Erfolg der ES2050 gründete auf vier Annahmen: Erstens auf einem massiven Ausbau von Solar- und Windstromanlagen sowie von Wasserkraft; zweitens auf Energieeinsparungen durch Effizienzsteigerungen; drittens auf Stromimporten aufgrund eines Stromabkommens mit der EU und viertens auf technologischen Quantensprüngen, insbesondere in der Speichertechnologie, um wegfallende Bandenergie aus KKW durch volatilen Strom aus Solar- und Windanlagen zu ersetzen.

Für das Gelingen der Energiewende müssten alle vier der oben aufgeführten wackeligen Annahmen erfüllt werden. Es sind kumulative Bedingungen, was die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns massiv erhöht. In allen vier Bereichen gibt es enorme Ziellücken. Und so stehen wir heute mit abgesägten Hosen da. Bezeichnend dafür: unter dem Druck der selbstverursachten Umstände mit möglichen Stromunterbrüchen in wenigen Jahren ist plötzlich von unpopulären Gaskraftwerken die Rede. Trotzdem rückte alt Bundesrätin Leuthard in ihren jüngsten Medienauftritten keinen Millimeter von ihren früheren Positionen ab, etwa mit der Behauptung, Kernenergie sei eine Technologie von gestern. Leute, die derart apodiktisch daherreden, werden langsam einsam in einer Zeit, in der die Kernenergie weltweit eine Renaissance erlebt.

Die grüne Lebenslüge – Leitmotiv der Schweizer Energeiepolitik
Schon Jahre vor dem Referendum über das Energiegesetz hatte der Wissenschaftsjournalist Andreas Hirstein in der NZZ am Sonntag vom 14. Dezember 2014 von der grossen Lebenslüge der grünen Bewegung geschrieben, die zum Leitmotiv der offiziellen Schweizer Energiepolitik geworden sei. Alles, was wir politisch wollten, sei auch machbar: Atomausstieg plus Reduktion der CO2-Emissionen plus neue Arbeitsplätze. „In der Energiepolitik genügt es nicht, nur zu wollen. Es gibt technische und wirtschaftliche Grenzen, die kein noch so guter Wille aus dem Weg räumt. Sie zu ignorieren, wird auch in der Schweiz noch teuer werden.“

Nun sind wir so weit, doch fehlt bei den Verantwortlichen der Mut zum Eingeständnis, dass die Realität luftigen Erwartungen nicht gefolgt ist. Es gibt neben der Schweiz nur wenige Länder, in denen die moralisch aufgeladene Verpflichtung zur CO2-Reduktion im Ziel-Trilemma der Energie- und Klimapolitik oberste Priorität hat. In fast allen wichtigen Staaten hat Versorgungssicherheit Vorrang. Bei uns braucht es zuerst eine drohende Notlage, bis die Prioritäten zwangsweise neu geordnet werden.

Neuordnung der Prioritäten im Ziel-Trilemma
Am Paul-Scherrer-Institut (PSI) wurde unter der Leitung von Dr. Stefan Hirschberg eine Methode zur Nachhaltigkeitsbewertung der verschiedenen Technologien der Stromproduktion entwickelt. Die Multi-Kriterien-Analyse genannte Methode hat zum Ziel, die objektiv messbaren wirtschaftlichen und umweltrelevanten Indikatoren mit subjektiven gesellschaftlichen Wertvorstellungen zu kombinieren und im Ziel-Trilemma Wirtschaft – Umwelt – Gesellschaft mehr Transparenz zu schaffen. Die Nachhaltigkeit der einzelnen Technologien hängt davon ab, welches Gewicht den Indikatoren gegeben wird.

Allerdings sind die drei Hauptkriterien nicht unabhängig voneinander. In den weichen Gesellschaftsindikatoren widerspiegelt sich eine verzerrte öffentliche Wahrnehmung von mess- und bewertbaren Indikatoren über Wirtschaftlichkeit und Umweltfaktoren. Setzt man auf eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz, erhalten Kernenergie und andere thermische Grosskraftwerke wenig Pluspunkte. Dagegen sind Wind- und Solarstrom in der Bevölkerung populär und kommen in der gesellschaftlichen Bewertung viel besser weg, als sie es aufgrund der tatsächlichen Kosten und Umweltlasten verdienen würden. Wenn die Leute über die wahren Kosten und Umweltbelastungen besser informiert wären, käme bei der gesellschaftlichen Akzeptanz eine andere Bewertung der verschiedenen Technologien der Stromproduktion heraus.

Frau Leuthards jüngste Auftritte trugen zur Aufklärung der Bevölkerung nichts bei. Der Titel „Doris Leuthard canceln!“ ist nicht ganz ernst gemeint, aber weitere Auftritte einer Uneinsichtigen könnte man uns ersparen.

Frau Zünd kommuniziert, solange es ihr passt

Marianne Zünd ist Leiterin Abteilung Medien und Politik und Mitglied der Geschäftsleitung im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Energie BFE.

Mit Frau Zünd zettelte ich jüngst einen persönlichen kleinen Mailaustausch an, der so ablief:

Sehr geehrte Frau Zünd

Könnten Sie die folgende Fragen an jemanden weiterleiten, der sie beantworten würde? Besten Dank.

Ich habe für mein Reihenhaus die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage mit Batterie angeschaut. Rein wirtschaftlich rechnet sich die Investition aufgrund heutiger Strompreise und meines Verbrauchs nicht. Das ist einigermassen erstaunlich.  Wieso sollte ich diese Investition tätigen, wenn sie sich nicht bezahlt macht? Ich vermute, die Preise für die Installation einer solchen Anlage seien in der Schweiz – wie halt so üblich – exorbitant hoch, mit typischen Schweizer Margen.

Und jetzt meine zentrale Frage: Ist es nicht so, dass die staatlichen Fördermittel, die private PV-Investoren erhalten, ökonomisch gesehen, gar nicht beim Käufer verbleiben, sondern angesichts der spezifischen Preiselastizitäten überwiegend bei den Anbietern landen, weil diese dann einfach ihre Preise entsprechend erhöhen können?

Freundliche Grüsse
Hans Rentsch

Frau Zünd (lic.phil.nat.) antwortete freundlicherweise umgehend am Tag danach gleich selbst, und zwar wie folgt:

Sehr geehrter Herr Rentsch

Bei kleinen Anlagen gibt es tatsächlich Mitnahmeeffekte. Demnächst werden wir dazu übrigens eine Evaluation publizieren. Den Mitnahmeeffekten wirkt der Bund aber entgegen, indem die Vergütungssätze regelmässig abgesenkt werden und dadurch auch die Preise sinken sollten. In den letzten Jahren ist das recht gut gelungen. Siehe Seite 27 in diesem Bericht Photovoltaikmarkt: Preisbeobachtungsstudie 2020.

Dass sich die Anlagen lohnen und das aktuelle Förderinstrumentarium funktioniert, zeigt der boomende Markt und die Tatsache, dass Ende 2021 in nur 3 Ländern Europas (Deutschland, Niederlande, Belgien) pro Kopf mehr PV installiert wurde als in der Schweiz.

Freundliche Grüsse
Marianne Zünd

Dies bewog mich zu folgender Reaktion:

Sehr geehrte Frau Zünd

Es geht mir nicht um Mitnahmeeffekte, sondern um die Frage, bei wem Fördermittel für eine PV-Investition letztlich landen – bei den Käufern oder letztlich bei den Anbietern, da diese gerade in einem Nachfrageboom ihre Preise locker erhöhen können.  Was nach Anreiz für Käufer angepriesen wird, wäre dann eine unbeabsichtigte „Förderung“ der Installateure.

Es geht mir nicht um Mitnahmeeffekte, sondern um die Frage, bei wem Fördermittel für eine PV-Investition letztlich landen – bei den Käufern oder letztlich bei den Anbietern, da diese gerade in einem Nachfrageboom ihre Preise locker erhöhen können.  Was nach Anreiz für Käufer angepriesen wird, wäre dann eine unbeabsichtigte „Förderung“ der Installateure.

Freundliche Grüsse
Hans Rentsch

Seitdem herrscht Funkstille.

Billige Kostenargumente gegen die Kernenergie

Zwei Lager, drei Argumente
Die AKW-Gegnerschaft besteht zu einem beträchtlichen Teil aus zwei unterscheidbaren Gruppen. Auf der einen Seite gibt es die vielen oberflächlich Informierten, die sich ihre Meinungen mithilfe von Schlagworten in den Medien oder Parolen „ihrer“ Partei bilden, ohne sich mit dem notwendigen Opfer an knapper Zeit genau über die Fakten und Zusammenhänge zu informieren. Die andere Gruppe besteht aus Leuten, die mit ihrer Opposition gegen die Kernenergie ihr Selbstbild als Progressive im Kampf gegen die Ewiggestrigen pflegen. Die zweite Gruppe bewirtschaftet die diffuse Abneigung der ersten gegen „Atomstrom“ und liefert dieser mit Unterstützung geneigter Medien in ritueller Wiederholung die drei eingängigsten Schlagworte: Erstens: AKW sind gefährlich, siehe Tschernobyl und Fukushima. Zweitens: Das Entsorungsproblem für den „Atommüll“ ist nicht gelöst. Drittens: AKW sind viel zu teuer, kein Investor wird deshalb heute ein AKW bauen.

Mit den drei Argumenten hat sich Martin Schlumpf jüngst in seinen Nebelspalter-Beiträgen eingehend beschäftigt und diese weitestgehend widerlegt, stets mit Daten aus offiziellen Quellen. Schlumpf hat unter Verwendung von Analysen des BFE gezeigt, dass bei Einbezug aller Kosten zur Herstellung einer vergleichbaren Versorgungssicherheit Strom aus erneuerbaren Energien deutlich teurer ist als „Atomstrom“. Ergänzend dazu ist zu begründen, weshalb kein privatwirtschaftlich rechnender Investor bereit ist, in ein neues AKW zu investieren. Von den Gegnern der Kernenergie werden auch die grossen schweizerischen Stromproduzenten als mögliche privatwirtschaftlich operierende Investoren betrachtet, obwohl diese weitgehend in staatlichem Besitz sind.

Die „Energiewende“ macht Versorgungssicherheit zu einem öffentlichen Gut
Aus ökonomischer Sicht ist die ungenügende Wirtschaftlichkeit eines neuen AKW-Projekts leicht zu erklären. Die diversen europäischen Energiewenden und der damit verbundene hoch subventionierte Ausbau von volatiler Wind- und Solarenergie mit Priorität der Einspeisung ins Netz verzerren den Strommarkt zulasten der zuverlässigen Stromproduktion aus Wasserkraft und AKW. Die Strompreise werden primär von den niedrigen Grenzkosten von unregelmässig produzierenden PV- und Windkraftanlagen bestimmt. Eine langfristige Investitionsrechnung ist auf einer solchen Grundlage nicht mehr möglich.

Zudem wird mit dem geplanten massiven Ausbau von Wind- und Solarenergie und deren Bevorzugung im System der Stromversorgung wegen unzuverlässig anfallender Produktion die Versorgungssicherheit immer deutlicher zu einem öffentlichen Gut. Einerseits dient Versorgungssicherheit als Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von Strom zur gewünschten Zeit allen Nutzern einer Infrastruktur, ohne dass jemand davon ausgeschlossen werden kann. Anderseits gilt auch das zweite Merkmal öffentlicher Güter: Es besteht keine Rivalität der Nutzung. Wenn mein Nachbar von der Versorgungssicherheit einer zuverlässigen Strominfrastruktur profitiert, schmälert dies meinen Nutzen am System nicht.

Die besondere Natur öffentlicher Güter führt zu einer Unterversorgung durch den Markt, weil privatwirtschaftliche Investoren für ihren Beitrag an die Versorgungssicherheit nicht entschädigt werden. Wenn sich der Bau von AKW privatwirtschaftlich nicht rechnet, weil der Beitrag zur Versorgungssicherheit am Markt nicht entschädigt wird, ist es Aufgabe des Staates, Ressourcen zu mobilisieren, um die Versorgungssicherheit ohne Ausschluss einer bestimmten Technologie zu gewährleisten. Wenn nun Verfahren zur Realisierung von Solar- und Windanlagen beschleunigt werden sollen, müsste dies analog für den Bau neuer AKW gelten.

Dieser Beitrag erschien am 23. Februar 2022 im Nebelspalter online.

Auf kurzem Weg in die energie- und klimapolitische Sackgasse

Im Jahr 2008 reichen die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von drei neuen Kernkraftwerken ein. Am 11. März 2011 kommt es in Japan zu einem gewaltigen Erdbeben mit einem verheerenden Tsunami und der Reaktorkatastrophe im KKW Fukushima Dai-ichi. Unmittelbar nach dem Unfall beschliesst das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die laufenden Verfahren für die Bewilligungsgesuche der neuen KKW zu sistieren. Danach geht alles unschweizerisch schnell, bevor auch nur eine erste Analyse des japanischen KKW-Unfalls vorliegt.

Eine weibliche Viererbande beschliesst den Atomausstieg
Am 25. Mai 2011 fällt der Bundesrat mit der Mehrheit der vier Bundesrätinnen Leuthard, Sommaruga, Calmy Rey und Widmer-Schlumpf einen Richtungsentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. In der Wintersession 2011 beauftragt das Parlament den Bundesrat mit der Erarbeitung einer umfassenden Energiestrategie. Diese soll eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung ohne Kernenergie sicherstellen. Am 18. April 2012 stellt der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest, dass der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie technisch und wirtschaftlich machbar ist. Das UVEK wird mit der Erarbeitung eines ersten Massnahmenpakets beauftragt.

Am 4. September 2013 verabschiedet der Bundesrat seine Botschaft zum neuen Energiegesetz als Teil des ersten Massnahmenpakets zur „Energiestrategie 2050“. Am 30. September 2016 nehmen National- und Ständerat nach Abschluss der dritten Beratung das neue Energiegesetz in der Schlussabstimmung an. Im Anhang zum Gesetz findet sich das Verbot zum Bau von neuen KKW. Am 31. Januar 2017 meldet die Bundeskanzlei, dass das Referendum gegen das neue Energiegesetz zustande gekommen ist. Am 21. Mai 2017 nimmt das Stimmvolk das neue Energiegesetz mit 58.2 Prozent der Stimmen an. Am 1. Januar 2018 tritt das Gesetz als erstes Massnahmenpaket der „Energiestrategie 2050“ in Kraft.

Am 26. Mai 2021 entscheidet der Bundesrat, die Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen (InstA) zu beenden. Damit ist ein Stromabkommen mit der EU zur Sicherung von Stromimporten vom Tisch. Anfang 2022 spricht Energieministerin Simonetta Sommaruga zum ersten Mal von der Notwendigkeit, Strommangellagen mit neu und rasch zu bauenden Gaskraftwerken zu überbrücken.

Man stelle sich vor, Sommarugas UVEK-Vorgängerin Doris Leuthard hätte vor der Abstimmung über das Energiegesetz die Möglichkeit erwähnt, dass in wenigen Jahren Gaskraftwerke gebaut werden müssten! Die Abstimmung wäre kaum zum Triumph geworden, den Leuthard so sehr angestrebt hatte, um sich Ende 2018 als strahlende Siegerin in den bundesrätlichen Ruhestand verabschieden zu können.

Ohne Plan B gilt das Prinzip Hoffnung
Der Erfolg der „Energiewende“ wurde in den offiziellen Verlautbarungen zum Energiegesetz von vier Bedingungen abhängig gemacht:

  • von einem massiven Ausbau von Solar- und Windstromanlagen sowie von Wasserkraft
  • von Energieeinsparungen durch Effizienzsteigerungen
  • von Stromimporten aufgrund eines Stromabkommens mit der EU
  • von technologischen Quantensprüngen, insbesondere in der Speichertechnologie, um wegfallende Bandenergie aus KKW ohne Einbusse an Versorgungssicherheit durch volatilen Strom aus Solar- und Windanlagen zu substituieren.

Alle vier dieser wackeligen Annahmen müssten für das Gelingen der „Energiewende“ eintreffen. Es sind kumulative Bedingungen, und jede einzelne beruhte von Beginn weg auf dem Prinzip Hoffnung. Der erwartete massive Ausbau der Erneuerbaren erwies sich schon bald als illusorisch. Bei der Wasserkraft kannte man längst die beschränkten Ausbaureserven; zudem hätte der jahrzehntelange Konflikt mit Umweltschutzorganisationen um die Erhöhung der Grimsel-Staumauer Warnung genug sein können. Und selbst mit höherer Effizienz kann von Einsparungen beim Stromverbrauch keine Rede sein, wenn man gleichzeitig auf die möglichst weitgehende Elektrifizierung der Mobilität und der Gebäude setzt.

Bezüglich Stromimporten waren die offiziellen Botschaften widersprüchlich. Einerseits wurde vor dem Referendum über das Energiegesetz behauptet, dank der geplanten Massnahmen könne die Schweiz ihre Abhängigkeit von Stromimporten senken. Anderseits kam bald nach der Abstimmung eine vermutlich bewusst zurückgehaltene BFE-Studie heraus, welche die entscheidende Rolle von Stromimporten und eines Stromabkommens mit der EU unterstrich. Man musste aber nüchtern damit rechnen, dass es ohne institutionelles Rahmenabkommen auch kein Stromabkommen geben würde.

Ohne Stromabkommen verschärft sich die Herausforderung der notorischen Winterstromlücke. Die Abschaltung der KKW wird das Problem potenzieren. Die Speicherkapazität der Pumpspeicheranlagen ist viel zu gering für den saisonalen Ausgleich. Wirtschaftlich umsetzbare technologische Quantensprünge in der Speicherung zur Glättung der unregelmässig anfallenden Stromproduktion aus Sonne und Wind sind bei weitem noch nicht in Sicht. Laufende technische Entwicklungen auf diesem Gebiet entpuppen sich bald einmal als Scheinlösungen, sobald man die notwendigen Grössenordnungen und die Kosten ins Kalkül einbezieht.

Wer eine solche auf Sand gebaute „Energiestrategie“ entwirft, sollte zumindest einen Plan B haben. Aber das hätte den unerwünschten Eindruck erwecken können, man glaube selbst nicht an den Erfolg der „Energiewende“. Wenn jetzt die UVEK-Vorsteherin der Bevölkerung zähneknirschend unpopuläre Gaskraftwerke schmackhaft machen muss, für deren rechtzeitige Inbetriebnahme noch gewaltige Schwierigkeiten zu meistern sind, ist dies das Eingeständnis, dass die „Energiewende“ gescheitert ist. Wenn an den Steckdosen in Wirtschaft und Haushalten „netto null Strom“ droht, rückt „netto null CO2“ in den Hintergrund.





Volksabstimmung als symbolischer Akt

Zum Stempelsteuer-Referendum vom 13. Februar

Nebelspalter-Abonnenten können den Beitrag hier lesen.

Es wäre langweilig, der Leserschaft all die bereits x-fach diskutierten Argumente zugunsten dieser volkswirtschaftlich vernünftigen Vorlage ein weiteres Mal vorzusetzen. Es gibt auf der institutionenkritischen Ebene einen interessanteren, weil vernachlässigten Zugang zum Thema. Abstimmungspropaganda hält uns selbsternannten Demokratieweltmeistern mehrmals jährlich den Spiegel vor. Aber wir wollen nicht reinschauen. Sonst könnte der Mythos vom klug entscheidenden Stimmvolk Schaden nehmen. Allerdings gibt es gelegentlich doch gewisse Zweifel an den Segnungen einer exzessiv partizipativen Demokratie.

Das Phänomen des «expressive voting»

Nationalrat Balthasar Glättli, Präsident der Grünen, beklagte sich über die Schwierigkeit, rechtzeitig genügend Unterschriften für das Referendum vom Mai 2019 gegen die STAF-Vorlage AHV-Unternehmenssteuern zu sammeln. Man müsse den Leuten auf der Strasse das Thema zuerst lange erklären. «Sie wissen nicht, um was es geht», sagte Glättli gemäss der »NZZ am Sonntag». Als wäre dieser Kombi-Deal in den Medien nicht schon ausführlich behandelt worden! Zudem waren sowohl die AHV wie auch die Unternehmenssteuern seit langem öffentlich-mediale Dauerthemen. Und beide waren erst 2017 Gegenstand von Volksabstimmungen, so dass man ein Vorwissen hätte erwarten können.

Im November 2018 kommentierte der Berner Politologe Klaus Armingeon in der »Neuen Zürcher Zeitung» eine Umfrage des Schweizer Datenarchivs Fors zu widersprüchlichen Meinungen zum Thema Bilaterale/EU-Rahmenabkommen in der Bevölkerung. Die Annahme, der Abstimmungsentscheid bei Integrationsfragen sei weitgehend vernunftgeleitet, beruhe auf Informationen und sei Folge eines Abwägens von Vor- und Nachteilen der konkreten Vorlage, sei sehr zu bezweifeln. Armingeon vermutete, dass die Leute Widersprüche gar nicht als solche empfinden, weil es ihnen nicht um die konkrete Vorlage gehe, sondern um grundsätzliche Ziele und Werte. Dafür spreche auch das bescheidene Wissen über die Vorlagen.

«Expressive voting» nennt man dieses Wahlverhalten in den USA. Dazu ein schweizerisches Muster: Vor der Abstimmung über das Energiegesetz vom Mai 2017 erklärte mir mein alter Schulfreund Hugo, weshalb er für das Gesetz stimme, gegen das die SVP als einzige Partei die Nein-Parole gefasst hatte: «Ich werde doch nicht Blocher helfen, eine Abstimmung zu gewinnen.» In jeder Abstimmung gibt es viele Hugos. Man stimmt nicht zum Thema ab, sondern man will aus der Abstimmung in einer Art symbolischem Akt emotionalen Gewinn ziehen.

«Polemik auf sehr tiefem Niveau»

Abstimmungen zu fiskalpolitischen Vorlagen, bei denen es, oberflächlich gesehen, um Steuersenkungen geht, sind besonders geeignet für «expressive voting». Das Referendum über die Abschaffung der Stempelsteuer steht ganz in dieser Tradition. So wiederholen sich die gegnerischen Schlagwort-Argumente jeweils wortwörtlich. Beim erfolgreichen Referendum vom Februar 2017 gegen die Unternehmenssteuerreform III hiess es: «Nein zum Unternehmenssteuer-Bschiss! Nein zu undurchsichtigen Steuertricks! Nein zu neuen Milliardenlöchern! Konzerne machen mit diesen Steuertricks Milliarden! Nein zum Bschiss an der Bevölkerung!» Der Freiburger Finanzwissenschafter Bernard Dafflon meinte dazu in einem Zeitungsinterview: «Der Text der Gegner ist reine Polemik auf sehr tiefem Niveau.»Gegen die Abschaffung der Stempelsteuer tönt es jetzt so: «….profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen. Nein zu diesem Stempelsteuer-Bschiss! Grosskonzerne, speziell aus der Finanzbranche, werden bereits heute stark bevorzugt… zahlen Finanzkonzerne bald gar keine Steuern mehr… unehrliche Verschleierungstaktik der Konzernlobby. Weitere Privilegien für Grosskonzerne sind bereits in der Pipeline.»

149 Lakaien von Grosskonzernen in der Bundesversammlung?

Referenden sind nicht bloss eine taktische Waffe, um eine Vorlage zu verhindern, sondern auch ein strategisches Mittel, um Referendumsmacht zu bestätigen. Die Linke demonstriert dies regelmässig auf ihren Lieblingsgebieten der Altersvorsorge, des Gesundheitswesens oder bei militärischen Rüstungsgeschäften. Und jetzt gerade wieder in der Steuerpolitik.

120 von 195 an der Abstimmung teilnehmenden Nationalräten und 29 von 44 Ständeräten haben der Stempelsteuervorlage zugestimmt. Das sind 62,3 Prozent Zustimmung. Sitzen in unserem Parlament 149 Lakaien von Finanz- und Grosskonzernen? Oder ebenso viele, die die Bevölkerung «bescheissen» wollen?Wenn wir institutionelle Hintergründe von Reformblockaden weiterhin tabuisieren, droht unserem Land auf wichtigen Gebieten der Stillstand. Selbst auf hohem Niveau ist Stillstand keine Option. Eine Verwesentlichung der direkten Volksrechte könnte darin bestehen, dass ein Referendum gegen eine Vorlage nur dann erfolgreich ist, wenn die prozentuale Ablehnung mindestens so hoch ausfällt wie die prozentuale Zustimmung im Parlament. Das ist natürlich nur mal eine spontane Idee. Diese könnte aber eine Debatte über das durch verschiedene Entwicklungen gestörte Gleichgewicht der Institutionen anstossen.

FDP-Frauen gegen die Kernenergie – aber nicht alle

Energie- und klimapolitische Spaltungstendenzen in der FDP

Lesen Sie meinen Gastkommentar in der NZZ, indem Sie das Seitenbild anklicken:

„Gretas Weg“ – das Buch

Wohlwollende Rezension eines Greta-Skeptikers

Das Buch über die jugendliche schwedische Klima-Ikone trägt den Untertitel „Stationen einer bewegenden Reise“. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der schwedischen Originalausgabe von Alexandra Urisman Otto (Text) und Roger Turesson (Bilder). Erschienen ist das Buch im Verlag Hoffmann und Campe.

Auf Anfrage der Wochenzeitschrift „Die Weltwoche“ besprach ich das Buch für die Ausgabe Nr. 49/2021:

Risikobetrachtungen zu „Fukushima“ und Beznau

Im Dezember 2020 meldete eine Lokalzeitung aus der Region der KKW Beznau: „Die beiden KKW Beznau gingen diese Woche vom Netz, weil bei einer Nachweisprüfung für die Erdbebensicherheit festgestellt wurde, dass bei zwei Notstandsdieseln die Schockabsorber fehlten.“

Diese Meldung bildete den Ausgangspunkt eines Beitrags auf volldaneben.ch (hier) und einer nachfolgenden langen Kontroverse zwischen den Strahlen- und KKW-Experten Walter Rüegg („Atombefürworter“) und Markus Kühni („Atomgegner“). Auf den im Blog publizierten ersten polemischen Kommentar von Kühni antwortete Rüegg ausführlich, woraus dann eine teils sehr technische Auseinandersetzung entstand. Diese Debatte kann hier wegen ihrer Länge nicht wiedergegeben werden. Die beiden Hauptargumente von Markus Kühni habe ich so verstanden:

  1. Eine regulatorische Begrenzung des Unfallrisikos ist nicht akzeptabel, weil damit „Super-GAU“-Ereignisse nicht gedeckt sind. Es gibt praktisch keine Begrenzung nach oben (was die Regulierung zu gesellschaftlich akzeptierten Kosten natürlich erschwert bis verunmöglicht).
  2. Bei der radioaktiven Strahlung gilt für die Vorsorge das LNT-Prinzip (Linear No Threshold). Die Schädlichkeit der Strahlung beginnt ab null und steigt linear mit zunehmender Dosis. Es gibt deshalb keinen gesundheitlich unbedenklichen Grenzwert, sei er noch so tief.

Aufgrund dieser fundamentalistischen Voraussetzungen gemäss einem extremen Vorsorgeprinzip mit Risiko äusserst nahe null würde nicht nur die Kernenergie sondern jede nutzbare Form von Energie unbezahlbar. Und würden wir in allen gesellschaftlichen Bereichen der Regulierung ein Vorsorgeprinzip mit dieser Risikoabwägung zugrunde legen, wäre eine solche Gesellschaft gar nicht (über)lebensfähig.

Walter Rüegg, Dr.sc.nat. ETH und früherer Chef Strahlenschutz der Armee, hat seine wichtigsten Argumente der Debatte mit Markus Kühni, für ein Laienpublikum verständlich, nachstehend noch einmal zusammengefasst.

Sieben hintereinander geschaltete Sicherheitsbarrieren

Bei eine Katastrophe wie in Fukushima oder Tschernobyl muss immer eine ganze Reihe von Barrieren hintereinander versagen. Gerade weil eine Barriere versagen kann (z.B. ein zu niedriger Tsunami-Schutzwall), ist es wichtig, dass eine ganze Reihe von anderen Barrieren vorhanden ist. Grosse Mengen radioaktiver Substanzen wären in Fukushima nicht ausgetreten wenn eine oder mehrere der folgenden Barrieren existiert und gehalten hätten:

1. 20m-Tsumami-Schutzmauer (heute in Japan bei den gefährdeten KKW nachgerüstet). Oder Kraftwerk mindestens 20 m über Meer gebaut. Beznau: Entsprechender Schutz gegenüber einem Superhochwasser. Versagt diese Barriere, besteht die Gefahr, dass die normale Kühlung ausfällt. Tritt dies ein (auch aus anderen Gründen möglich), muss die nächste Barriere halten:

2. Zwei redundante, schwer verbunkerte, überflutungs- und flugzeugabsturzsichere Notstände mit Notstromdiesel, eigener Wasserfassung, eigene Kühlsysteme und eigener Stromverteilung. Versagt auch diese Barriere:

3. Sofort verfügbare zusätzliche erdbeben- und überflutungssichere Notgeneratoren (sog. SAM-Generatoren). Fallen auch diese aus, droht in wenigen Stunden eine Kernschmelze. Um dies zu verhindern, gilt es, mit normalen Feuerwehrpumpen zu kühlen, dazu muss der Druck im Reaktorgefäss reduziert werden:

4. Gut gefilterte Druckablassung (allfällige Radioaktivität wird zurückgehalten), auch rein manuell durchführbar und parallel mit Berstscheibe automatisch ausgelöst. Zu hoher Druck kann auch mechanische Strukturen beschädigen und so Lecks erzeugen (wie in Fukushima).

5. Anschliessend kann mit Feuerwehrpumpen an verschiedenen vorbereiteten Anschlüssen Wasser eingeleitet werden, aus einem Wasserreservoir, aus dem Grundwasser, aus einem Fluss (Aare) oder im Notfall aus dem Meer (Fukushima). 10 l/s genügen um eine Kernschmelze zu verhindern, und jede Feuerwehrpumpe kann das. Nach einem Tag genügen 2 l/s. Zur Not kann auch das gesamte Containment unter Wasser gesetzt werden.
Falls dies auch nicht funktioniert (z.B. erschiesst eine Terroristenarmee alle Schutz- und Einsatzkräfte und holt die Helikopter mit zusätzlichem Notmaterial vom Himmel), kann es zu einer Kernschmelze mit Wasserstofferzeugung kommen. Dies ist immer noch nicht gefährlich für die Umgebung. Erst bei einer Wasserstoffexplosion könnte es kritisch werden. Explosionen können Strukturen undicht machen. In Fukushima sind nach den Wasserstoffexplosionen grosse Mengen radioaktiven Fallouts ausgetreten.

6. Um eine Wasserstoffexplosion zu verhindern, müssen passive Wasserstoffrekombinatoren und/oder aktive Zünder vorhanden sein. Falls diese Mittel versagen (nicht so einfach, ohne die Naturgesetze zu verletzen):

7. Ein modernes Containment (die äusserste Hülle aus meterdickem Stahlbeton) hält eine Wasserstoffexplosion aus (wie 1979 geschehen, nach der Kernschmelze in Three Mile Island), falls nicht, kann das Containment undicht werden, und grössere Mengen Radioaktivität können in die Umwelt entweichen.

Zusätzliche redundante, schwer verbunkerte Notkontrollräume mit eigener Instrumentierung und Batterien verhindern bei einem «Station Blackout» einen Blindflug. Dieser erwies sich in Fukushima als tragisch und trug massgeblich zur Verzögerung der Einleitung von Meerwasser bei (TEPCO verdrängte die Gefahr einer Kernschmelze). Eine solche Prozedur benötigt auch klare Pläne, Kompetenzen und muss geübt werden. Übrigens: In Fukushima mussten sich zwei Reaktoren einen normalen Kontrollraum teilen.

Folgen eines „Fukushima»-Falls in Beznau

Im Gegensatz zu Fukushima ist Beznau dank Nachrüstungen in Milliardenhöhe mit all diesen oben erwähnten Barrieren ausgerüstet, grösstenteils schon seit den 90er-Jahren.

Erst wenn bei einer Katastrophe sämtliche Barrieren hintereinander versagen (vor allem auch das massive Stahlbeton-Containment), kann es zu einer grösseren Abgabe von Radioaktivität in die Umgebung kommen. Wie würde sich eine betreffend Verstrahlung Fukushima-ähnliche Katastrophe am Standort Beznau auswirken? Wird die Bevölkerung nicht evakuiert, müsste man im verstrahlten Gebiet, pessimistisch gerechnet, in den nachfolgenden 100 Jahren mit insgesamt rund 1000 Todesopfern rechnen, die meisten davon durch ein leichtes Ansteigen der Krebsrate im Alter um einige %. Allerdings wird man einen solchen Anstieg statistisch kaum nachweisen können, er geht in den natürlichen Schwankungen der Krebsrate unter.

Im Schnitt sind dies 10 Todesopfer pro Jahr. Jeder Todesfall ist einer einer zu viel, doch es gilt die Relationen zu wahren. Erstens ist dieses Risiko sehr hypothetisch. Es müsste zuerst ein Mega-Ereignis stattfinden, z.B. ein gewaltiges Erdbeben oder eine noch nie dagewesene Überschwemmung. Danach müssten nacheinander sämtliche oben beschriebenen Sicherheitsbarrieren und Katastrophenmassnahmen versagen. Alles in allem ist dies extrem unwahrscheinlich. Absolut sicher ist hingegen, dass bei einem solchen Mega-Ereignis grössere Teile der Schweiz zerstört wären, mit 4- bis 5-stelligen Opferzahlen. Sind wir darauf vorbereitet?

Zweitens wären die Folgen – 10 Todesfälle pro Jahr bei einer Verstrahlung wie in Fukushima – im Vergleich zu den alltäglichen, “todsicheren” Risiken in unserem Land winzig: 2000 Todesfälle/Jahr wegen Luftverschmutzung, 2500 Todesfälle/Jahr aufgrund vermeidbarer Fehler in Spitälern, 3900 Todesfälle/Jahr aufgrund von Unfällen und Gewalteinwirkungen.

Entsprechend dem Risikoverhältnis erwarte ich bei diesen realen Risiken eine mindestens 100-mal aufwändigere und aggressivere Kampagne verglichen mit dem Kampf gegen Radioaktivität und Kernenergie. Allerdings ist mir klar, dass eine solch absurde Sicherheits-Strategie, die sich am Sicherheitswahn im Bereich der Kernenergie orientiert, unbezahlbar wäre. Denn jede zusätzliche Einheit an Sicherheit verursacht progressiv steigende Kosten.

Konzentrieren wir uns zuerst auf die grossen, real existieren Risiken! 

Die heute weit verbreitete, extreme Verzerrung der Risikowahrnehmung bei radioaktiver Strahlung – ohne Vergleich mit anderen Risiken – hat zu unsinnig tiefen Grenzwerten geführt, tiefer als die natürliche Strahlung! Diese Grenzwerte zwangen die zuständigen Behörden nach den Unfällen von Fukushima und auch Tschernobyl zu so unnötigen, geradezu menschenverachtenden Massnahmen wie die Evakuierung von Menschen aus ländlichen Gebieten in städtische Regionen mit hoher Luftverschmutzung. Die Luftverschmutzung, gerechnet mit den allgemein anerkannten offiziellen Risikofaktoren, wirkt schlimmer als die Strahlung. Dieses Problem ist den Wissenschaftlern schon lange bekannt.

Und schliesslich ist zu fragen: Könnten auch bei intaktem Containment grössere Mengen radioaktiver Stoffe austreten? Natürlich nicht, denn dies ist ja der Zweck der massiven äusseren Stahlbeton-Hülle. Ohne grössere Lecks im Containment können wir die kleinen Mengen von abgegebenen radioaktiven Substanzen schlicht vergessen. Tatsache ist, dass alles um uns herum ordentlich radioaktiv ist (auch wir), mit starken Variationen. Erst wenn die zusätzlichen Mengen aus einem KKW die natürlichen Mengen/Variationen/Dosen stark überschreiten, sollten wir uns Sorgen machen. Und dies ist erst bei einem Bruch des Containments möglich.

COP26: Die Rettung der Welt muss warten

Auch die Klimakonferenz von Glasgow scheitert am unüberwindbaren Problem des Trittbrettfahrens

„Blablabla“ sagte angeblich die 18-jährige Untergangswarnerin Greta Thunberg schon vor dem Abschluss der Klimakonferenz in Glasgow. Damit hatte sie angesichts der dürftigen Ergebnisse des Monsteranlasses recht. Aber sie und ihre jugendlichen Klimastreikenden sowie all die sonstigen Klimaaktivisten sind frustriert, weil sie an solche Konferenzen völlig unrealistische Erwartungen stellen. Dabei sollte man nach all den Klimakonferenzen inzwischen gemerkt haben, warum es mit CO2-Reduktion und „Klimaschutz“ kaum vorwärts geht.

Unter anderem darüber unterhalten sich Martin Schlumpf und Hans Rentsch im neuen schlumpf&rentsch-Podcast. Kommentiert werden einige wichtige Ergebnisse der Konferenz im Lichte der Grundprobleme der gängigen Klimapolitik. Wegleitend ist hier weiterhin, trotz massiver Lücken bei der Erreichung von Zwischenzielen, das 1,5-Grad-Ziel der Pariser Klimakonferenz von 2015 („Paris 2015“), deklamatorisch begleitet von all den hehren Netto-Null-Absichtserklärungen mit unterschiedlichen Zeithorizonten.

Erstmals wurde in Glasgow versucht, spezifisch für fossile Energieträger einen verbindlichen Pfad für den Ausstieg zu vereinbaren. Ernüchtert musste man zur Kenntnis nehmen, dass Kohle besonders für die grossen Kohleverbraucher China und Indien noch auf Jahre hinaus eine wichtige Energiequelle bleiben wird. In Bezug auf die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Anpassung ihrer Entwicklung an klimapolitische Erfordernisse gab es erneut eine Zusage der Industrieländer zur Verdoppelung der finanziellen Mittel. Im Lichte der bisherigen grossen Lücke zwischen Absichtserklärungen und tatsächlichen Geldflüssen mag daran glauben, wer will. Die Schweiz engagierte sich speziell für mehr Transparenz bei CO2-Reduktionen im Ausland. Um Doppelzählungen zu vermeiden, muss Vergleichbarkeit gewährleistet sein. Auch ein möglichst umfassender Emissionshandel war ein Anliegen der Schweiz. Offenbar hat man unter selbst verursachtem Handlungszwang (Stichwort: Energiewende mit „Atomausstieg“) auch in Bundesbern gemerkt, dass erstens Reduktionen im Inland sehr viel kosten und Widerstand hervorrufen, und zweitens, dass die schweizerischen CO2-Reduktionsziele ohne hohe Auslandsreduktionen nicht zu erreichen sind.

Auch wenn in Berichten der Medien kleine Fortschritte in Richtung Paris 2015-Ziele erwähnt wurden, blieb auch COP26 trotz riesigem Tagungsaufwand weitgehend eine Veranstaltung der Ankündigungen. Mit dem Festhalten am illusionären 1,5-Grad-Ziel ist garantiert, dass die Klimapolitik weiterhin eine Quelle der Frustration über verfehlte Zwischenziele bleiben wird.